Datenschützer verklagen WhatsApp
Weil Nutzerdaten bei Facebook landen, ziehen Verbraucherschützer nun vor Gericht
BERLIN - Vor knapp fünf Monaten hat der Messengerdienst WhatsApp seine Nutzungs- und Datenschutzbedingungen geändert. Seitdem gibt es Ärger mit Verbraucher- und Datenschützern. Sie werfen dem USUnternehmen mangelnde Transparenz über die Weitergabe der Daten und Verstöße gegen datenschutzrechtliche Regelungen vor.
Bereits im September hat der Verbraucherzentrale Bundesverband WhatsApp deshalb abgemahnt. Laut Carola Elbrecht von den digitalen Marktwächtern der Verbraucherzentralen konnte aber keine Einigung mit dem US-Unternehmen erzielt werden. Die geforderte Unterlassungserklärung blieb aus. Jetzt haben die Verbraucherschützer Klage vor dem Berliner Landgericht eingereicht. Ihre Forderung: WhatsApp soll darauf verzichten, die Daten der Nutzer und auch der Nicht-Nutzer an andere Unternehmen weiterzugeben. Zudem soll der Messengerdienst dafür sorgen, dass bereits übermittelte Daten gelöscht werden.
„WhatsApp liegt keine rechtswirksame Einwilligung vor, die die Datenweitergabe erlaubt“, sagt Elbrecht. Was für die tatsächlichen Nutzer gilt, betrifft wohl auch Verbraucher, die selbst WhatsApp nicht nutzen, aber im Telefonbuch von Freunden aufgeführt sind, die den Dienst verwenden. Auch deren Daten werden laut Verbraucherschützern weitergereicht.
Nutznießer Facebook
Mit den „anderen Unternehmen“ist in erster Linie Facebook gemeint. Mark Zuckerbergs Konzern hat deswegen derzeit mit der Hamburger Datenschutzbehörde zu tun. Johannes Caspar, der Chef der Behörde, hat bereits vor einigen Monaten eine Anordnung erlassen, die Facebook die Erhebung und Verarbeitung der Daten von WhatsApp-Nutzern untersagt. Der US-Konzern wehrt sich vor Gericht gegen die Anordnung. Wie es in dem Fall weitergeht, hängt vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens ab. „Eine Entscheidung des Gerichts hierzu wird in Kürze erwartet“, heißt es aus der Datenschutzbehörde. Derzeit hat Facebook ohnehin die Weitergabe und Nutzung von Daten europäischer WhatsApp-Nutzer ausgesetzt. Die Zeit sollen einerseits die Behörden und Verbraucherschützer nutzen, um ihre Bedenken zu äußern. Zum anderen will Facebook deren Vorbehalte prüfen.
Laut WhatsApp nutzen rund eine Milliarde Menschen weltweit den Messengerdienst, Facebook gilt als das weltgrößte Online-Netzwerk. Mit dem Datenaustausch wollen beide Unternehmen mehr darüber wissen, wie ihre Kundschaft die Dienste nutzt. Wie häufig werden Kurzmitteilungen verschickt? Wie können Facebook-Freunde und WhatsAppNutzer besser zusammengebracht werden? Es geht vor allem um gezielte Werbung, um eine stärkere Vernetzung. WhatsApp versichert, dass die Nachrichten der Nutzer sicher sind und von keinem anderen gelesen werden können. Man werde die WhatsApp Nummer weder veröffentlichen noch teilen, auch nicht auf Facebook, heißt es auf dem Firmenblog. Zudem werde man die Telefonnummern nicht an Werbekunden verkaufen oder weitergeben.
Die Vorwürfe der Verbraucherschützer weist der Messengerdienst zurück. Wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilt, sind die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen rechtlich gedeckt. „Sie geben den Nutzern sowohl eine klare und einfache Erklärung darüber, wie der Dienst funktioniert als auch die Wahl darüber, wie ihre Daten verwendet werden“, erklärt der Sprecher. „Die Änderungen stimmen mit den Vorgaben der EURegulierungsbehörden überein.“Das Unternehmen zeigt sich aber offen für weitere Gespräche.
Bis eine mündliche Verhandlung am Berliner Landgericht stattfindet, werden vermutlich Monate vergehen. Möglicherweise werden sich mit dem Verstoß gegen den Datenschutz mehrere Gerichte beschäftigen müssen. In letzter Instanz entscheidet dann der Bundesgerichtshof.