Zwei Masernfälle im Landkreis Tuttlingen
(pm) - Das Gesundheitsamt hat seit Jahresbeginn zwei Masernfälle im Landkreis Tuttlingen registriert. Dabei handelt es sich um zwei Einzelfälle ohne direkten Zusammenhang. Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Tuttlingen rät den Bürgern dennoch, ihren MasernImpfschutz zu kontrollieren.
Bei den aktuellen Fällen im Landkreis Tuttlingen handelt es sich um junge Erwachsene. Das Gesundheitsamt rät daher allen, die nach 1970 geboren sind, ihren Impfschutz gegen Masern zu kontrollieren.
Die Masern waren im Landkreis Tuttlingen in den vergangenen Jahren praktisch verschwunden, der letzte Masernfall wurde hier 2011 registriert. Dank hoher Durchimpfungsraten war es gelungen, die Masern immer weiter zurückzudrängen. Unter den Schulanfängern hatte das Gesundheitsamt 2015 nur bei 94,2 Prozent der Vier-bis Fünfjährigen eine und bei 89,9 Prozent zwei Impfungen festgestellt. Hinzu komme, dass viele Jugendliche und junge Erwachsene als Kinder gar nicht oder nur einmal statt dreimal gegen Masern geimpft wurden. Die Folge: Im Jahr 2015 war landesweit fast die Hälfte der Masernkranken älter als 15 Jahre.
Masern seien hochansteckend. Die Krankheit beginnt mit Fieber, einer Augenbindehautentzündung, Schnupfen und Husten und zeigt einen zweigipfligen Krankheitsverlauf. Der maserntypische Hautausschlag erscheint erst am dritten bis siebten Tag nach Auftreten der ersten Symptome.
Eine Masernerkrankung kann schwerwiegende Komplikationen nach sich ziehen. Gehäuft treten Ohrenund Lungenentzündungen sowie Durchfallerkrankungen auf. Eine weitere gefürchtete Komplikation sind Entzündungen des Gehirns, die auch tödlich verlaufen können. „Nur ein ausreichender Impfschutz schützt vor den möglichen schwerwiegenden Folgen einer Masernerkrankung“, teilt das Landratsamt mit.