Geldauflage statt Gefängnis
Das Verfahren um verschwundene Munition gegen einen Ex-kommandeur der Elitetruppe KSK ist gegen eine Zahlung für gemeinnützige Zwecke eingestellt worden.
Im Prozess um eine Munitionsaffäre hat das Landgericht Tübingen das Verfahren gegen einen früheren Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) gegen eine Geldauflage eingestellt. Das teilte die zuständige Kammer am Montag mit. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen Vorschlag des Gerichts angenommen, den Prozess gegen Zahlung von 8000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck zu beenden.
Die Staatsanwaltschaft hatte Brigadegeneral Markus Kreitmayr unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren nach Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes vorgeworfen. Hintergrund der Munitionsaffäre beim KSK in Calw westlich von Stuttgart war laut Staatsanwaltschaft, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für 2019 erhebliche Fehlbestände entdeckt worden waren. Der Wert der fehlenden Munition habe rund 28 000 Euro betragen, Tausende Schuss fehlten. Kreitmayr habe daraufhin entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben konnten.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte am Montag zunächst noch gesagt, sein Mandant tue sich sehr schwer mit einer Zustimmung zum Vorschlag des Gerichts. Ein Verfahren so zu beenden, „wäre immer mit einem Makel behaftet“.
Nach Verhandlungspausen und nachdem der Vorsitzende Richter Armin Ernst versichert hatte, dass die Unschuldsvermutung weiterhin gelte, stimmte Kreitmayr schließlich zu. Er ist durch die Geldauflage nicht vorbestraft. Bei einer Verurteilung hätten ihm bis zu drei Jahre Haft gedroht.
Mehr Rückläufer als erwartet
Durch die anonyme Rückgabe der Munition im Frühjahr 2020 sei die Verfolgung möglicher Diebstähle unmöglich gemacht worden, argumentierte die Staatsanwaltschaft in der Anklage. Letztlich sei mehr Munition abgegeben worden, als gefehlt habe.
Kreitmayr hatte sich zu Beginn des Prozesses zu den Vorwürfen
geäußert. Es sei ihm damals bewusst gewesen, dass er sich disziplinarrechtlich in einem Graubereich befunden habe. Doch ihm sei wichtig gewesen, dass die Munition
der Elitetruppe nicht in falsche Hände gelange. Er erklärte, dass er keine Anhaltspunkte für eine Straftat gehabt habe. Von Verlust oder Diebstahl sei nicht die Rede gewesen. Es habe ein inakzeptables Durcheinander geherrscht, das durch ein erhebliches Maß an Schlamperei entstanden sein musste.
Bei entsprechenden Hinweisen hätte er anders gehandelt, hatte der Brigadegeneral in seiner Aussage betont. Er sei von einer Fehllagerung der Munition oder Mängeln bei Inventuren der Vergangenheit ausgegangen. Die Verwaltung der Munition sei zu dem Zeitpunkt chaotisch gewesen.
Die Staatsanwaltschaft ging dagegen davon aus, dass der damalige Ksk-kommandeur zumin
dest damit hätte rechnen müssen, dass die Munition zum Teil gestohlen worden war. Eine eindeutige Erklärung für den Fehlbestand sei bis heute nicht ermittelt, sagte der Staatsanwalt in dem Prozess.
Geringe Schuld
Die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage war vor knapp zwei Wochen von der zuständigen Kammer des Landgerichts Tübingen angeregt worden. Es sei von einem geringen Ausmaß von Schuld auszugehen, teilte damals ein Gerichtssprecher mit. Auch die konkrete Zahlung von 8000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck war bereits von der Kammer vorgeschlagen worden.