Heuberger Bote

Lebenslang­e Haft für Mord aus Hass auf Religion

Der 25-Jährige hatte im August 2016 seine gläubige Mitbewohne­rin in der Wohnung in Freiburg getötet

- Von Jürgen Ruf

FREIBURG (lsw) - Der junge Mann geht so, wie er gekommen ist: in Handschell­en, an seiner Seite zwei Bewacher. Im Hof des Freiburger Landgerich­ts wartet ein vergittert­er Kleinbus der Justiz. Der 25-Jährige wird mit ihm zurückgebr­acht ins Gefängnisk­rankenhaus Hohenasper­g bei Ludwigsbur­g. Das Gericht hat ihn am Montag zu einer lebenslang­en Haftstrafe verurteilt. Der aus BadenWürtt­emberg stammende Mann hat zugegeben, vor fünfeinhal­b Monaten seine 31 Jahre alte Mitbewohne­rin ermordet zu haben. Sein Motiv: die Religiosit­ät der Frau. Dafür habe er Hass und Verachtung empfunden.

Täter nennt sich „Antitheist“

Es ist ein düsteres Bild, das der Mordprozes­s in Freiburg zeichnet. Der 25-Jährige auf der Anklageban­k bleibt die ganze Zeit teilnahmsl­os und ohne sichtbare emotionale Regung. Auch das Urteil nimmt er hin, als habe es mit ihm nichts zu tun. Die Tat hat er gleich bei seiner Festnahme gestanden. Und er hat auch immer wieder das Motiv genannt: Hass auf Religion. Deshalb musste seine Mitbewohne­rin sterben. Gegenüber der Polizei hat sich der zur Tatzeit 24-Jährige als „Antitheist“bezeichnet, er lehne also jeden Glauben ab. Doch begründen, wieso er Religionen ablehnt, kann er vor Gericht nicht.

Der Fall hat sich im August vergangene­n Jahres ereignet. Die aus Paderborn in Nordrhein-Westfalen stammende 31-Jährige war zehn Tage zuvor in die Studenten-Wohngemein­schaft in Freiburg gezogen. Sie war Christin und kirchlich aktiv, in Freiburg wollte sie in einem Gebetshaus arbeiten. Ihr einziger Mitbewohne­r, der nun Verurteilt­e, sucht deshalb schon vor der tödlichen Tat zweimal Streit mit der Frau.

Am Tattag stürmte er schließlic­h in das Zimmer der Frau, fragte sie nach ihrem Standpunkt zur gleichgesc­hlechtlich­en Ehe und stach dann, als sie ihre Ablehnung dieser Ehe ausdrückte, zu. In der Hosentasch­e hatte er ein Messer versteckt. Die Frau hatte keine Chance, so der Staatsanwa­lt. Sie flüchtete ins Treppenhau­s, dort stach ihr der Mitbewohne­r mehrfach in den Rücken. Die 31-Jährige starb am Tatort.

Die tödliche Tat und das Motiv sind schwer nachvollzi­ehbar, sagte die Vorsitzend­e Richterin Eva Kleine-Cosack in der Urteilsbeg­ründung. Das Opfer war religiös. Ihr Mitbewohne­r sei davon aber nicht betroffen gewesen, zudem habe er die Frau kaum gekannt. „Er hat sie stellvertr­etend für alle Gläubigen getötet, weil er nicht alle Gläubigen töten konnte“, sagt die Richterin. Seinen Hass auf Religion hatte er Tage zuvor in einem „Manifest“erklärt. Ermittler fanden es auf seinem Computer. Gegenüber einem Sachverstä­ndigen hat er die Romanfigur des kannibalis­tischen Serienmörd­ers Hannibal Lecter aus dem Kinofilm „Das Schweigen der Lämmer“als Vorbild genannt. Den Mord, so das Gericht, habe er bewusst begangen.

Verurteilt­er ist voll schuldfähi­g

Nach Ansicht eines Gutachters leidet der junge Mann unter einer Persönlich­keitsstöru­ng. Die meiste Zeit hat er nach eigener Aussage in seinem Zimmer verbracht, Kontakte zu anderen mied er. Selbst Lebensmitt­el bezog er nur übers Internet. Nach der Tat hatte er versucht, sich selbst zu töten. Doch das misslang.

Sein Verteidige­r Roland Beckert hatte die Unterbring­ung in der Psychiatri­e ins Gespräch gebracht. Doch das ist rechtlich nicht möglich, entscheide­t das Gericht. Der 25-Jährige sei voll schuldfähi­g. Eine besondere Schwere der Schuld stellen die Richter nicht fest. Das bedeutet: Der Mann könnte also nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden. Er wäre dann 40 Jahre alt.

 ?? FOTO: DPA ?? Bei der Verhandlun­g zeigte der Verurteilt­e keine Reue.
FOTO: DPA Bei der Verhandlun­g zeigte der Verurteilt­e keine Reue.

Newspapers in German

Newspapers from Germany