Der Lohn der Spitzenmanager
Der Bundestag streitet darüber, was führende Wirtschaftslenker verdienen dürfen
- Der Arbeitsvertrag regelte es genau: Als der Autobauer Volkswagen die Juristin Christine Hohmann-Dennhardt, die der Wolfsburger Konzern vom Rivalen Daimler abgeworben und in den Vorstand berufen hatte, nach nur 13 Monaten wieder entließ, standen der Juristin mehr als zwölf Millionen Euro Abfindung zu. Es war das gute Recht der Juristin, das Geld Ende Januar zu nehmen – und doch sorgte die Summe für Empörung. Verdient ein einzelner Manager Gehälter, Abfindungen, Boni in solcher Höhe?
Es war nicht zuletzt der Fall Hohmann-Dennhardt, den die Abgeordneten im Bundestag am Freitag leidenschaftlich diskutierten – und der zumindest in einem Punkt für Einigkeit sorgte: Ein Abfindung von mehr als zwölf Millionen Euro nach 13 Monaten Arbeit ist unverhältnismäßig. Wie man solch hohe Zahlungen an Manager in Zukunft allerdings begrenzen kann, darüber waren sich die Fraktionen uneins.
Das Parlament diskutierte die Gehaltsfrage auf Antrag der Grünen und Linken. Die Grünen ärgert vor allem, dass nach den jetzigen Regeln die Allgemeinheit über die Absetzbarkeit von der Steuer einen Teil der hohen Summe sogar mittragen müssen. Ihr Vorschlag: Unternehmen dürfen Abfindungen an Manager von mehr als einer Million Euro und Gehälter von mehr als 500 000 Euro nicht mehr als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Es gehe darum, „dass Glaubwürdigkeit auch für die ganz oben gilt“, sagte Katrin GöringEckardt (Grüne). „Wenn man heute an VW denkt, denkt man an Boni und an niemanden, der die Verantwortung übernimmt.“So werde ein ganzer Berufszweig diskreditiert.
Dass Manager in großen Dax-Unternehmen heutzutage 57-mal so viel verdienten wie durchschnittlich Beschäftigte in ihrem Betrieb, könne man durch Leistung und Verantwortung nicht mehr rechtfertigen. Um das zu ändern, schlagen die Grünen zusätzlich vor, eine Erfolgsbeteiligung künftig an den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu knüpfen und Manager auch an den Verlusten des Unternehmens zu beteiligen.
Die Union hält nichts von dem Antrag. Deutschland wäre mit diesen Steuerregeln kein attraktiver Standort mehr, sagte Michael Meister (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium. Meisters Parteikollege Olav Gutting pflichtete ihm bei: Die Vorschläge würden einen „massiven Eingriff in die Eigentumsrechte und Berufsfreiheit“darstellen und provozierten eine wirtschaftliche Verlagerung ins Ausland. Ohnehin sei, was die Grünen beabsichtigten, ein Verstoß gegen Artikel drei des Grundgesetzes, der die Gleichbehandlung garantiert: Gutting stellte die Fragen, ob die Regelungen nur für Organe von Kapitalgesellschaften gelten sollen und was etwa mit dem Profifußball sei, wo ebenso exorbitante Bezahlungen an der Tagesordnung seien.
Um für mehr Transparenz zu sorgen, schlägt die CDU vor, dass künftig in der Hauptversammlung statt im Aufsichtsrat über Vorstandsgehälter entschieden wird. Zwar sind im Aufsichtsrat bisher Arbeitnehmervertreter vertreten, doch mit Blick auf die Vorgänge bei VW zeige sich, dass in Hinterzimmern „Gewerkschafter – oft mit SPD-Parteibuch – zu manchem Deal bereit sind“, sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder der „Schwäbischen Zeitung“. Große Konzerne sollten sich am Unternehmergeist im Mittelstand und von Familienbetrieben orientieren, wo noch ein Feingefühl dafür vorhanden sei, „wie horrende Gehaltssummen von den Bürgern wahrgenommen werden“.
SPD kündigt Gesetzentwurf an
Sarah Wagenknecht (Linke) schlug im Bundestag vor, die Managervergütung an die Gehaltsentwicklung der unteren Lohngruppe einer Firma im Verhältnis 1:20 zu koppeln. Die SPD möchte wie die Grünen die steuerliche Absetzbarkeit von Managerboni auf 500 000 Euro begrenzen. Außerdem soll ein Verhältnis von maximaler und durchschnittlicher Vergütung im Betrieb festgelegt werden, sagte Carsten Schneider (SPD).
Während sich die Union darauf beruft, dass im Koalitionsvertrag bereits vereinbart worden sei, dass künftig die Aktionäre bei der Hauptversammlung über die Managergehälter entscheiden sollen, nimmt die SPD die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt beim Wort. Sie hatte Gesprächsbereitschaft über die Steuerregeln zugesagt. Christine Lambrecht, parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, möchte diese Bereitschaft nutzen und versprach: „Wir werden zügig einen Gesetzentwurf vorlegen.“