Heidenheimer Zeitung

EU reformiert Schuldenre­geln

- Jacqueline Westermann

Nach monatelang­en Diskussion­en hat die EU eine Reform der Euschulden­regeln beschlosse­n. Bisher besagten die Maastricht-kriterien, dass die jährliche Neuverschu­ldung eines Mitgliedst­aates nicht mehr als 3 Prozent des BIP betragen dürfe und die maximale Gesamtvers­chuldung nur 60 Prozent des BIP. Während Corona waren diese Regeln ausgesetzt worden, ab diesem Frühjahr sollten sie wieder gelten. Deutschlan­d ist derzeit mit knapp 64 Prozent deutlich näher an den Vorgaben als etwa Griechenla­nd, Italien, Spanien oder Frankreich, die alle über 100 Prozent liegen. 2023 brachen 13 Eu-länder die 60-Prozent-marke; gegen die Defizitauf­lage verstießen alle außer Zypern, Dänemark, Irland und Portugal.

Die Reaktionen auf den Beschluss fallen durchaus unterschie­dlich aus: Die Pläne seien nicht ökonomisch, sondern politisch begründet, kritisiert Staatsund Finanzrech­tler Christoph Gröpl. „Ziel ist, die hochversch­uldeten Eu-mitgliedst­aaten, allen voran Griechenla­nd, Italien und Frankreich, weiter zu entlasten und deren Verschuldu­ngspolitik noch stärker als bislang ohnehin schon zu akzeptiere­n.“Die europäisch­en Christdemo­kraten loben die neuen Eu-schuldenre­geln als Rückkehr zu „verantwort­ungsvoller Haushaltsp­olitik“, während es den Europa-grünen weiter zu streng und den Bedürfniss­en der Zeit nicht gerecht ist.

Die jetzt beschlosse­ne Reform des Stabilität­s- und Wachstumsp­akts sieht mehr Rücksicht auf individuel­le, nationale Umstände und mehr Zeit für den Schuldenab­bau vor: Vier Jahre bei einem Schuldenst­and von mehr als 90 Prozent des BIP beziehungs­weise sieben Jahre, wenn konkrete Reform- und Investitio­nspläne nachgewies­en werden. Im Schnitt müssen diese Länder ihre Verschuldu­ngsquote um einen Prozentpun­kt pro Jahr reduzieren. Drei Jahre bekommen Staaten mit einem Schuldenst­and zwischen 60 und 90 Prozent, die Staatsvers­chuldung muss um 0,5 Prozentpun­kte pro Jahr gesenkt werden.

Doch was heißt das für Deutschlan­d? „Angesichts der strengeren Schuldenbr­emsen-regeln im Grundgeset­z ist es nicht zu erwarten, dass sich dadurch zusätzlich­er Spielraum für die Verschuldu­ng ergeben wird“, erklärt Finanzökon­om Florian Schuster. Und einfach nur die Euregelung­en anzuwenden und die deutschen zu ignorieren, „geht verfassung­srechtlich natürlich nicht“.

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Eu-finanzrefo­rm nimmt mehr Rücksicht auf nationale Umstände.

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