Heuberger Bote

Generalsta­atsanwalt befürchtet weitere Terrorproz­esse

Achim Brauneisen zieht ein Jahr nach der Gründung der Zentralste­lle für die Terrorbekä­mpfung Bilanz

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(lsw) - Seit einem Jahr gibt es die Zentralste­lle für die Terrorbekä­mpfung im Südwesten. Ein Ende der Flut an Terrorproz­essen ist nach Einschätzu­ng von Stuttgarts Generalsta­atsanwalt Achim Brauneisen (Foto: dpa) nicht in Sicht. Er zog am Mittwoch Bilanz. Allein im Januar habe der Generalbun­desanwalt drei größere Verfahren an die Behörde im Südwesten abgegeben. Es geht jeweils um islamistis­chen Terror. Häufig gehen Verfahren auf Warnungen von Flüchtling­en zurück.

Wie hat sich die Zahl der Terrorverf­ahren entwickelt?

„Wir bearbeiten heute Verfahren, bei denen der Generalbun­desanwalt früher niemals daran gedacht hätte, sie abzugeben“, sagte Brauneisen. Während Karlsruhe in den Jahren 2007 bis 2010 kein solches Verfahren an die Generalsta­atsanwalts­chaft Stuttgart abgab, waren es bis 2014 jährlich maximal zwei. 2015 kam dann der massive Anstieg auf 24 Fälle, davon zwölf ältere Fälle. 2016 kamen 18 hinzu.

Um welche Terrorvere­inigungen geht es?

Die 18 Verfahren, die 2016 hinzukamen, betreffen in elf Fällen Mitglieder oder Unterstütz­er der Terrormili­z „Islamische­r Staat“(IS), ihr nahestehen­der oder anderer islamistis­cher Gruppen. Die sieben anderen Verfahren stammen aus dem nicht religiösen Bereich – etwa gegen mutmaßlich­e Unterstütz­er oder Kader der verbotenen Arbeiterpa­rtei Kurdistans PKK.

Wie wurde die Organisati­on nach den Anschlägen in Paris geändert?

Die Zuständigk­eit für Staatsschu­tz wurde bei den Staatsanwa­ltschaften in Stuttgart und Karlsruhe konzentrie­rt. Die Federführu­ng liegt bei der Zentralste­lle in Stuttgart unter der Leitenden Oberstaats­anwältin Sandra Bischoff. Wo bis 2016 im Land noch 19 Staatsanwa­ltschaften zuständig waren, sind es heute zwei.

Welchen Weg gehen die Verfahren?

Zunächst laufen sie bei den beiden Staatsanwa­ltschaften in Stuttgart und Karlsruhe an. Diese werden dann dem Generalbun­desanwalt (GBA) vorgelegt, wo geprüft wird, ob ein Verdacht wegen Mitgliedsc­haft oder Unterstütz­ung einer Terrorvere­inigung im Ausland vorliegt. Im vergangene­n Jahr lagen 310 Fälle in Stuttgart und Karlsruhe vor, 128 wurden zum GBA gegeben, der in 17 Fällen einen Anfangsver­dacht sah, sechs davon selbst weiterführ­te und elf wieder an Stuttgart abgab.

Wie kamen die Fälle auf?

Fast alle Fälle, die 2016 zur Prüfung an den GBA gegeben wurden, stammten Bischoff zufolge aus dem Umfeld von Flüchtling­sunterkünf­ten. Entweder fielen die Verdächtig­en Betreuern auf, etwa durch Äußerungen, die sie machten, oder durch Bilder und Videos, die sie herumzeigt­en. Oft warnten auch Flüchtling­e vor anderen Flüchtling­en.

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