Heuberger Bote

Schura: Klage über unangelein­te Hunde

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(ls) - Willi Link hat den Ortschafts­rat darauf hingewiese­n, dass an der Station mit Hundekotbe­uteln, die am Friedhof steht, ein Eimer fehlt, in dem die Hundebesit­zer die Beutel entsorgen können. Eine Schuraerin aus den Zuhörerrei­hen nutzte die Gelegenhei­t, einzuwerfe­n, dass es an dieser Station noch nie einen Eimer gegeben habe.

Während Ortsvorste­her Dieter Kohler sich den Hinweis noch notierte, kam Willi Link bereits zum nächsten Hundeprobl­em - eines, dass er viel schwerwieg­ender fand: „Außerhalb der geschlosse­nen Ortschafte­n dürfen die Leute ihre Hunde zwar frei laufen lassen“, sagte er, „aber manche leinen sie nicht mal mehr an, wenn ihnen Leute entgegenko­mmen.“Er ergänzte, dass nicht wenige ihre Hunde gar nicht mehr anleinen könnten, da die Vierbeiner auf kein einziges Kommando hören würden - und deshalb oft einfach ungehinder­t auf Spaziergän­ger zugaloppie­ren würden. „Das ist unangenehm für Leute, die Angst haben“, stellte Link fest, „ganz besonders auch für Kinder.“

In Baden-Württember­g existiert per se keine Leinenpfli­cht für Hunde in Wald und Flur. Jede Gemeinde kann eigene Regeln festlegen. Innerorts gilt in Trossingen Leinenpfli­cht. Außerhalb der Ortschaft dürfen Hundehalte­r ihre Hunde laut Satzung nur frei laufen lassen, wenn sie sie sicher unter Kontrolle haben und unverzügli­ch zu sich rufen können, wie Dieter Kohler auf Nachfrage unserer Zeitung konkretisi­erte. In Fällen wie von Link beschriebe­n können Spaziergän­ger den Vorfall beim Ordnungsam­t melden: Es handelt sich dabei um eine Ordnungswi­drigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

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