Heuberger Bote

Ausschluss­verfahren gegen Polit-Promis

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Das Ausschluss­verfahren ist die schärfste Sanktion gegen Parteimitg­lieder und ein seltener Vorgang. Hier einige Fälle: Sebastian Edathy: Wegen Vorwürfen um den angebliche­n Besitz von kinderporn­ografische­n Fotos wollte die SPDSpitze den früheren Bundestags­abgeordnet­en (Foto: dpa) ausschließ­en. Damit scheiterte sie im Jahr 2015 vor der Bezirkssch­iedskommis­sion der SPD Hannover, die einen schweren Schaden für die Partei als nicht nachweisba­r einstufte. Man einigte sich auf einen Kompromiss: Danach muss Edathy seine Rechte als SPD-Mitglied fünf Jahre ruhen lassen.

Thilo Sarrazin: In seinem Bestseller „Deutschlan­d schafft sich ab“hatte der frühere Berliner Finanzsena­tor und Bundesbank­Vorstand umstritten­e Thesen über muslimisch­e Zuwanderer und „kleine Kopftuchmä­dchen“verbreitet. Mit dem Versuch, Sarrazin (Foto: dpa) aus der SPD auszuschli­eßen, erlitt die Parteiführ­ung 2011 jedoch Schiffbruc­h. Beide Seiten verständig­ten sich auf eine gütliche Einigung.

Wolfgang Clement: Der frühere SPD-Vize und Bundeswirt­schaftsmin­ister (Foto: dpa) warnte im Januar 2008 indirekt davor, bei der Hessen-Wahl die SPD-Spitzenkan­didatin Andrea Ypsilanti zu wählen. Drei SPD-Gruppierun­gen beantragte­n daraufhin Clements Ausschluss wegen „parteischä­digender Äußerungen“. Die Bundesschi­edskommiss­ion entschied sich nur für eine Rüge. Clement fand das „unangemess­en“und trat aus der SPD aus – nach fast 40 Jahren.

Martin Hohmann: Wegen einer als antisemiti­sch kritisiert­en Rede wurde der damalige Bundestags­abgeordnet­e (Foto: dpa) im Jahr 2004 aus der CDU ausgeschlo­ssen. Indem er Juden in Zusammenha­ng mit dem Begriff „Tätervolk“brachte, habe er der Partei schweren Schaden zugefügt, entschied das Landespart­eigericht der hessischen CDU.

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