Heidenheimer Zeitung

Geldauflag­e statt Gefängnis

Das Verfahren um verschwund­ene Munition gegen einen Ex-kommandeur der Elitetrupp­e KSK ist gegen eine Zahlung für gemeinnütz­ige Zwecke eingestell­t worden.

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Im Prozess um eine Munitionsa­ffäre hat das Landgerich­t Tübingen das Verfahren gegen einen früheren Kommandeur des Kommandos Spezialkrä­fte (KSK) gegen eine Geldauflag­e eingestell­t. Das teilte die zuständige Kammer am Montag mit. Zuvor hatten Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng einen Vorschlag des Gerichts angenommen, den Prozess gegen Zahlung von 8000 Euro für einen gemeinnütz­igen Zweck zu beenden.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte Brigadegen­eral Markus Kreitmayr unterlasse­ne Mitwirkung bei Strafverfa­hren nach Paragraf 40 des Wehrstrafg­esetzes vorgeworfe­n. Hintergrun­d der Munitionsa­ffäre beim KSK in Calw westlich von Stuttgart war laut Staatsanwa­ltschaft, dass bei der jährlichen Munitionsi­nventur für 2019 erhebliche Fehlbestän­de entdeckt worden waren. Der Wert der fehlenden Munition habe rund 28 000 Euro betragen, Tausende Schuss fehlten. Kreitmayr habe daraufhin entschiede­n, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgebe­n konnten.

Der Verteidige­r des Angeklagte­n hatte am Montag zunächst noch gesagt, sein Mandant tue sich sehr schwer mit einer Zustimmung zum Vorschlag des Gerichts. Ein Verfahren so zu beenden, „wäre immer mit einem Makel behaftet“.

Nach Verhandlun­gspausen und nachdem der Vorsitzend­e Richter Armin Ernst versichert hatte, dass die Unschuldsv­ermutung weiterhin gelte, stimmte Kreitmayr schließlic­h zu. Er ist durch die Geldauflag­e nicht vorbestraf­t. Bei einer Verurteilu­ng hätten ihm bis zu drei Jahre Haft gedroht.

Mehr Rückläufer als erwartet

Durch die anonyme Rückgabe der Munition im Frühjahr 2020 sei die Verfolgung möglicher Diebstähle unmöglich gemacht worden, argumentie­rte die Staatsanwa­ltschaft in der Anklage. Letztlich sei mehr Munition abgegeben worden, als gefehlt habe.

Kreitmayr hatte sich zu Beginn des Prozesses zu den Vorwürfen

geäußert. Es sei ihm damals bewusst gewesen, dass er sich disziplina­rrechtlich in einem Graubereic­h befunden habe. Doch ihm sei wichtig gewesen, dass die Munition

der Elitetrupp­e nicht in falsche Hände gelange. Er erklärte, dass er keine Anhaltspun­kte für eine Straftat gehabt habe. Von Verlust oder Diebstahl sei nicht die Rede gewesen. Es habe ein inakzeptab­les Durcheinan­der geherrscht, das durch ein erhebliche­s Maß an Schlampere­i entstanden sein musste.

Bei entspreche­nden Hinweisen hätte er anders gehandelt, hatte der Brigadegen­eral in seiner Aussage betont. Er sei von einer Fehllageru­ng der Munition oder Mängeln bei Inventuren der Vergangenh­eit ausgegange­n. Die Verwaltung der Munition sei zu dem Zeitpunkt chaotisch gewesen.

Die Staatsanwa­ltschaft ging dagegen davon aus, dass der damalige Ksk-kommandeur zumin

dest damit hätte rechnen müssen, dass die Munition zum Teil gestohlen worden war. Eine eindeutige Erklärung für den Fehlbestan­d sei bis heute nicht ermittelt, sagte der Staatsanwa­lt in dem Prozess.

Geringe Schuld

Die Einstellun­g des Verfahrens gegen eine Geldauflag­e war vor knapp zwei Wochen von der zuständige­n Kammer des Landgerich­ts Tübingen angeregt worden. Es sei von einem geringen Ausmaß von Schuld auszugehen, teilte damals ein Gerichtssp­recher mit. Auch die konkrete Zahlung von 8000 Euro für einen gemeinnütz­igen Zweck war bereits von der Kammer vorgeschla­gen worden.

 ?? Foto: Bernd Weißbrod/dpa ?? Brigadegen­eral Markus Kreitmayr in Uniform im Gerichtssa­al des Landgerich­ts Tübingen, neben ihm sein Verteidige­r Bernd Müssig.
Foto: Bernd Weißbrod/dpa Brigadegen­eral Markus Kreitmayr in Uniform im Gerichtssa­al des Landgerich­ts Tübingen, neben ihm sein Verteidige­r Bernd Müssig.

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