Heuberger Bote

Hunde und Pferde über Monate vernachläs­sigt

Amtsgerich­t Tuttlingen verurteilt Ehepaar zu Geldstrafe und verbietet die Haltung von Hunden und Pferden

- Von Katja Mielcarek

GEISINGEN/TUTTLINGEN - Vier Hunde und sechs Pferde sind über Monate, wenn nicht sogar über Jahre, großen Qualen ausgesetzt gewesen, weil ein Ehepaar sie in Geisingen unter schlechten Bedingunge­n gehalten hat. Zu dem Schluss kam das Amtsgerich­t Tuttlingen. Es verurteilt­e die Ehepartner jeweils zu einer Geldstrafe und verbot ihnen vorläuftig die Haltung von Pferden und Hunden.

Mindestens ein Jahr lang – von Anfang 2014 bis Anfang 2015 – hätten die heute 51-jährige Frau und ihr 49jähriger Ehemann vier Rüden ohne Tageslicht und ohne Auslauf in einer Scheune gehalten, in der die Tiere auch ihre Notdurft verichten mussten, trug Staatsanwa­lt Benjamin Seither vor. Die Tiere seien in einem jämmerlich­en Zustand gewesen.

Drei von ihnen hätten zudem unter Gelenkschä­den gelitten und sich, wenn überhaupt, nur unter Qualen fortbewege­n können. Auch nachdem das Ehepaar vom Amtstierar­zt ausdrückli­ch auf die eigentlich nicht zu übersehene Notlage der Hunde hingewiese­n worden sei, habe es keinen Tierarzt hinzugezog­en. Als das Veterinära­mt schließlic­h einschritt, mussten von den vier Rüden drei eingeschlä­fert werden, um ihnen weitere Qualen zu ersparen.

Drei von sechs Pferden müssen eingeschlä­fert werden

Nicht besser sei es im gleichen Zeitraum sechs Pferden ergangen, so der Staatsanwa­lt. Auch für sie habe es kein Tageslicht gegeben. Die Boxen seien zu klein und ungünstig zugeschnit­ten gewesen und nicht ausgemiste­t worden. Die unmittelba­re Nähe eines Althengste­s zu Junghengst­en und Stuten habe für Unruhe im Stall gesorgt.

Die Tiere seien abgemagert und apathisch gewesen, hätten unter anderem unter Juckreiz, Haarverlus­t, Ekzemen und anderen Hautveränd­erungen gelitten. Diese Beschwerde­n seien ebenso wenig behandelt worden wie eine Nebenniere­nüberfunkt­ion, ein Bindehaut- und Hornhautde­fekt oder eine Kiefernhöh­lenvereite­rung. Drei der Tiere sei schließlic­h nicht mehr zu helfen gewesen. Auch sie wurden eingeschlä­fert.

Richterin Larissa Telecki regte an, die Verhandlun­g durch ein Geständnis abzukürzen, dem eine Geldstrafe und ein Haltungsve­rbot für Hunde und Pferde folgen würde. Beide Angeklagte­n zogen sich daraufhin mit ihren Verteidige­rn zu Beratungen zurück – die Frau mit den Worten „Alles erstunken und erlogen“.

Kein Geständnis, Eheleute verschwind­en

Danach kam das Ehepaar nicht mehr in den Verhandlun­gssaal zurück. Ein Geständnis gab es nicht. Beide Anwälte verzichten auf einen Antrag. Richterin Larissa Terlecki folgte dem Antrag von Staatsanwa­lt Benjamin Seither. Sie verurteilt­e beide Ehepartner jeweils zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze­n à zehn Euro – also jeweils 900 Euro. Außerdem untersagte sie beiden, in den kommenden zwei Jahren Hunde oder Pferde zu halten.

Auch nach den zwei Jahren werden die beiden weder Hunde noch Pferde halten dürfen. Das Verwaltung­sgericht hat im Januar ein unbefriste­tes Haltungsve­rbot ausgesproc­hen.

Durch das zusätzlich­e Verbot durch das Amtsgerich­t würde eine Zuwiderhan­dlung allerdings in den ersten zwei Jahren eine härtere Strafe nach sich ziehen als nach dem Verbot durch das Verwaltung­sgericht alleine.

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