Droht jetzt eine Zwangssanierung?
Damit die EU bis 2050 klimaneutral wird, sollen besonders ineffiziente Gebäude saniert werden müssen. Für Besitzer unsanierter Gebäude könnte es teuer werden. Es sind aber auch Ausnahmen vorgesehen.
Geht es nach dem Willen des Eu-parlaments sollen von 2030 an strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden gelten. Die Konsequenz wäre, dass in den kommenden Jahren viele Immobilien hierzulande saniert werden müssten. Konkret sollen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“und bis 2033 die Energieeffizienzklasse „D“erreichen. Die sogenannte Gesamtenergieeffizienzklasse soll ähnlich wie bei Haushaltsgeräten auf einer Skala von „A“bis „G“angegeben werden. Das Vorhaben muss noch mit den Eu-staaten ausgehandelt werden und war zuletzt kontrovers diskutiert worden, weil unter anderem Politiker von CDU und FDP darin eine Pflicht zu teuren Sanierungen sehen.
Es steht die Befürchtung im Raum, dass etwa hohe Sanierungskosten auf viele Hausbesitzer zukommen könnten. „Wir können die Kosten im Kampf gegen den Klimawandel nicht auf Omas Häuschen abwälzen“, kritisiert etwa der Cdu-europaabgeordnete Dennis Radtke. Die Grünen-parlamentarierin Jutta Paulus sagt hingegen, Ziel sei es, den Energieverbrauch von Gebäuden deutlich zu senken und so den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schonen. Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, warnt vor einem dramatischen Wertverlust gerade bei älteren Gebäuden. Die Eu-kommission betont hingegen, dass sich Renovierungen etwa durch weniger Energieverbrauch auf lange Sicht auszahlten.
Warum gibt es Kritik? Wie viele Gebäude wären in Deutschland betroffen?
Hierzulande wird die Energieeffizienzklasse noch auf einer Skala bis „H“angegeben. Daher und weil sich an den konkreten Plänen auch noch Aspekte
ändern können, betont Haus & Grund, dass man den Umfang nur schätzen könne. Demnach könnten in Deutschland mehr als sieben Millionen Eigenheime betroffen sein, hinzu kämen rund 7,2 Millionen Wohnungen.
Dabei gehe es vorwiegend um unsanierte Wohngebäude, die vor 1977 und damit vor der ersten Wärmeschutzverordnung gebaut wurden, betont Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherrenschutzbundes.
Wie teuer werden die Sanierungen?
Konkret hängt das vom Einzelfall ab. Jakob Grimm, Referent bei Haus & Grund, rechnet auf Grundlage der neuen Regeln zunächst eher mit Einzelmaßnahmen. Das könnten bessere Fenster, neuere Heizungen oder eine bessere Dämmung sein. „Für eine umfassende, zielkonforme Sanierung eines Einfamilienhauses mit 140qm können durchaus Investitionen in einem 6-stelligen Bereich anfallen“, erklärt Patrick Biegon, Energieeffizienz-referent beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Zu einer fairen Betrachtung muss allerdings zwingend
zwischen ohnehin anfallenden Kosten und energiebedingten Mehrkosten unterschieden werden.“
Für Eigenheimbesitzer sei nicht handeln auf Dauer teurer als eine umfassende Sanierung, sagt Biering. „Voraussetzung dafür ist allerdings das Vorhandensein einer auskömmlichen, zielgenauen und sozial gerechten staatlichen Förderung und deren Inanspruchnahme durch die selbstnutzenden Eigentümer und Eigentümerinnen.“Wer sein Haus nicht saniere,
Zahlt sich eine Sanierung aus?
müsse zudem mit einem erheblichen Wertverlust rechnen, gibt Becker zu bedenken. Wenn ältere Eigentümer etwa nicht die finanziellen Mittel für eine Sanierung hätten, käme diese dann auf die Erben oder Käufer zu.
Für die Sanierungen soll Geld aus Eutöpfen bereitgestellt werden. Ende 2021 hieß es vonseiten der Kommission, dass bis 2030 bis zu 150 Milliarden Euro aus dem Euhaushalt zur Verfügung stünden. Das Parlament spricht sich dafür aus, dass die Eu-staaten den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen erleichtern sollten.
Was ist mit Fördergeldern? Soll es Ausnahmen von der Sanierungspflicht geben?
Der im Europaparlament für das Vorhaben federführend zuständige Grünenabgeordnete Ciarán Cuffe betonte am Dienstag, dass dies vorgesehen sei. Als Beispiele nannte er kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern, religiöse und denkmalgeschützte Gebäude sowie Gebäude, die nur vorübergehend genutzt werden, wie zum Beispiel Ferienhäuser. Einer Mitteilung des Parlaments zufolge könnten die Eu-staaten aber auch selbst weitere Ausnahmen erlauben, „je nachdem, ob die Renovierungen wirtschaftlich und technisch durchführbar und qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind.“
Was passiert bei Verstößen gegen die Vorgaben?
Das steht noch nicht fest. Cuffe betonte, dass die Eu-staaten dafür verantwortlich seien, mögliche Strafen festzulegen. Generell gilt, dass die Eukommission gegen ein Land, das gegen Eu-recht verstößt, ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren einleiten kann und der EUGH in der Folge eine Geldstrafe verhängen könnte.
Warum sieht die Eu-kommission Handlungsbedarf?
Das Vorhaben geht auf einen Vorschlag der Eukommission zurück. Sie hatte diesen vorgelegt, etwa weil Gebäude ihren Angaben zufolge für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind. Wenn Häuser besser gedämmt sind oder moderne Heizungen verwendet werden, kann das den Energiebedarf senken. Die geplante Gesetzesänderung ist Teil des Klimapakets „Fit for 55“, mit dem die Netto-treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden sollen. Zudem sollen Bewohnerinnen und Bewohner durch geringeren Verbrauch vor sprunghaften Kosten durch Energiepreise geschützt werden.
Mit der Abstimmung im Eu-parlament sind die Pläne noch nicht beschlossen. Die Eu-staaten und das Europaparlament müssen sich noch auf einen Kompromiss einigen, bevor die Vorgaben in Kraft treten können. Diese Verhandlungen ziehen sich in der Regel mindestens über mehrere Monate. Cuffe hofft jedoch, bereits bis Mitte dieses Jahres einen Kompromiss zu finden. Änderungen an dem Vorhaben sind weiterhin möglich.
Wie geht es weiter?
3,30 1,80v 10,80 3,40 2,40v 0,70v 5,80 1,45 - 2,20 -v
0,20
0,70v 0,49 1,35 0,92 6,00v 2,40 2,10 11,00 - 2,56 - 0,90 2,45 1,44v
4,25 1,02 1,66 19,06 -
Schluss 16.03. 141,94 119,28 205,10
114,00 95,77 66,92
9,52 66,24 36,33 30,45
171,95 40,17 21,74 10,85 36,77 23,75 166,20
61,22
33,91
166,85 223,80 309,20 115,40 52,20 43,84 38,82 112,64 394,70 19,16 50,44 140,96 96,88 19,23 122,52
34,53 +0,55 +2,63 +0,49
+0,04 +2,01 +1,14 +1,55 +0,30
+2,74 +2,73 +0,30 +4,48
+1,24 +1,74 +1,83 +3,93 +1,78 +5,10
+2,07 +3,79 – 0,90 – 1,29 – 0,51 220,80 / 93,40 126,00 / 86,53 224,55 / 156,22 55,52 / 37,90 67,99 / 46,70 33,31 / 22,48
12,36 / 7,25 180,00 / 148,15 46,54 / 29,68 21,96 / 16,56
10,93 / 7,28 63,66 / 25,95 36,09 / 19,69 193,20 / 131,35 66,64 / 38,73 69,54 / 56,56 36,93 / 20,68
202,80 / 153,10 236,20 / 149,20 336,00 / 212,70 118,50 / 81,00 90,14 / 49,79 49,37 / 39,94 43,97 / 34,40 113,44 / 79,58 471,70 / 293,30 21,80 / 10,25 57,84 / 40,32 152,20 / 93,67 115,65 / 91,52
48,19 / 18,59 162,38 / 112,84
51,60 / 19,18 2,32 1,51 5,27 7,54 4,30 2,11
3,22 4,52 3,67 3,87 3,61 3,92 2,80 0,94
KGV 2023
20,93
8,55 10,02
7,29 8,58 4,86 19,11
9,45 16,54 17,39
6,01 16,28 0,94 23,19 3,56 10,48
- 20,79 4,90 2,96
- 25,05 2,32 11,59 2,18 31,29 0,36 45,11
- 127,70 1,88 28,82 3,02 17,30 1,05 27,68 8,63 7,69 21,73 4,18
- 53,12 +/16.03. in%