Prämie soll Absatz von E-Autos ankurbeln
Die zwischen Bundesregierung und Autoindustrie vereinbarte Förderung ist umstritten
- Große Ziele, kleine Fortschritte: Die Bundesregierung will dem Elektroauto in Deutschland zum Durchbruch verhelfen. Mit Hilfe einer Kaufprämie sollen in den nächsten Jahren mindestens 300 000 Fahrzeuge mit Elektroantrieb auf die Straße gebracht werden. Zusätzlich sind eine zehnjährige Steuerbefreiung für E-Autos und ein flächendeckender Ausbau der Ladeinfrastruktur geplant.
Das Ziel:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Entwicklung der Elektromobilität über die Zukunft der deutschen Automobilindustrie und angrenzender Wirtschaftszweige entscheidet. Deutschland wolle „Leitanbieter und Leitmarkt“für diese Technologie sein. Offiziell hält die Regierung weiter fest am bisherigen Ziel, dass bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein sollen.
Für reine Elektroautos beträgt sie 4000 Euro, für HybridFahrzeuge mit Elektroantrieb 3000 Euro. „Das zu fördernde elektrisch betriebene Fahrzeug muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60 000 Euro aufweisen“, heißt es in der Vorlage. Anträge können ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden und werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet („Windhundverfahren“).
Die Prämie: Die Bedingungen:
Das Fahrzeug muss auf der beim Bafa bald erhältlichen Liste der förderfähigen Modelle stehen. Die Prämie wird nur für Fahrzeuge gezahlt, die nach dem 18. Mai 2016 gekauft und zugelassen worden sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Wer zu spät kommt, hat das Nachsehen. Wenn die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten 600 Millionen Euro aufgebraucht sind, wird keine Prämie mehr gezahlt.
Die Finanzierung:
1,2 Milliarden Euro stehen für die Kaufprämie zur Verfügung. Sie werden jeweils zur Hälfte von der Automobilindustrie und vom Bund getragen. Der Bundesanteil der Prämie wird nur gezahlt, wenn der Netto-Kaufpreis für den Endkunden bei reinen Elektrofahrzeugen um mindestens 2000 Euro und bei Hybridfahrzeugen um mindestens 1500 Euro unterhalb des Netto-Listenpreises liegt. Die Mittel des Bundes für die Prämie stammen aus dem „Energie- und Klimafonds“der Bundesregierung.
Der Steuervorteil:
Für ab dem 1. Januar 2016 zugelassene, reine Elektrofahrzeuge soll es eine zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung geben. Bisher waren fünf Jahre Steuerbefreiung vorgesehen. Außerdem: Wer beim Arbeitgeber sein Elektrofahrzeug auflädt, soll dies bis Ende 2020 nicht als geldwerten Vorteil versteuern müssen.
Die Kritik:
Auf dem Wirtschaftsflügel der Union gibt es grundsätzlich Kritik daran, dass der Staat eine bestimmte Industrie mit einer Prämie fördert. Auch Waschmaschinenhersteller könnten nach Kaufprämien rufen, weil sie besonders umweltschonende Modelle am Markt platzieren wollten, heißt es beim CDU-Wirtschaftsrat. Aufgabe des Staates sei es, die Rahmenbedingungen zu garantieren und für fairen Wettbewerb zu sorgen, nicht aber den Absatz einzelner Produkte zu fördern oder zu hemmen. Die Grünen warnen davor, dass die Prämie verpuffen könnte, und kritisieren die Finanzierung. Nicht der Steuerzahler solle die Förderung bezahlen, sondern die Besitzer großer Spritschlucker, so Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter.
Der Umwelteffekt:
Elektroautos stoßen zwar keine Schadstoffe aus. Doch berücksichtigt man, dass sie nicht immer mit Ökostrom fahren und auch für die Herstellung des Fahrzeugs und der Batterie Energie benötigt wird, sieht der Umwelt- und Klimaeffekt schon anders aus. Das Institut für Energie- und Umweltforschung in Heidelberg war in einer Untersuchung zu dem Schluss gekommen, dass batteriebetriebene Pkw über ihre gesamte Lebensdauer bei Nutzung des deutschen Strommix eine ähnliche Klimabilanz haben wie konventionelle Autos. In einer neueren Untersuchung heißt es allerdings, dass sich die Vorteile von Elektrofahrzeugen in den nächsten Jahren weiter erhöhen und die Nachteile verringern werden – etwa durch verbesserte Batterieeigenschaften.