Naturschutzgebiet nicht betroffen
Der Hausbau auf dem Gelände des ehemaligen Gaugerstübles sorgt für Diskussionsstoff
- Im Stadtgespräch, aber auch im Gemeinderat will die Diskussion über die Zukunft des Gaugerstüble-Areals kein Ende nehmen. Die Stadtverwaltung stellt nun klar, dass es keine rechtlichen Einwände gegen den Bau eines Hauses dort gibt.
Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung war das Gelände in der Flöschgasse erneut Thema. So kam aus den Reihen des Gemeinderats die Frage auf, ob dort überhaupt ein Wohnhaus gebaut werden dürfe. Denn vor Jahren sei den damaligen Besitzern ein Anbau nicht genehmigt worden.
Dieter Kohler, Hauptamtsleiter der Stadtverwaltung Trossingen, hat sich auf Anfrage der Trossinger Zeitung noch einmal die Akten vorgenommen: „Es ist alles rechtens. Das alte Gebäude ist abgerissen worden, an seiner Stelle wird nun ein neues errichtet.“Der Bebauungsplan sehe an dieser Stelle Wohnhäuser vor, das Naturschutzgebiet rund um den Gaugersee sei davon nicht betroffen.
„Das Bauvorhaben ist im bestehenden Baufenster drin, der Grundstückseigentümer kann also bauen“, so Kohler weiter. Dass vor Jahren ein Anbau nicht genehmigt worden sei läge daran, dass dieser zusätzliche Gebäudeteil nicht mehr im Baufenster gelegen hätte.
„Der jetzige Bauherr will ein Wohnhaus zur Freizeitnutzung errichten“, so Dieter Kohler weiter. „Das bedeutet, dass er jetzt nur an ein paar Tagen in der Woche oder ein paar Wochen im Jahr dort wohnen möchte. Doch natürlich kann der Hausbesitzer dort auch auf Dauer wohnen, es ist schließlich ein ganz normales Wohnhaus.“
Von Seiten der Stadtverwaltung ist die Aufregung um den Bau nicht nachvollziehbar. „Dort entsteht kein Mehrfamilienhaus, sondern ein Wohnhaus, das in das Gebiet passt“, so der Hauptamtsleiter.
Viele Trossinger fühlen sich emotional mit dem Gelände verbunden. Seit 1980 hat es dort eine Minigolfanlage gegeben, später auch eine PitPat-Anlage. Über Jahrzehnte hatten sich dort Familien und Jugendliche getroffen, um Spaß zu haben. Der Abriss der Anlage sorgte deshalb für Aufsehen.