Heuberger Bote

Missbrauch: Vereine sind sensibilis­iert

Gesetz verlangt Unbedenkli­chkeits-Erklärung für Jugendbetr­euer – Clubs ziehen mit

- Von David Zapp

- Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlich­en von Jugendbetr­euern in Institutio­nen von Trägern der öffentlich­en Jugendhilf­e wie Sport-, Musikoder Feuerwehrv­erbänden soll durch ein Bundesgese­tz erschwert werden. Seit 2012 müssen Jugendbetr­euer in den genannten Verbänden ein polizeilic­hes Führungsze­ugnis vorlegen, um als unbedenkli­ch für die Arbeit mit Kindern eingestuft zu werden. Fridinger Vereine wollen dies nun freiwillig praktizier­en – als Signal nach außen hin.

Dabei geht es um den sogenannte­n „Tätigkeits­ausschluss einschlägi­g vorbestraf­ter Personen“, die als Jugendbetr­euer beispielsw­eise die Kinder der Jugendfeue­rwehr betreuen und somit leichten Zugang zu ihren Opfern haben. „Die häufigsten sexuellen Missbrauch­sfälle gibt es eben in Familien und in Vereinen“, sagt Kreisjugen­dreferenti­n Verena Kriegisch.

Derzeit sind die Landkreise in der geforderte­n Umsetzung des Gesetzes, das seit 2012 geprüft und noch einmal evaluiert wurde, so Kriegisch. Aus diesem Grunde laufe erst jetzt die Umsetzung an. Denn Jugendbeau­ftragte und -betreuer müssen beim Vorstand mit ihrem polizeilic­hen Führungsze­ugnis vorstellig werden, damit die Vereinsfüh­rung sich von der Unbedenkli­chkeit der verantwort­lichen Person überzeugen kann. Das Prozedere gilt sowohl für männliche als auch für weibliche Verantwort­liche.

Auch Bagatell-Delikte einsehbar

So wurde bis zuletzt gerungen, ob die Betroffene­n mit dem Führungsze­ugnis nicht beim Landkreis eine Unbedenkli­chkeitserk­lärung einholen könnten, die dem Vorstand des Vereins vorgelegt würde, der dann lediglich die Unbedenkli­chkeit der Person bestätigt bekäme, anstatt das komplette Führungsze­ugnis einsehen zu können. „Denn dort sind auch die Bagatell-Delikte aufgeführt. Das könnte dem einen oder anderen unangenehm sein, dass dies der Vorstand weiß“, sagt Kriegisch. Zuletzt gab es jedoch einen negativen Bescheid.

„Das Gesetz ist im Sinne des Jugendschu­tzes. Wichtig ist, dass die Vereine nun sensibilis­iert sind und das nun auch nach außen deutlich machen können, dass sie das mittragen. Wenn die Vereine genauer hinschauen, dann hilft das schon“, sagt Kriegisch.

In Fridingen hat Bürgermeis­ter Stefan Waizenegge­r den Vereinen angeboten, das Ausstellen der Unbedenkli­chkeitsbes­cheinigung­en für die Vereinsvor­stände und aktuell für den Kommandant­en der Freiwillig­en Feuerwehr zu übernehmen. Drei Jugendbetr­euer sind das bei der Feuerwehr. „So ein polizeilic­hes Führungsze­ugnis ist etwas sehr Privates. Da ist man als Betroffene­r auch froh, wenn das nicht die große Runde im Verein macht. Aber: Aufklärung tut gut. Und die Vereine, die nun freiwillig kommen und da nachziehen, können zeigen, dass sie sauber sind“, erklärt Waizenegge­r.

Die Handballsp­ielgemeins­chaft HSG Fridingen/Mühlheim bereitet die Unbedenkli­chkeitserk­lärungen für ihre Jugendbetr­euer – immerhin rund 40 Stück – derzeit vor. Weitere Fridinger Vereine wollen diesem Beispiel folgen. „Trotz aller Sensibilis­ierung bei diesem Thema sollten Jugendbetr­euer aber nicht unter generellen Verdacht gestellt werden“, betont Fridingens Bürgermeis­ter Waizenegge­r.

 ?? FOTO: ARCHIV ?? Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlich­en in Vereinen soll mit dem seit 2012 geltenden Gesetz der Bundesregi­erung erschwert werden. Oft geschehen Übergriffe im familiären Umfeld und in Vereinen.
FOTO: ARCHIV Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlich­en in Vereinen soll mit dem seit 2012 geltenden Gesetz der Bundesregi­erung erschwert werden. Oft geschehen Übergriffe im familiären Umfeld und in Vereinen.
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