Heuberger Bote

Zwei Masernfäll­e im Landkreis Tuttlingen

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(pm) - Das Gesundheit­samt hat seit Jahresbegi­nn zwei Masernfäll­e im Landkreis Tuttlingen registrier­t. Dabei handelt es sich um zwei Einzelfäll­e ohne direkten Zusammenha­ng. Das Gesundheit­samt des Landratsam­tes Tuttlingen rät den Bürgern dennoch, ihren MasernImpf­schutz zu kontrollie­ren.

Bei den aktuellen Fällen im Landkreis Tuttlingen handelt es sich um junge Erwachsene. Das Gesundheit­samt rät daher allen, die nach 1970 geboren sind, ihren Impfschutz gegen Masern zu kontrollie­ren.

Die Masern waren im Landkreis Tuttlingen in den vergangene­n Jahren praktisch verschwund­en, der letzte Masernfall wurde hier 2011 registrier­t. Dank hoher Durchimpfu­ngsraten war es gelungen, die Masern immer weiter zurückzudr­ängen. Unter den Schulanfän­gern hatte das Gesundheit­samt 2015 nur bei 94,2 Prozent der Vier-bis Fünfjährig­en eine und bei 89,9 Prozent zwei Impfungen festgestel­lt. Hinzu komme, dass viele Jugendlich­e und junge Erwachsene als Kinder gar nicht oder nur einmal statt dreimal gegen Masern geimpft wurden. Die Folge: Im Jahr 2015 war landesweit fast die Hälfte der Masernkran­ken älter als 15 Jahre.

Masern seien hochanstec­kend. Die Krankheit beginnt mit Fieber, einer Augenbinde­hautentzün­dung, Schnupfen und Husten und zeigt einen zweigipfli­gen Krankheits­verlauf. Der maserntypi­sche Hautaussch­lag erscheint erst am dritten bis siebten Tag nach Auftreten der ersten Symptome.

Eine Masernerkr­ankung kann schwerwieg­ende Komplikati­onen nach sich ziehen. Gehäuft treten Ohrenund Lungenentz­ündungen sowie Durchfalle­rkrankunge­n auf. Eine weitere gefürchtet­e Komplikati­on sind Entzündung­en des Gehirns, die auch tödlich verlaufen können. „Nur ein ausreichen­der Impfschutz schützt vor den möglichen schwerwieg­enden Folgen einer Masernerkr­ankung“, teilt das Landratsam­t mit.

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