Schura: Klage über unangeleinte Hunde
(ls) - Willi Link hat den Ortschaftsrat darauf hingewiesen, dass an der Station mit Hundekotbeuteln, die am Friedhof steht, ein Eimer fehlt, in dem die Hundebesitzer die Beutel entsorgen können. Eine Schuraerin aus den Zuhörerreihen nutzte die Gelegenheit, einzuwerfen, dass es an dieser Station noch nie einen Eimer gegeben habe.
Während Ortsvorsteher Dieter Kohler sich den Hinweis noch notierte, kam Willi Link bereits zum nächsten Hundeproblem - eines, dass er viel schwerwiegender fand: „Außerhalb der geschlossenen Ortschaften dürfen die Leute ihre Hunde zwar frei laufen lassen“, sagte er, „aber manche leinen sie nicht mal mehr an, wenn ihnen Leute entgegenkommen.“Er ergänzte, dass nicht wenige ihre Hunde gar nicht mehr anleinen könnten, da die Vierbeiner auf kein einziges Kommando hören würden - und deshalb oft einfach ungehindert auf Spaziergänger zugaloppieren würden. „Das ist unangenehm für Leute, die Angst haben“, stellte Link fest, „ganz besonders auch für Kinder.“
In Baden-Württemberg existiert per se keine Leinenpflicht für Hunde in Wald und Flur. Jede Gemeinde kann eigene Regeln festlegen. Innerorts gilt in Trossingen Leinenpflicht. Außerhalb der Ortschaft dürfen Hundehalter ihre Hunde laut Satzung nur frei laufen lassen, wenn sie sie sicher unter Kontrolle haben und unverzüglich zu sich rufen können, wie Dieter Kohler auf Nachfrage unserer Zeitung konkretisierte. In Fällen wie von Link beschrieben können Spaziergänger den Vorfall beim Ordnungsamt melden: Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.