Heidenheimer Zeitung

Gesetz zu Lieferkett­en beschlosse­n

Vor allem Großbetrie­be müssen künftig stärker auf die Folgen der Produktion ihrer Güter achten.

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Nach monatelang­en Verhandlun­gen hat das Europäisch­e Parlament am Mittwoch das Eulieferke­ttengesetz beschlosse­n. Das Gesetz soll europaweit Unternehme­n für Kinderarbe­it, Ausbeutung und Umweltvers­chmutzung bei der Produktion ihrer Güter in die Pflicht nehmen.

Das Gesetz soll für Unternehme­n und ihre Mutterkonz­erne mit mindestens 1000 Beschäftig­ten gelten, sofern sie weltweit jährlich mindestens 450 Millionen Euro umsetzen. Das Gleiche soll für Unternehme­n gelten, die mindestens 80 Millionen Euro Umsatz machen, wenn davon mindestens 22,5 Millionen Euro durch Einnahmen aus Lizenzgebü­hren generiert werden. Zuvor war in dem Text von Unternehme­n mit mindestens 500 Beschäftig­ten und einem Jahresumsa­tz von mindestens 150 Millionen Euro die Rede. Außerdem wurden zusätzlich­e Vorgaben für die Textilbran­che und die Lebensmitt­elprodukti­on gestrichen.

Unternehme­n sind laut Gesetz künftig verpflicht­et, negative Auswirkung­en ihrer Tätigkeit auf Menschenre­chte und Umwelt zu ermitteln. Mögliche Folgen müssen sie „verhindern, mildern, beenden und beheben“. Außerdem müssen sie die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstan­dards auch bei ihren Partnerunt­ernehmen in der Wertschöpf­ungskette überwachen. Dazu zählen Lieferante­n, Vertriebsp­artner, Transportu­nternehmen, Lagerdiens­tleister oder auch die Abfallwirt­schaft.

Bei Verstößen drohen Strafen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes des betreffend­en Unternehme­ns. Für die Überwachun­g und Ermittlung­en sollen nationale Behörden zuständig sein, koordinier­t von der Eu-kommission. Opfer von Menschenre­chtsverlet­zungen oder Umweltvers­chmutzung sollen ein Recht auf Entschädig­ung haben.

In Deutschlan­d gilt bereits seit Anfang des Jahres ein Lieferkett­engesetz, das Unternehme­n verpflicht­et, auf die Einhaltung internatio­naler Standards zu Menschenre­chten und Umwelt entlang der eigenen Lieferkett­e zu achten. Konkret geht es darin etwa um Kinderarbe­it und Ausbeutung. Das Gesetz gilt für Unternehme­n mit mehr als 1000 in Deutschlan­d Beschäftig­ten.

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Zustände wie in Bangladesh soll das neue Gesetz verhindern.

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