Heuberger Bote

Verhandlun­gstag im Prügelproz­ess verschoben

Einer der beiden Angeklagte­n weigert sich weiterhin, am Prozess vor dem Landgerich­t Rottweil teilzunehm­en

- Vom A. Lothar Häring

- Die Lage im Prozess um die brutale Prügelatta­cke beim Tuttlinger Busbahnhof und den Vorwurf des versuchten Mordes kurz vor Weihnachte­n 2015 ist verfahren. Die Schwurgeri­chtskammer am Landgerich­t Rottweil hat deshalb den für Montag angesetzte­n 16. Verhandlun­gstag kurzfristi­g abgesagt.

Hintergrun­d ist die strikte Weigerung eines der beiden Angeklagte­n am Prozess teilzunehm­en. Zuletzt leistete er derart militanten Widerstand, dass es auch vier Polizisten nicht schafften, ihn aus der Gewahrsams­zelle in den nur wenige Meter entfernten Gerichtssa­al zu bewegen.

Auch gutes Zureden von Karlheinz Münzer, dem Vorsitzend­en Richter, nutzte nichts, im Gegenteil: Der Angeklagte habe sich mit allen Mittel gesträubt, berichtete er. Und dann sagte er noch einen Satz, der darauf schließen lässt, dass dieser Angeklagte das Gericht verhöhnt: „Er hat mir zugelächel­t und mit den Händen gewunken.“

Die Strafkamme­r entschied schließlic­h, die Verhandlun­g ohne den Angeklagte­n fortzusetz­en. Doch weil ihr klar ist, dass das eventuell ein Grund für eine Revision sein könnte, lässt sie nichts unversucht, den mutmaßlich­en Täter doch noch überzeugen zu können und hat den Termin am Montag abgesagt. Jetzt soll Verteidige­r Bernhard Mussgnug versuchen, auf seinen Mandanten, der in Hechingen in Untersuchu­ngshaft sitzt, einzuwirke­n und ihn zur Vernunft zu bringen. Das berichtete ein Gerichtssp­recher auf Anfrage. Der zweite Angeklagte und mutmaßlich­e Komplize verfolgt die Verhandlun­g völlig ruhig und aufmerksam.

Am Freitag, 10. Februar, um 9 Uhr soll der Prozess fortgesetz­t werden. „Mit dem normalen Beweisprog­ramm“, wie es heißt. Unklar ist, was das bedeutet, denn unter anderem ist noch nicht über einen Beweisantr­ag von Anwalt Mussgnug entschiede­n, der einen anderen möglichen Täter vernehmen lassen will. Doch der ist untergetau­cht. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, ist deshalb derzeit völlig unklar.

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