„Das Gericht hat Recht gesprochen“
Der Rechtsanwalt der Denkinger Gemeinderätin Suse Staudenmayer nimmt Stellung zum Urteil des Verwaltungsgerichts
(abra/pm) - Zufrieden mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts (wir haben berichtet) zeigt sich jetzt auch die Denkinger Gemeinderätin Suse Staudenmayer, die gegen Entscheidungen ihrer Ratskollegen geklagt hatte.
Bürgermeister Wuhrer hatte das Urteil „salomonisch“genannt, weil die Rätin in zwei Fällen Recht bekam und in einem nicht, und das Gericht damit alle vorher existierenden Rechtsauffassungen obsolet gemacht hatte. Es ging in dem Verfahren darum, dass die Gemeinderätin in einer nichtöffentlichen Beratung für befangen erklärt worden war. Es ging um die Kostenübernahme der rechtlichen Vertretung für Gemeindebedienstete und Mitglieder des Gemeindewahlausschusses im Zusammenhang mit der später für ungültig erklärten ersten Bürgermeisterwahl in Denkingen. Die Gemeinderätin hatte damals den Einspruch zur Wahl unterstützt.
Der Rechtsanwalt und Mediator Roland Hauser hat nun eine von Suse Staudenmayer autorisierte Stellungnahme zum Urteil veröffentlicht: „Das Gericht hat Recht gesprochen und nicht ein salomonisches Urteil gefällt“, schreibt Hauser. „Entgegen dem Beschluss des Gemeinderats in der nichtöffentlichen Sitzung vom 28. Juli 2015 war Frau Staudenmayer als Mitunterzeichnerin des Einspruchs gegen die Bürgermeisterwahl bei den Tagesordnungspunkten nicht befangen, bei denen es um die Beauftragung eines Rechtsbeistands für die Gemeindebediensteten, die bei der Stimmenauszählung mitgewirkt haben, sowie die Bestellung von Anwälten für den Bürgermeister, dessen Wahl angefochten worden war, ging.“
Dies ergäbe sich aus den einschlägigen Befangenheitsvorschriften der Gemeindeordnung, so Hauser. „Die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Tuttlingen, hat in ihrem Schreiben vom 16. Oktober 2015 an den Bürgermeister dies, wie das Gericht, erkannt und dem Gemeinderat dringend empfohlen, die gefassten Beschlüsse aufzuheben“, so der Rechtsanwalt weiter. „Das hat er nicht getan, vielmehr hat er die rechtswidrigen und damit nichtigen Beschlüsse vom 28. Juli 2015 bestätigt. Deshalb musste das Gericht bemüht werden.“
Was den Tagesordnungspunkt der rechtlichen Vertretung der Gemeinde wegen angeblich nicht korrekter Stimmenauszählung und Wahlbeeinflussung durch den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses anlange, so seien alle Mitglieder des Gemeindewahlausschusses, dem auch Frau Staudenmayer angehörte, befangen, schreibt Rechtsanwalt Hauser und resümiert: „Insoweit ist die Klage zu Recht abgewiesen worden.“