Ausschlussverfahren gegen Polit-Promis
Das Ausschlussverfahren ist die schärfste Sanktion gegen Parteimitglieder und ein seltener Vorgang. Hier einige Fälle: Sebastian Edathy: Wegen Vorwürfen um den angeblichen Besitz von kinderpornografischen Fotos wollte die SPDSpitze den früheren Bundestagsabgeordneten (Foto: dpa) ausschließen. Damit scheiterte sie im Jahr 2015 vor der Bezirksschiedskommission der SPD Hannover, die einen schweren Schaden für die Partei als nicht nachweisbar einstufte. Man einigte sich auf einen Kompromiss: Danach muss Edathy seine Rechte als SPD-Mitglied fünf Jahre ruhen lassen.
Thilo Sarrazin: In seinem Bestseller „Deutschland schafft sich ab“hatte der frühere Berliner Finanzsenator und BundesbankVorstand umstrittene Thesen über muslimische Zuwanderer und „kleine Kopftuchmädchen“verbreitet. Mit dem Versuch, Sarrazin (Foto: dpa) aus der SPD auszuschließen, erlitt die Parteiführung 2011 jedoch Schiffbruch. Beide Seiten verständigten sich auf eine gütliche Einigung.
Wolfgang Clement: Der frühere SPD-Vize und Bundeswirtschaftsminister (Foto: dpa) warnte im Januar 2008 indirekt davor, bei der Hessen-Wahl die SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti zu wählen. Drei SPD-Gruppierungen beantragten daraufhin Clements Ausschluss wegen „parteischädigender Äußerungen“. Die Bundesschiedskommission entschied sich nur für eine Rüge. Clement fand das „unangemessen“und trat aus der SPD aus – nach fast 40 Jahren.
Martin Hohmann: Wegen einer als antisemitisch kritisierten Rede wurde der damalige Bundestagsabgeordnete (Foto: dpa) im Jahr 2004 aus der CDU ausgeschlossen. Indem er Juden in Zusammenhang mit dem Begriff „Tätervolk“brachte, habe er der Partei schweren Schaden zugefügt, entschied das Landesparteigericht der hessischen CDU.