Gesetz zu Lieferketten beschlossen
Vor allem Großbetriebe müssen künftig stärker auf die Folgen der Produktion ihrer Güter achten.
Nach monatelangen Verhandlungen hat das Europäische Parlament am Mittwoch das Eulieferkettengesetz beschlossen. Das Gesetz soll europaweit Unternehmen für Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung bei der Produktion ihrer Güter in die Pflicht nehmen.
Das Gesetz soll für Unternehmen und ihre Mutterkonzerne mit mindestens 1000 Beschäftigten gelten, sofern sie weltweit jährlich mindestens 450 Millionen Euro umsetzen. Das Gleiche soll für Unternehmen gelten, die mindestens 80 Millionen Euro Umsatz machen, wenn davon mindestens 22,5 Millionen Euro durch Einnahmen aus Lizenzgebühren generiert werden. Zuvor war in dem Text von Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 150 Millionen Euro die Rede. Außerdem wurden zusätzliche Vorgaben für die Textilbranche und die Lebensmittelproduktion gestrichen.
Unternehmen sind laut Gesetz künftig verpflichtet, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln. Mögliche Folgen müssen sie „verhindern, mildern, beenden und beheben“. Außerdem müssen sie die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards auch bei ihren Partnerunternehmen in der Wertschöpfungskette überwachen. Dazu zählen Lieferanten, Vertriebspartner, Transportunternehmen, Lagerdienstleister oder auch die Abfallwirtschaft.
Bei Verstößen drohen Strafen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes des betreffenden Unternehmens. Für die Überwachung und Ermittlungen sollen nationale Behörden zuständig sein, koordiniert von der Eu-kommission. Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzung sollen ein Recht auf Entschädigung haben.
In Deutschland gilt bereits seit Anfang des Jahres ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen verpflichtet, auf die Einhaltung internationaler Standards zu Menschenrechten und Umwelt entlang der eigenen Lieferkette zu achten. Konkret geht es darin etwa um Kinderarbeit und Ausbeutung. Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mehr als 1000 in Deutschland Beschäftigten.