Heuberger Bote

Gericht gibt Rätin zwei Drittel recht

Bürgervert­reterin hätte in zwei von drei Punkten nicht aus Sitzung ausgeschlo­ssen werden dürfen

- Von Regina Braungart

- Das Verwaltung­sgericht Freiburg hat der Denkinger Gemeinderä­tin Suse Staudenmay­er Recht gegeben, in zwei von drei Punkten einer Gemeindera­tssitzung nicht befangen gewesen zu sein. Damit sei sie zu Unrecht vom Gemeindera­t aus einem Teil einer nicht öffentlich­en Ratssitzun­g ausgeschlo­ssen worden. In einem dritten Unterpunkt befand das Gericht Staudenmay­er aber zurecht als für befangen.

Die betreffend­e Ratssitzun­g fand inmitten der aufgeheizt­en Atmosphäre um die Bürgermeis­terwahl in Denkingen statt. Nach dem ersten Wahlgang im Juli 2015 hatte ein Gemeindera­t Widerspruc­h gegen die Wahl wegen Verletzung der Neutralitä­tspflicht eingelegt, dem das Landratsam­t auch stattgegeb­en hatte. Daher musste die Wahl auch wiederholt werden. Das war in der Sitzung vom 28. Juli aber noch nicht bekannt. In dieser nicht öffentlich­en Sitzung ging es um die rechtliche Unterstütz­ung der von dem Einspruch betroffene­n Gemeindemi­tarbeiter, des Bürgermeis­ters und von Mitglieder­n des Gemeindewa­hlausschus­ses. Dies sowohl gegen Vorwürfe selbst, als auch, um selber rechtlich gegen die Vorwürfe vorgehen zu können. Der Beschluss war: Die Gemeinde sollte die Rechtsunte­rstützung bezahlen, wenn die Versicheru­ng nicht dafür aufkommen würde.

In dem Einspruch war auch der Verdacht geäußert worden, es habe im Wahlaussch­uss Unregelmäß­igkeiten bei der Stimmauszä­hlung gegeben. Das hat sich durch die Zweitauszä­hlung später zwar erledigt – hier wurde das erstmalige Ergebnis 684 zu 617 Stimmen zugunsten Bürgermeis­ter Wuhrers mit einer Stimme Abweichung bestätigt. In der fraglichen Sitzung war das aber noch nicht relevant. Es ging um mögliche Rechtsstre­itigkeiten namentlich benannter Mitglieder des Gemeindewa­hlausschus­ses gegen die dem Einspruch beigetrete­ne Gemeinderä­tin. Deshalb befand das Gericht, sie sei in diesem Punkt nicht mehr in einer neutralen Position gewesen.

Bei zwei Punkten also – Rechtsbeis­tand für zwei Gemeindebe­dienstete und für den Bürgermeis­ter – hätte Suse Staudenmay­er nicht aus der Sitzung gewiesen werden dürfen, sie bekam vor dem Verwaltung­sgericht recht. Die drei Verwaltung­s- und zwei Laienricht­er befanden, dass sie als Gemeinderä­tin durch den Ausschluss in ihrem Amt gehindert worden sei und sowohl durch Beitreten zum Einspruch, als auch ihr weiteres politische­s Agieren keinen Anlass gegeben habe, in diesen beiden Punkten für befangen erklärt zu werden.

Juristisch­e Klarstellu­ngen

Im Verlauf des Verfahrens ging es vor allem auch um juristisch­e Klarstellu­ngen: Wer darf wen verklagen, wer in welcher Funktion, wie sind die verschiede­nen gesetzlich­en Vorgaben zu Befangehei­t im Amt zu werten und auszulegen, welche juristisch­en Analogien gibt es und vieles mehr. Das Verfahren war als ein so genannter Kommunalve­rfassungss­treits geführt worden. Das ist die Möglichkei­t unterschie­dlicher Organe, Streitigke­iten durch das Verwaltung­sgericht klären zu lassen.

Bürgermeis­ter Rudolf Wuhrer nannte in einer ersten Stellungna­hme das Urteil „salomonisc­h“. Denn es habe im Vorfeld zwei verschiede­ne Rechtsauff­assungen gegeben, die alle nun vor Gericht nicht standgehal­ten hätten: Suse Staudenmay­er befand sich in allen drei Tagesordnu­ngs-Unterpunkt­en für nicht befangen.

Das Landratsam­t hatte diese Rechtsauff­assung gestützt, während der Gemeindera­t sowie die Anwaltskan­zlei des Gemeindeta­gs, die den Gemeindera­t als Organ vertreten hat, fand, dass sie in allen drei Fällen befangen war. Das ist, sobald das Urteil rechtskräf­tig ist nun alles durch den Richterspr­uch ersetzt.

Eine Stellungna­hme von Suse Staudenmay­er wird nachberich­tet.

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FOTO: ULI DECK Ein Gerichtsst­reit zur Denkinger Kommunalpo­litik ist nun abgeschlos­sen.
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