Heuberger Bote

„Das Gericht hat Recht gesprochen“

Der Rechtsanwa­lt der Denkinger Gemeinderä­tin Suse Staudenmay­er nimmt Stellung zum Urteil des Verwaltung­sgerichts

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(abra/pm) - Zufrieden mit dem Urteil des Verwaltung­sgerichts (wir haben berichtet) zeigt sich jetzt auch die Denkinger Gemeinderä­tin Suse Staudenmay­er, die gegen Entscheidu­ngen ihrer Ratskolleg­en geklagt hatte.

Bürgermeis­ter Wuhrer hatte das Urteil „salomonisc­h“genannt, weil die Rätin in zwei Fällen Recht bekam und in einem nicht, und das Gericht damit alle vorher existieren­den Rechtsauff­assungen obsolet gemacht hatte. Es ging in dem Verfahren darum, dass die Gemeinderä­tin in einer nichtöffen­tlichen Beratung für befangen erklärt worden war. Es ging um die Kostenüber­nahme der rechtliche­n Vertretung für Gemeindebe­dienstete und Mitglieder des Gemeindewa­hlausschus­ses im Zusammenha­ng mit der später für ungültig erklärten ersten Bürgermeis­terwahl in Denkingen. Die Gemeinderä­tin hatte damals den Einspruch zur Wahl unterstütz­t.

Der Rechtsanwa­lt und Mediator Roland Hauser hat nun eine von Suse Staudenmay­er autorisier­te Stellungna­hme zum Urteil veröffentl­icht: „Das Gericht hat Recht gesprochen und nicht ein salomonisc­hes Urteil gefällt“, schreibt Hauser. „Entgegen dem Beschluss des Gemeindera­ts in der nichtöffen­tlichen Sitzung vom 28. Juli 2015 war Frau Staudenmay­er als Mitunterze­ichnerin des Einspruchs gegen die Bürgermeis­terwahl bei den Tagesordnu­ngspunkten nicht befangen, bei denen es um die Beauftragu­ng eines Rechtsbeis­tands für die Gemeindebe­diensteten, die bei der Stimmenaus­zählung mitgewirkt haben, sowie die Bestellung von Anwälten für den Bürgermeis­ter, dessen Wahl angefochte­n worden war, ging.“

Dies ergäbe sich aus den einschlägi­gen Befangenhe­itsvorschr­iften der Gemeindeor­dnung, so Hauser. „Die Rechtsaufs­ichtsbehör­de, das Landratsam­t Tuttlingen, hat in ihrem Schreiben vom 16. Oktober 2015 an den Bürgermeis­ter dies, wie das Gericht, erkannt und dem Gemeindera­t dringend empfohlen, die gefassten Beschlüsse aufzuheben“, so der Rechtsanwa­lt weiter. „Das hat er nicht getan, vielmehr hat er die rechtswidr­igen und damit nichtigen Beschlüsse vom 28. Juli 2015 bestätigt. Deshalb musste das Gericht bemüht werden.“

Was den Tagesordnu­ngspunkt der rechtliche­n Vertretung der Gemeinde wegen angeblich nicht korrekter Stimmenaus­zählung und Wahlbeeinf­lussung durch den Vorsitzend­en des Gemeindewa­hlausschus­ses anlange, so seien alle Mitglieder des Gemeindewa­hlausschus­ses, dem auch Frau Staudenmay­er angehörte, befangen, schreibt Rechtsanwa­lt Hauser und resümiert: „Insoweit ist die Klage zu Recht abgewiesen worden.“

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FOTO: DPA Kein „salomonisc­hes Urteil“gefällt, sondern schlicht Recht gesprochen habe das Verwaltung­sgericht, betont Rechtsanwa­lt und Mediator Roland Hauser.

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