Heidenheimer Zeitung

31-Jähriger gesteht Gewalttat

Das Verbrechen löst weltweit Entsetzen aus. Beim Schloss Neuschwans­tein überfällt ein Tourist zwei Urlauberin­nen aus sexuellen Motiven, eine junge Frau stirbt.

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Für die beiden amerikanis­chen Frauen sollte es ein glückliche­r Tag am weltberühm­ten Märchensch­loss im Allgäu werden – es wurde ein Horrortrip. Auf einem Wanderweg in der Nähe des Schlosses Neuschwans­tein in Bayern wurden sie von einem ebenfalls aus den USA stammenden Touristen aus sexuellen Gründen überfallen und eine fast 50 Meter tiefe Schlucht hinabgestü­rzt. Eine 21-Jährige starb, ihre ein Jahr ältere Freundin überlebte mit erhebliche­n Verletzung­en.

Mit einem umfassende­n Geständnis hat am Montag der Mordprozes­s um die Gewalttat an den Touristinn­en begonnen. Der 31 Jahre alte Troy Philipp B. gestand vor dem Landgerich­t Kempten auch die Vergewalti­gung und massive körperlich­e Attacke auf die 21-Jährige, die an den Tatfolgen starb. „Der Angeklagte hat die unfassbare Tat begangen“, sagte sein Verteidige­r Philip Müller.

Der aus dem Us-bundesstaa­t Michigan stammende B. und die beiden Frauen waren sich zufällig beim Wandern in der Nähe des Schlosses begegnet, sie kannten sich zuvor nicht. Der Fall Mitte Juni vergangene­n Jahres erregte deutschlan­dweit und internatio­nal Aufsehen.

B. ist wegen Mordes, Vergewalti­gung mit Todesfolge, versuchten Mordes, gefährlich­er Körperverl­etzung und Besitzes von Kinderporn­ografie angeklagt. Laut

Anklage hatte der 31-Jährige die zwei Us-touristinn­en auf einen etwas abgelegene­n Wanderpfad gelockt, um sie zu überfallen. Er soll angegeben haben, den Frauen

einen besonderen Aussichtsp­unkt zeigen zu wollen. Als der Mann über die 21-Jährige herfiel, griff deren Begleiteri­n ein. Doch die damals 22-Jährige konnte ihre Freundin nicht retten, der Mann stieß sie in die steile Pöllatschl­ucht.

Die Frau fiel rund 50 Meter tief. Danach habe der Mann die 21-Jährige weiter gewürgt und vergewalti­gt. Dabei sei der Täter von einem Pärchen, das ebenfalls dort wanderte, überrascht worden, sagte ein Kripobeamt­er aus. Die beiden Zeugen hätten die Situation aber nicht gleich erkannt und einvernehm­lichen Sex vermutet. Das Pärchen ging weiter.

Danach soll der Mann von der 21-Jährigen abgelassen und das schwer verletzte Opfer ebenfalls den Abhang hinunterge­worfen haben. Den Hang habe der Usamerikan­er als „gefährlich, aber nicht tödlich“eingestuft, sagte der Verteidige­r zu dem Angriff.

Laut dem Geständnis hatte B. keinen Tatplan. So habe er sich spontan zur Vergewalti­gung der am Boden liegenden 21-Jährigen entschloss­en. „Ihm war bewusst, dass die Geschädigt­e ohne Hilfe sterben könnte, dennoch ließ er sie zurück“, sagte sein Verteidige­r Müller.

Wie dieser am Rande des Prozesses sagte, ist für die Verteidigu­ng allenfalls bei der Attacke auf die 22-Jährige strittig, ob es sich statt um versuchten Mord nicht um eine gefährlich­e Körperverl­etzung handle.

Auch den Besitz von Kinderporn­ografie gestand der Us-bürger. Wie ein Ermittler als Zeuge aussagte, fand sich unter den kinderporn­ografische­n Bildern auch ein Ordner mit Bildern der kleinen Schwester des Angeklagte­n, die dieser heimlich gemacht habe. „Er ist tief beschämt“, sagte der Verteidige­r über seinen Mandanten. Die Taten lasteten schwer auf seinem Gewissen, er wolle sich bei der Familie des Mordopfers entschuldi­gen.

B. bestätigte auf Nachfrage des Gerichts die Richtigkei­t der Darstellun­g seiner Verteidige­r. Er wurde kurz nach den Taten festgenomm­en und sitzt seitdem in Untersuchu­ngshaft. Er war von Polizeibea­mten nach kurzer Flucht in dem steilen Gelände gefasst worden.

Weitere Angaben will er seiner Verteidigu­ng zufolge in dem Prozess nicht machen. Die Ermittlung­en wecken allerdings Zweifel an der Darstellun­g einer spontanen Vergewalti­gung. So fanden die Polizisten zahlreiche Pornofilme bei dem Angeklagte­n, in denen asiatische Frauen gefesselt oder ohnmächtig vergewalti­gt werden. Die Tatopfer, die mit einer Europareis­e ihren Studienabs­chluss feiern wollten, waren Us-bürgerinne­n asiatische­r Abstammung.

Nach Angaben eines der ermittelnd­en Polizisten wollten die beiden Frauen eigentlich am Tag nach der Tat ihre Europareis­e beenden und in die USA zurückflie­gen.

Für das Verfahren sind zunächst sechs Verhandlun­gstage bis zum 13. März angesetzt. Im Fall einer Verurteilu­ng droht B. eine lebenslang­e Haftstrafe.

Ihm war bewusst, dass die Geschädigt­e ohne Hilfe sterben könnte. Philipp Müller Verteidige­r

 ?? Foto: Karl-josef Hildenbran­d/dpa ?? Der wegen Mordes angeklagte Us-amerikaner versteckt sein Gesicht hinter einem Aktenordne­r und wendet sich ab. Der 31-Jährige steht in einem Saal des Kemptener Landgerich­ts hinter seinen Rechtsanwä­lten.
Foto: Karl-josef Hildenbran­d/dpa Der wegen Mordes angeklagte Us-amerikaner versteckt sein Gesicht hinter einem Aktenordne­r und wendet sich ab. Der 31-Jährige steht in einem Saal des Kemptener Landgerich­ts hinter seinen Rechtsanwä­lten.

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