Mietpreisbremse soll bis 2029 verlängert werden
2025 wäre das Instrument in einigen Ländern wie Berlin ausgelaufen, daher war der Handlungsdruck groß. Ob die Bundesländer davon Gebrauch machen, entscheiden sie selbst.
Zur Abwechslung waren es nicht die Grünen und Liberalen, die miteinander über Kreuz lagen. Stattdessen hatten sich SPD und FDP bei zwei Streitpunkten verhakt. Nun haben die Koalitionäre eine Einigung erzielt. Vor allem die FDP hatte auf die Einführung des sogenannten Quick-freezeverfahrens gepocht, Spd-innenministerin Nancy Faeser hatte Einwände. Das ist nun vom Tisch. Im Gegenzug soll die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden. Darauf hatten insbesondere die Sozialdemokraten bestanden.
Wer profitiert von der Mietpreisbremse?
Die Maßnahme sorgt dafür, dass die Miete bei Neuvermietungen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegen darf. Diese war 2015 eingeführt worden. Grund für das Instrument waren stark gestiegene Mietpreise in Ballungsgebieten. Viele Mieter konnten sich ihre Wohnungen nicht mehr leisten und mussten umziehen. 2025 wäre sie in einigen Ländern wie Berlin ausgelaufen, daher war der Handlungsdruck groß. Ob die Landesregierungen davon Gebrauch machen, entscheiden sie selbst.
Wie sinnvoll die Mietpreisbremse ist, ist umstritten. Wohnungsbauunternehmen bemängeln, dass ihnen infolge der Maßnahme Geld für Investitionen in neue Bauprojekte fehlt. Die Linken-bundestagsabgeordnete Caren Lay weist darauf hin, dass die „bloße Verlängerung ohne substanzielle Änderungen“im
Mietrecht den Mietenanstieg nicht bremsen könne.
Was soll sonst für Mieter getan werden?
SPD und Grüne wollen über die Verlängerung der Mietpreisbremse hinaus eine Kappungsgrenze von 15 auf elf Prozent absenken. Das ist der Prozentsatz, zu dem Vermieter die Miete maximal erhöhen dürfen. Ob dieses Vorhaben mit Fdp-justizminister Marco Buschmann zu machen ist, ist fraglich. So teilte er mit, dass bei der Absenkung der Kappungsgrenze sowie weiteren Modifikationen des Mietspiegels „noch Diskussionsbedarf“herrsche. Die Fdp-fraktion jedenfalls ist dagegen. Laut ihrem bau- und wohnungspolitischen Sprecher, Daniel Föst, brächte die Kappungsgrenze nichts, um den benötigen Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten zu schaffen. Verschärfungen im Mietrecht „führen langfristig nur zu einem noch knapperen Angebot“.
Was ist in Zukunft mit den Indexmieten?
Sogenannte Indexmietverträge geben Vermietern die Möglichkeit, die Kaltmiete jährlich in dem Umfang zu erhöhen, in dem das allgemeine Preisniveau steigt. Jahrelang waren Indexmietverträge kein politisches Thema. Das hat sich mit der Inflation geändert. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat sich offen für eine Begrenzung gezeigt, Kabinettskollege Buschmann ist strikt dagegen.