EU reformiert Schuldenregeln
Nach monatelangen Diskussionen hat die EU eine Reform der Euschuldenregeln beschlossen. Bisher besagten die Maastricht-kriterien, dass die jährliche Neuverschuldung eines Mitgliedstaates nicht mehr als 3 Prozent des BIP betragen dürfe und die maximale Gesamtverschuldung nur 60 Prozent des BIP. Während Corona waren diese Regeln ausgesetzt worden, ab diesem Frühjahr sollten sie wieder gelten. Deutschland ist derzeit mit knapp 64 Prozent deutlich näher an den Vorgaben als etwa Griechenland, Italien, Spanien oder Frankreich, die alle über 100 Prozent liegen. 2023 brachen 13 Eu-länder die 60-Prozent-marke; gegen die Defizitauflage verstießen alle außer Zypern, Dänemark, Irland und Portugal.
Die Reaktionen auf den Beschluss fallen durchaus unterschiedlich aus: Die Pläne seien nicht ökonomisch, sondern politisch begründet, kritisiert Staatsund Finanzrechtler Christoph Gröpl. „Ziel ist, die hochverschuldeten Eu-mitgliedstaaten, allen voran Griechenland, Italien und Frankreich, weiter zu entlasten und deren Verschuldungspolitik noch stärker als bislang ohnehin schon zu akzeptieren.“Die europäischen Christdemokraten loben die neuen Eu-schuldenregeln als Rückkehr zu „verantwortungsvoller Haushaltspolitik“, während es den Europa-grünen weiter zu streng und den Bedürfnissen der Zeit nicht gerecht ist.
Die jetzt beschlossene Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts sieht mehr Rücksicht auf individuelle, nationale Umstände und mehr Zeit für den Schuldenabbau vor: Vier Jahre bei einem Schuldenstand von mehr als 90 Prozent des BIP beziehungsweise sieben Jahre, wenn konkrete Reform- und Investitionspläne nachgewiesen werden. Im Schnitt müssen diese Länder ihre Verschuldungsquote um einen Prozentpunkt pro Jahr reduzieren. Drei Jahre bekommen Staaten mit einem Schuldenstand zwischen 60 und 90 Prozent, die Staatsverschuldung muss um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr gesenkt werden.
Doch was heißt das für Deutschland? „Angesichts der strengeren Schuldenbremsen-regeln im Grundgesetz ist es nicht zu erwarten, dass sich dadurch zusätzlicher Spielraum für die Verschuldung ergeben wird“, erklärt Finanzökonom Florian Schuster. Und einfach nur die Euregelungen anzuwenden und die deutschen zu ignorieren, „geht verfassungsrechtlich natürlich nicht“.