Gericht gibt Rätin zwei Drittel recht
Bürgervertreterin hätte in zwei von drei Punkten nicht aus Sitzung ausgeschlossen werden dürfen
- Das Verwaltungsgericht Freiburg hat der Denkinger Gemeinderätin Suse Staudenmayer Recht gegeben, in zwei von drei Punkten einer Gemeinderatssitzung nicht befangen gewesen zu sein. Damit sei sie zu Unrecht vom Gemeinderat aus einem Teil einer nicht öffentlichen Ratssitzung ausgeschlossen worden. In einem dritten Unterpunkt befand das Gericht Staudenmayer aber zurecht als für befangen.
Die betreffende Ratssitzung fand inmitten der aufgeheizten Atmosphäre um die Bürgermeisterwahl in Denkingen statt. Nach dem ersten Wahlgang im Juli 2015 hatte ein Gemeinderat Widerspruch gegen die Wahl wegen Verletzung der Neutralitätspflicht eingelegt, dem das Landratsamt auch stattgegeben hatte. Daher musste die Wahl auch wiederholt werden. Das war in der Sitzung vom 28. Juli aber noch nicht bekannt. In dieser nicht öffentlichen Sitzung ging es um die rechtliche Unterstützung der von dem Einspruch betroffenen Gemeindemitarbeiter, des Bürgermeisters und von Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses. Dies sowohl gegen Vorwürfe selbst, als auch, um selber rechtlich gegen die Vorwürfe vorgehen zu können. Der Beschluss war: Die Gemeinde sollte die Rechtsunterstützung bezahlen, wenn die Versicherung nicht dafür aufkommen würde.
In dem Einspruch war auch der Verdacht geäußert worden, es habe im Wahlausschuss Unregelmäßigkeiten bei der Stimmauszählung gegeben. Das hat sich durch die Zweitauszählung später zwar erledigt – hier wurde das erstmalige Ergebnis 684 zu 617 Stimmen zugunsten Bürgermeister Wuhrers mit einer Stimme Abweichung bestätigt. In der fraglichen Sitzung war das aber noch nicht relevant. Es ging um mögliche Rechtsstreitigkeiten namentlich benannter Mitglieder des Gemeindewahlausschusses gegen die dem Einspruch beigetretene Gemeinderätin. Deshalb befand das Gericht, sie sei in diesem Punkt nicht mehr in einer neutralen Position gewesen.
Bei zwei Punkten also – Rechtsbeistand für zwei Gemeindebedienstete und für den Bürgermeister – hätte Suse Staudenmayer nicht aus der Sitzung gewiesen werden dürfen, sie bekam vor dem Verwaltungsgericht recht. Die drei Verwaltungs- und zwei Laienrichter befanden, dass sie als Gemeinderätin durch den Ausschluss in ihrem Amt gehindert worden sei und sowohl durch Beitreten zum Einspruch, als auch ihr weiteres politisches Agieren keinen Anlass gegeben habe, in diesen beiden Punkten für befangen erklärt zu werden.
Juristische Klarstellungen
Im Verlauf des Verfahrens ging es vor allem auch um juristische Klarstellungen: Wer darf wen verklagen, wer in welcher Funktion, wie sind die verschiedenen gesetzlichen Vorgaben zu Befangeheit im Amt zu werten und auszulegen, welche juristischen Analogien gibt es und vieles mehr. Das Verfahren war als ein so genannter Kommunalverfassungsstreits geführt worden. Das ist die Möglichkeit unterschiedlicher Organe, Streitigkeiten durch das Verwaltungsgericht klären zu lassen.
Bürgermeister Rudolf Wuhrer nannte in einer ersten Stellungnahme das Urteil „salomonisch“. Denn es habe im Vorfeld zwei verschiedene Rechtsauffassungen gegeben, die alle nun vor Gericht nicht standgehalten hätten: Suse Staudenmayer befand sich in allen drei Tagesordnungs-Unterpunkten für nicht befangen.
Das Landratsamt hatte diese Rechtsauffassung gestützt, während der Gemeinderat sowie die Anwaltskanzlei des Gemeindetags, die den Gemeinderat als Organ vertreten hat, fand, dass sie in allen drei Fällen befangen war. Das ist, sobald das Urteil rechtskräftig ist nun alles durch den Richterspruch ersetzt.
Eine Stellungnahme von Suse Staudenmayer wird nachberichtet.