Eingabe: Darum ging es
Abschluss der Verfahren gegen Bürgermeister Schuhmacher
- Eine Eingabe von neun Gemeinderäten aus vier Fraktionen vom Herbst 2013 bei der Dienstaufsicht des Landratsamtes ist drei Jahre später, Ende August 2016 und vor dem Abschluss der Gerichtsverfahren gegen Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher beschieden worden. In mehreren Publikationen, in der Neujahrsrede in manchen Reden zum Jahresbeginn der Fraktionen, sowie jüngst in der Entgegnung bei der Jahreshauptversammlung der CDU vor wenigen Tagen wurde dieses Schreiben immer wieder erwähnt.
Bürgermeister Schuhmacher wertete es als Teil einer Kampagne vor allem der CDU-Fraktion gegen ihn. Die CDU hingegen verteidigte sich damit, vor allem Anliegen von Gemeindemitarbeitern und Bürgern vertreten zu haben. In der Antwort verweist das Landratsamt auf die akribischen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in einer Fülle von Anschuldigungen, darunter auch die in der Eingabe genannten. Wie bekannt, wurden sämtliche Verfahren bis auf vier eingestellt, drei wurden aus rechtlichen Gründen nicht verhandelt, das vierte endete mit einem Freispruch. Der Rottweiler Richter schrieb allen Anzeigenerstattern ins Stammbuch, politische Auseinandersetzungen nicht auf die juristische Ebene zu heben und den Mitarbeitern, sich bei möglicherweise widerrechtlichen Anweisungen zu widersetzen.
Dem gegenüber steht die Dienstaufsicht im Landratsamt, an die sich die Gemeinderäte zunächst gewandt hatten, ihr Schreiben aber auch an die Staatsanwaltschaft leiteten.
Nicht die strafrechtlichen Fragen sind aber im Fokus der Dienstaufsicht, sondern vor allem auch das Verhalten eines Beamten in seinem Beruf. Weil Bürgermeister als Wahlbeamter keinen Vorgesetzten haben, übernimmt die Dienstaufsicht diese Rolle und hat sämtliche disziplinarischen Möglichkeiten.
Worum ging es also bei dieser Eingabe?
Die neun Gemeinderäte hatten vor allem um Veranlassung einer Sonderprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt gebeten. Auch baten die Räte darum, den Rathausmitarbeitern Aussagegenehmigungen zu erteilen und verwiesen auf eine Anweisung, wonach Mitarbeiter im Fall Lehnardt nicht aussagen durften und zwar mit Hinweis auf disziplinarische Maßnahmen.
Bezug genommen wird vor allem auf möglicherweise willkürliches Verwaltungshandeln. Ein Beispiel: ein Bußgeldbescheid, den ein Rathausmitarbeiter entgegen eigener Einschätzung überbringen musste (Wir haben berichtet, es ging um ein Werbeschild am Haus einer Firma). Weiter habe der Bürgermeister einen politischen Gegner durch Intervention beim Arbeitgeber unter Druck gesetzt, bei einem Kritiker 250 Euro ausstehende Wasserrechnungen unverhältnismäßig hart verfolgt, aus wahltaktischen Gründen Freikarten an die Feuerwehr vergeben. Weiter ging es um Holz, das bei Baumpflegearbeiten angefallen sei und privat vom Bürgermeister genutzt worden sein soll, um die - wie sich später herausstellte - widerrechtliche und willkürliche Anordnung einer Tempo-30-Straße mit folgenden Bußgeldern, mehrere tausend Euro für ein Gerichtsverfahren, das der Bürgermeister gegen den halben Gemeinderat führte, zusätzliches Geld für den früheren Wirtschaftsförderer, vorgeblich nicht genehmigte und durch schlechte Planung verursachte Mehrkosten für den Umbau im Erdgeschoss des Rathausgebäudes, um unterstellte Gefälligkeiten gegenüber genehmen Menschen, Entgegengesetztes gegenüber Gegnern wie bei der Veränderungssperre Hauptstraße. Zuletzt warfen die Räte dem Bürgermeister vor, einen beantragten Sachverhalt einfach nicht auf die Tagesordnung des Rats gesetzt zu haben.
Das Landratsamt wies alle Punkte ab, und dies vor allem mit dem Hinweis auf die akribischen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, in die die Dienstaufsicht Einblick hatte. Dabei waren zahlreiche Zeugen gehört worden, die Mitarbeiter des Rathauses hatten Aussagegenehmigungen. Die Dienstaufsicht verwies aber auch auf eine reguläre Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt. Von einer Sonderprüfung ist hingegen nicht die Rede. Im Falle der Gerichtskosten hatten die nicht betroffenen Räte und damit der Gemeinderat die Kostenübernahme beschlossen, im Fall des Bußgelds ist die Anordnung aufgehoben worden. Dasselbe gelte für eine Veränderungssperre, die die eingebenden Räte moniert haben: Der Gemeinderat habe sie beschlossen. Wenn der Bürgermeister einen Punkt nicht auf die Tagesordnung setze, könne der Gemeinderat sein Recht in einem Kommunalverfassungsstreit erstreiten.