31-Jähriger gesteht Gewalttat
Das Verbrechen löst weltweit Entsetzen aus. Beim Schloss Neuschwanstein überfällt ein Tourist zwei Urlauberinnen aus sexuellen Motiven, eine junge Frau stirbt.
Für die beiden amerikanischen Frauen sollte es ein glücklicher Tag am weltberühmten Märchenschloss im Allgäu werden – es wurde ein Horrortrip. Auf einem Wanderweg in der Nähe des Schlosses Neuschwanstein in Bayern wurden sie von einem ebenfalls aus den USA stammenden Touristen aus sexuellen Gründen überfallen und eine fast 50 Meter tiefe Schlucht hinabgestürzt. Eine 21-Jährige starb, ihre ein Jahr ältere Freundin überlebte mit erheblichen Verletzungen.
Mit einem umfassenden Geständnis hat am Montag der Mordprozess um die Gewalttat an den Touristinnen begonnen. Der 31 Jahre alte Troy Philipp B. gestand vor dem Landgericht Kempten auch die Vergewaltigung und massive körperliche Attacke auf die 21-Jährige, die an den Tatfolgen starb. „Der Angeklagte hat die unfassbare Tat begangen“, sagte sein Verteidiger Philip Müller.
Der aus dem Us-bundesstaat Michigan stammende B. und die beiden Frauen waren sich zufällig beim Wandern in der Nähe des Schlosses begegnet, sie kannten sich zuvor nicht. Der Fall Mitte Juni vergangenen Jahres erregte deutschlandweit und international Aufsehen.
B. ist wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Laut
Anklage hatte der 31-Jährige die zwei Us-touristinnen auf einen etwas abgelegenen Wanderpfad gelockt, um sie zu überfallen. Er soll angegeben haben, den Frauen
einen besonderen Aussichtspunkt zeigen zu wollen. Als der Mann über die 21-Jährige herfiel, griff deren Begleiterin ein. Doch die damals 22-Jährige konnte ihre Freundin nicht retten, der Mann stieß sie in die steile Pöllatschlucht.
Die Frau fiel rund 50 Meter tief. Danach habe der Mann die 21-Jährige weiter gewürgt und vergewaltigt. Dabei sei der Täter von einem Pärchen, das ebenfalls dort wanderte, überrascht worden, sagte ein Kripobeamter aus. Die beiden Zeugen hätten die Situation aber nicht gleich erkannt und einvernehmlichen Sex vermutet. Das Pärchen ging weiter.
Danach soll der Mann von der 21-Jährigen abgelassen und das schwer verletzte Opfer ebenfalls den Abhang hinuntergeworfen haben. Den Hang habe der Usamerikaner als „gefährlich, aber nicht tödlich“eingestuft, sagte der Verteidiger zu dem Angriff.
Laut dem Geständnis hatte B. keinen Tatplan. So habe er sich spontan zur Vergewaltigung der am Boden liegenden 21-Jährigen entschlossen. „Ihm war bewusst, dass die Geschädigte ohne Hilfe sterben könnte, dennoch ließ er sie zurück“, sagte sein Verteidiger Müller.
Wie dieser am Rande des Prozesses sagte, ist für die Verteidigung allenfalls bei der Attacke auf die 22-Jährige strittig, ob es sich statt um versuchten Mord nicht um eine gefährliche Körperverletzung handle.
Auch den Besitz von Kinderpornografie gestand der Us-bürger. Wie ein Ermittler als Zeuge aussagte, fand sich unter den kinderpornografischen Bildern auch ein Ordner mit Bildern der kleinen Schwester des Angeklagten, die dieser heimlich gemacht habe. „Er ist tief beschämt“, sagte der Verteidiger über seinen Mandanten. Die Taten lasteten schwer auf seinem Gewissen, er wolle sich bei der Familie des Mordopfers entschuldigen.
B. bestätigte auf Nachfrage des Gerichts die Richtigkeit der Darstellung seiner Verteidiger. Er wurde kurz nach den Taten festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er war von Polizeibeamten nach kurzer Flucht in dem steilen Gelände gefasst worden.
Weitere Angaben will er seiner Verteidigung zufolge in dem Prozess nicht machen. Die Ermittlungen wecken allerdings Zweifel an der Darstellung einer spontanen Vergewaltigung. So fanden die Polizisten zahlreiche Pornofilme bei dem Angeklagten, in denen asiatische Frauen gefesselt oder ohnmächtig vergewaltigt werden. Die Tatopfer, die mit einer Europareise ihren Studienabschluss feiern wollten, waren Us-bürgerinnen asiatischer Abstammung.
Nach Angaben eines der ermittelnden Polizisten wollten die beiden Frauen eigentlich am Tag nach der Tat ihre Europareise beenden und in die USA zurückfliegen.
Für das Verfahren sind zunächst sechs Verhandlungstage bis zum 13. März angesetzt. Im Fall einer Verurteilung droht B. eine lebenslange Haftstrafe.
Ihm war bewusst, dass die Geschädigte ohne Hilfe sterben könnte. Philipp Müller Verteidiger