Missbrauch: Vereine sind sensibilisiert
Gesetz verlangt Unbedenklichkeits-Erklärung für Jugendbetreuer – Clubs ziehen mit
- Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen von Jugendbetreuern in Institutionen von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wie Sport-, Musikoder Feuerwehrverbänden soll durch ein Bundesgesetz erschwert werden. Seit 2012 müssen Jugendbetreuer in den genannten Verbänden ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, um als unbedenklich für die Arbeit mit Kindern eingestuft zu werden. Fridinger Vereine wollen dies nun freiwillig praktizieren – als Signal nach außen hin.
Dabei geht es um den sogenannten „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“, die als Jugendbetreuer beispielsweise die Kinder der Jugendfeuerwehr betreuen und somit leichten Zugang zu ihren Opfern haben. „Die häufigsten sexuellen Missbrauchsfälle gibt es eben in Familien und in Vereinen“, sagt Kreisjugendreferentin Verena Kriegisch.
Derzeit sind die Landkreise in der geforderten Umsetzung des Gesetzes, das seit 2012 geprüft und noch einmal evaluiert wurde, so Kriegisch. Aus diesem Grunde laufe erst jetzt die Umsetzung an. Denn Jugendbeauftragte und -betreuer müssen beim Vorstand mit ihrem polizeilichen Führungszeugnis vorstellig werden, damit die Vereinsführung sich von der Unbedenklichkeit der verantwortlichen Person überzeugen kann. Das Prozedere gilt sowohl für männliche als auch für weibliche Verantwortliche.
Auch Bagatell-Delikte einsehbar
So wurde bis zuletzt gerungen, ob die Betroffenen mit dem Führungszeugnis nicht beim Landkreis eine Unbedenklichkeitserklärung einholen könnten, die dem Vorstand des Vereins vorgelegt würde, der dann lediglich die Unbedenklichkeit der Person bestätigt bekäme, anstatt das komplette Führungszeugnis einsehen zu können. „Denn dort sind auch die Bagatell-Delikte aufgeführt. Das könnte dem einen oder anderen unangenehm sein, dass dies der Vorstand weiß“, sagt Kriegisch. Zuletzt gab es jedoch einen negativen Bescheid.
„Das Gesetz ist im Sinne des Jugendschutzes. Wichtig ist, dass die Vereine nun sensibilisiert sind und das nun auch nach außen deutlich machen können, dass sie das mittragen. Wenn die Vereine genauer hinschauen, dann hilft das schon“, sagt Kriegisch.
In Fridingen hat Bürgermeister Stefan Waizenegger den Vereinen angeboten, das Ausstellen der Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Vereinsvorstände und aktuell für den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr zu übernehmen. Drei Jugendbetreuer sind das bei der Feuerwehr. „So ein polizeiliches Führungszeugnis ist etwas sehr Privates. Da ist man als Betroffener auch froh, wenn das nicht die große Runde im Verein macht. Aber: Aufklärung tut gut. Und die Vereine, die nun freiwillig kommen und da nachziehen, können zeigen, dass sie sauber sind“, erklärt Waizenegger.
Die Handballspielgemeinschaft HSG Fridingen/Mühlheim bereitet die Unbedenklichkeitserklärungen für ihre Jugendbetreuer – immerhin rund 40 Stück – derzeit vor. Weitere Fridinger Vereine wollen diesem Beispiel folgen. „Trotz aller Sensibilisierung bei diesem Thema sollten Jugendbetreuer aber nicht unter generellen Verdacht gestellt werden“, betont Fridingens Bürgermeister Waizenegger.