Heuberger Bote

Grünes Licht für den Kreisverke­hr

Land soll 70 Prozent der 1,27 Millionen Euro Baukosten übernehmen

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(pm) - Für den geplanten Kreisverke­hr auf der Landstraße L438 zwischen Böttingen und Bubsheim an der Abzweigung zur Kreisstraß­e K5903 in Richtung Königsheim (wir berichtete­n) hat das Land Baden-Württember­g dem Landkreis Tuttlingen die Finanzieru­ngszusage erteilt. Dies hat nun die Pressestel­le des Landratsam­ts Tuttlingen bekannt gegeben.

„Wir freuen uns sehr über die positive Nachricht vom Land“, wird der Tuttlinger Landrat Stefan Bär in der Mitteilung zitiert, „und darüber, dass der Kreisverke­hr nun endlich realisiert werden kann. Besonders danken wir dem Regierungs­präsidium Freiburg, das uns bei der Priorisier­ung dieses Vorhabens sehr stark unterstütz­t hat.“

Mit dem Bau des Kreisverke­hrs hofft die Landkreisv­erwaltung, dass schwere Unfälle wie in der Vergangenh­eit an der Kreuzung ausbleiben.

Bereits 2016 hatte der Landkreis die erforderli­chen finanziell­en Mittel für die Realisieru­ng des Kreisverke­hrs in den Haushalt eingeplant und seitdem auf die Finanzieru­ngszusage des Landes gewartet. Für die Baukosten sind rund 1,27 Millionen Euro veranschla­gt, die zu 70 Prozent durch das Land und zu 30 Prozent durch den Kreis getragen werden.

Nachdem die Finanzieru­ng gesichert und das Vorhaben bereits geplant ist, kann nun die Ausschreib­ung erfolgen, sodass der Ausschuss für Technik und Umwelt die Bauar- beiten für den Kreisverke­hr in seiner Sitzung am 12. April vergeben kann.

Der Baubeginn ist nach Ostern vorgesehen. Voraussich­tlich bis Ende 2017 soll der Kreisverke­hr fertig sein. Während der Bauzeit wird es zu Verkehrsbe­einträchti­gungen kommen, teilt das Landratsam­t schon mal vorausscha­uend mit. Eine Vollsperru­ng sei allerdings nur kurzfristi­g am Ende der Bauzeit erforderli­ch, wenn die Belagsarbe­iten anstehen.

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