Für bestimmte Fahrzeuge gelten Ausnahmeregelungen
Ganz Balingen wird Umweltzone: Damit dürfen ab 1. April zwischen Streichen und Ostdorf, Roßwangen und Engstlatt auf den Straßen – auch auf den Bundesstraßen 27 und 463 – nur noch Autos mit grüner Plakette unterwegs sein. Wer ohne Plakette erwischt wird, muss ein Bußgeld berappen. Ausnahmen: Für bestimmte Fahrzeuge gelten allgemeine Ausnahmen von den Fahrverboten in Umweltzonen, obwohl sie laut Schadstoffgruppe dort eigentlich nicht unterwegs sein dürften. Ausnahmen gelten beispielsweise für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie für Arbeitsmaschinen, für Oldtimer („H“Kennzeichen), für Fahrzeuge der Feuerwehr, der Polizei und des DRK, ebenso für Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die gehbehindert, hilflos oder blind sind. Ebenso sollen für Balinger Gewerbetreibende mit einer größeren Fahrzeugflotte (Lastwagen oder Reisebusse) Ausnahmen gelten. Einzelfälle: Ausnahmen von der Pflicht zur grünen Plakette sind ebenso im Einzelfall möglich. Eine Ausnahmegenehmigung kann man erhalten, wenn ein Fahrzeug vor dem 1. Januar 2010 mit gelber Plakette zugelassen wurde und eine technische Nachrüstung nicht möglich ist, oder wenn keine alternativen Fahrzeuge zur Verfügung stehen und eine Ersatzbeschaffung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Liegen alle diese allgemeinen Voraussetzungen vor, kann man eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Fahrten erhalten, beispielsweise für Fahrten des im öffentlichen Interesse liegenden Fahrzeugverkehrs und Fahrten in wichtigen Einzelfällen. Die Ausnahmegenehmigungen müssen schriftlich bei der Zulassungsbehörde des Landkreises beantragt werden; dort liegen Formulare bereit. Betroffene: Rund 23 500 Fahrzeuge sind in Balingen zugelassen; rund 900 davon haben eine rote oder gelbe Plakette. Von den etwa 127 000 im Zollernalbkreis zugelassenen Fahrzeugen sind rund 7500 ohne grüne Plakette unterwegs. Die allermeisten Autos können also wie bisher in und durch Balingen rollen – umgekehrt stellt sich angesichts der geringen Zahl an „alten Stinkern“die Frage nach der Wirksamkeit der Umweltzone.