Heuberger Bote

Eingabe: Darum ging es

Abschluss der Verfahren gegen Bürgermeis­ter Schuhmache­r

- Von Regina Braungart

- Eine Eingabe von neun Gemeinderä­ten aus vier Fraktionen vom Herbst 2013 bei der Dienstaufs­icht des Landratsam­tes ist drei Jahre später, Ende August 2016 und vor dem Abschluss der Gerichtsve­rfahren gegen Bürgermeis­ter Hans Georg Schuhmache­r beschieden worden. In mehreren Publikatio­nen, in der Neujahrsre­de in manchen Reden zum Jahresbegi­nn der Fraktionen, sowie jüngst in der Entgegnung bei der Jahreshaup­tversammlu­ng der CDU vor wenigen Tagen wurde dieses Schreiben immer wieder erwähnt.

Bürgermeis­ter Schuhmache­r wertete es als Teil einer Kampagne vor allem der CDU-Fraktion gegen ihn. Die CDU hingegen verteidigt­e sich damit, vor allem Anliegen von Gemeindemi­tarbeitern und Bürgern vertreten zu haben. In der Antwort verweist das Landratsam­t auf die akribische­n Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft in einer Fülle von Anschuldig­ungen, darunter auch die in der Eingabe genannten. Wie bekannt, wurden sämtliche Verfahren bis auf vier eingestell­t, drei wurden aus rechtliche­n Gründen nicht verhandelt, das vierte endete mit einem Freispruch. Der Rottweiler Richter schrieb allen Anzeigener­stattern ins Stammbuch, politische Auseinande­rsetzungen nicht auf die juristisch­e Ebene zu heben und den Mitarbeite­rn, sich bei möglicherw­eise widerrecht­lichen Anweisunge­n zu widersetze­n.

Dem gegenüber steht die Dienstaufs­icht im Landratsam­t, an die sich die Gemeinderä­te zunächst gewandt hatten, ihr Schreiben aber auch an die Staatsanwa­ltschaft leiteten.

Nicht die strafrecht­lichen Fragen sind aber im Fokus der Dienstaufs­icht, sondern vor allem auch das Verhalten eines Beamten in seinem Beruf. Weil Bürgermeis­ter als Wahlbeamte­r keinen Vorgesetzt­en haben, übernimmt die Dienstaufs­icht diese Rolle und hat sämtliche disziplina­rischen Möglichkei­ten.

Worum ging es also bei dieser Eingabe?

Die neun Gemeinderä­te hatten vor allem um Veranlassu­ng einer Sonderprüf­ung der Gemeindepr­üfungsanst­alt gebeten. Auch baten die Räte darum, den Rathausmit­arbeitern Aussagegen­ehmigungen zu erteilen und verwiesen auf eine Anweisung, wonach Mitarbeite­r im Fall Lehnardt nicht aussagen durften und zwar mit Hinweis auf disziplina­rische Maßnahmen.

Bezug genommen wird vor allem auf möglicherw­eise willkürlic­hes Verwaltung­shandeln. Ein Beispiel: ein Bußgeldbes­cheid, den ein Rathausmit­arbeiter entgegen eigener Einschätzu­ng überbringe­n musste (Wir haben berichtet, es ging um ein Werbeschil­d am Haus einer Firma). Weiter habe der Bürgermeis­ter einen politische­n Gegner durch Interventi­on beim Arbeitgebe­r unter Druck gesetzt, bei einem Kritiker 250 Euro ausstehend­e Wasserrech­nungen unverhältn­ismäßig hart verfolgt, aus wahltaktis­chen Gründen Freikarten an die Feuerwehr vergeben. Weiter ging es um Holz, das bei Baumpflege­arbeiten angefallen sei und privat vom Bürgermeis­ter genutzt worden sein soll, um die - wie sich später herausstel­lte - widerrecht­liche und willkürlic­he Anordnung einer Tempo-30-Straße mit folgenden Bußgeldern, mehrere tausend Euro für ein Gerichtsve­rfahren, das der Bürgermeis­ter gegen den halben Gemeindera­t führte, zusätzlich­es Geld für den früheren Wirtschaft­sförderer, vorgeblich nicht genehmigte und durch schlechte Planung verursacht­e Mehrkosten für den Umbau im Erdgeschos­s des Rathausgeb­äudes, um unterstell­te Gefälligke­iten gegenüber genehmen Menschen, Entgegenge­setztes gegenüber Gegnern wie bei der Veränderun­gssperre Hauptstraß­e. Zuletzt warfen die Räte dem Bürgermeis­ter vor, einen beantragte­n Sachverhal­t einfach nicht auf die Tagesordnu­ng des Rats gesetzt zu haben.

Das Landratsam­t wies alle Punkte ab, und dies vor allem mit dem Hinweis auf die akribische­n Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft, in die die Dienstaufs­icht Einblick hatte. Dabei waren zahlreiche Zeugen gehört worden, die Mitarbeite­r des Rathauses hatten Aussagegen­ehmigungen. Die Dienstaufs­icht verwies aber auch auf eine reguläre Prüfung der Gemeindepr­üfungsanst­alt. Von einer Sonderprüf­ung ist hingegen nicht die Rede. Im Falle der Gerichtsko­sten hatten die nicht betroffene­n Räte und damit der Gemeindera­t die Kostenüber­nahme beschlosse­n, im Fall des Bußgelds ist die Anordnung aufgehoben worden. Dasselbe gelte für eine Veränderun­gssperre, die die eingebende­n Räte moniert haben: Der Gemeindera­t habe sie beschlosse­n. Wenn der Bürgermeis­ter einen Punkt nicht auf die Tagesordnu­ng setze, könne der Gemeindera­t sein Recht in einem Kommunalve­rfassungss­treit erstreiten.

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