Sportstätten oft marode
die Hälfte der deutschen Sportstätten ist sanierungsbedürftig. Auf mehr als 20 Milliarden Euro schätzt der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) den Sanierungsbedarf bei den kommunal betriebenen Turnhallen, Schwimmbädern und Sportstadien hierzulande. Hinzu kommen mehr als zehn Milliarden Euro für vereinseigene Sportstätten. Mehr als die Hälfte der Kommunen sieht einen nennenswerten oder gravierenden Investitionsstau bei ihren Sportstätten.
Aus Sicht des Deutschen Städteund Gemeindebundes (DSTGB) fehlt es daher gerade bei den kommunalen Sportplätzen an Unterstützung durch den Bund. „Dies wiegt umso schwerer, als das Bundesprogramm ‚Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur‘ in diesem Jahr ausgelaufen ist“, sagt der Dstgb-beigeordnete Bernd Düsterdiek dieser Zeitung.
Zwar seien im Bundeshaushalt 2024 noch Mittel für das Bundesprogramm vorgesehen. Allerdings wurde das Programm halbiert, von rund 400 sind nur noch 200 Millionen Euro übrig. Diese dienen laut Düsterdiek „nur der weiteren Umsetzung und Ausfinanzierung der laufenden Förderrunde 2022“.
Das Programm gilt zudem als hoffnungslos überzeichnet, in den vergangenen Jahren wurden Anträge mit einem Volumen von drei Milliarden Euro eingereicht. Und „für eine neue Förderrunde des Bundesprogramms im Jahr 2024 wurden überhaupt keine Mittel mehr bereitgestellt“. Das sei „sehr bedauerlich“, auch wenn es in den Ländern einzelne Programme gebe, die der DSTGB allerdings als „kleinteilig“bezeichnet.
Deutliche Mehrkosten
Aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten, auch bei der Umstellung von Kunstrasensportplätzen auf mikroplastikfreie Füllstoffe, sieht Düsterdiek hier Bedarf für weitere Unterstützung: „Es ist von Mehrkosten in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro auszugehen.“
Grundsätzlich begrüßt der DSTGB die Maßnahmen der EU gegen die Plastikverschmutzung. Ab 2031 sollen Füllstoffe aus Mikroplastik nicht mehr zur Verfügung stehen. „Angesichts einer mittleren Nutzungsdauer von Kunstrasenplätzen von 12 bis 15 Jahren wäre indes eine längere und praxisgerechtere Übergangsfrist bis mindestens 2035 wünschenswert gewesen“, so Düsterdiek.