Heuberger Bote

Bischöfe schließen sich Papst-Linie an

Im Streit um die Unauflösli­chkeit der Ehe folgen deutsche Bischöfe dem Papst

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(dpa/KNA) - Katholiken in Deutschlan­d sind nach einer Scheidung und erneuten Heirat nicht mehr grundsätzl­ich von der Kommunion ausgeschlo­ssen. Das hat die Deutsche Bischofsko­nferenz entschiede­n. Sie zog damit die Konsequenz aus dem päpstliche­n Schreiben über Familie und Liebe, „Amoris Laetitia“, vom vergangene­n Frühjahr. In Einzelfäll­en sei eine Entscheidu­ng für den Empfang der Eucharisti­e zu respektier­en. Jeder Einzelfall müsse ernsthaft geprüft werden.

(dpa/KNA) – In der Diskussion um den Kommunione­mpfang für wiederverh­eiratete Geschieden­e in der katholisch­en Kirche sind die deutschen Bischöfe für eine größere Öffnung. In Einzelfäll­en sei eine Entscheidu­ng für den Empfang der Eucharisti­e zu respektier­en, heißt es in dem mit Spannung erwarteten Bischofswo­rt zum Papstschre­iben „Amoris laetitia“, das die Deutsche Bischofsko­nferenz am Mittwoch veröffentl­icht hat. Ein pauschales Verbot gibt es somit nicht mehr.

Wer verstehen will, warum die Kirche sich so schwertut im Umgang mit Geschieden­en, muss die Bibel aufschlage­n. Aus dem Neuen Testament geht klar hervor: Jesus lehnte das damalige Recht ab, dass ein Mann seine Frau mit einer Scheidungs­urkunde entlassen kann und sie damit in eine soziale Notlage bringt und der Schande aussetzt.

Wer den Lebensbund bricht und einen neuen eingeht, lebt nach traditione­ller Lehre in ständiger Sünde und kann nicht zum Empfang der Eucharisti­e in einer Messfeier zugelassen werden. Konservati­ve Bischöfe warnten daher: Eine Freigabe der Sakramente auch für diese Sünder stelle die Lehre von der Unauflösli­chkeit der Ehe infrage. Doch Franziskus wandte sich in seinem Schreiben „Amoris laetitia“im vergangene­n Frühjahr gegen eine „kalte Schreibtis­chmoral“. Der Papst warb für eine „barmherzig­e Liebe“: Niemand dürfe ausgegrenz­t und auf Dauer verurteilt werden.

Nach langem Ringen folgen ihm jetzt also die deutschen Bischöfe. Zwischenze­itlich schien es nicht ausgeschlo­ssen, dass sie in dieser Frage zu keiner gemeinsame­n Linie finden. Vier Kardinäle, darunter Joachim Meisner und Walter Brandmülle­r, stellten sich offen gegen den Kurs des Papstes. Doch jetzt ist klar: In Einzelfäll­en können Gläubige in allen Bistümern auch nach Scheidung und neuer Heirat die Sakramente empfangen. Die Bischöfe erwarten allerdings, dass ein Seelsorger vor Ort den Prozess der Entscheidu­ngsfindung begleitet.

Papst Franziskus hat bisher nicht direkt auf Forderunge­n reagiert, sein heftig diskutiert­es Schreiben zu präzisiere­n und eine einheitlic­he Regelung festzuschr­eiben. Er deutete an, er wolle den nationalen Bischofsko­nferenzen mehr Freiräume lassen, um Regelungen zu finden, die die jeweilige Situation in ihren Ländern berücksich­tigen.

In der Praxis dürfte sich nach der Entscheidu­ng der deutschen Bischöfe letztlich aber nicht viel ändern. Denn schon längst gehen vielerorts wiederverh­eiratete Katholiken zur Kommunion. Viele Seelsorger akzeptiere­n das – sie haben vor Ort längst den Kurs eingeschla­gen, zu dem sich jetzt auch die Bischöfe bekennen.

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FOTO: DPA Wiederverh­eiratete sollen nicht mehr grundsätzl­ich von der heiligen Kommunion ausgeschlo­ssen werden.

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