Heuberger Bote

Teure 0180-Anrufe verboten

Richter untersagen Extrakoste­n bei Service-Hotlines

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(dpa) - Kunden dürfen für Anrufe bei Servicenum­mern nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Zu hohe Telefongeb­ühren bei 0180-ServiceNum­mern könnten Verbrauche­r nämlich davon abschrecke­n, sich im Zusammenha­ng mit ihrem bestehende­n Vertrag an ein Unternehme­n zu wenden, erklärten die Luxemburge­r Richter am Donnerstag. Die Kosten dürfen demnach nicht höher sein als bei Telefonate­n unter gewöhnlich­en Festnetz- oder Mobilfunkn­ummern.

Das Urteil bezieht sich auf Fälle, in denen Verbrauche­r bereits einen Vertrag mit einem Unternehme­n abgeschlos­sen haben – beispielsw­eise, indem sie ein Produkt gekauft haben. Zur Zulässigke­it von Service-Nummern allgemein äußerten sich die Richter nicht. 0180-Nummern können in Deutschlan­d bis zu 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz kosten.

(dpa) - Wer im Internet kauft, kann bei Problemen nicht einfach schnell im Laden vorbeischa­uen. Meist muss er zum Hörer greifen, um mit dem Händler zu sprechen. Unschön, wenn das teuer wird – wegen 0180-Nummern, bei denen oft viel höhere Kosten als für einen normalen Festnetzan­ruf fällig werden. Ein Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) hat diese Praxis für Telefonate in weiten Teilen für unzulässig erklärt. Hier die wichtigste­n Antworten im Überblick.

Was ändert sich für Verbrauche­r?

Sie müssen für Anrufe beim Kundendien­st in Vertragsfr­agen keine Extrakoste­n mehr in Kauf nehmen. Telefonate mit dem Unternehme­n unter 0180-Nummern dürfen laut den Luxemburge­r Richtern nicht teurer sein als Anrufe unter gewöhnlich­en Festnetz- oder Mobilfunkn­ummern. Die Richter äußerten sich nur zu Fällen, in denen Verbrauche­r einen Vertrag mit einem Unternehme­n haben – beispielsw­eise wenn sie ein Abonnement abgeschlos­sen haben. Andere Service-Nummern spielten in dem Verfahren keine Rolle.

Werden die Servicelei­stungen für Verbrauche­r jetzt billiger?

Für Verbrauche­r könnte das Urteil bedeuten, dass sie künftig möglicherw­eise auf andere Art für Servicelei­stungen aufkommen müssten, meinte der Präsident des Bundesverb­ands Onlinehand­el, Oliver Prothmann. Denkbar sind etwa auf Dauer höhere Preise im Onlinehand­el.

Wie begründen die Richter die Entscheidu­ng?

Sie argumentie­ren, dass zu hohe Gebühren Kunden abhalten könnten, sich an ein Unternehme­n zu wenden – um zum Beispiel Widerruf einzulegen oder sich über den Vertrag zu informiere­n. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerb­s hatte den Internet-Elektrohän­dler Comtech vor dem Landgerich­t Stuttgart verklagt. Comtech hatte eine kostenpfli­chtige 01805-Service-Hotline geschaltet. Ein Anruf kostete 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz und bis zu 42 Cent pro Minute vom Handy. Das Landgerich­t Stuttgart wollte vor seiner Entscheidu­ng in dem Fall vom EuGH wissen, wie das entspreche­nde EU-Recht auszulegen sei.

Was sind 0180-Nummern?

Unternehme­n können solche „Service-Dienste-Rufnummern“bei Telekommun­ikationsan­bietern bean- tragen. Voraussetz­ung ist, dass sie wirklich vorhaben, telefonisc­h einen Service zu erbringen. Je nach Endziffer variiert das Abrechnung­smodell: Bei einer 01803-Nummer beispielsw­eise muss der Anrufer aus dem Festnetz neun Cent pro Minute zahlen, bei einer 01804-Nummer 20 Cent pro Anruf. Derzeit sind laut Bundesnetz­agentur fast 300 000 Service-Dienste-Rufnummern vergeben.

Warum nutzen Unternehme­n nicht ganz normale Festnetznu­mmern für den Kundenkont­akt?

Die Extrakoste­n bei 0180-Rufnummern dienen nach Angaben eines Anbieters solcher Nummern unter anderem als „kleine Barriere“, um zu verhindern, dass bei der geringsten Frage zum Hörer gegriffen werde – und um Anrufer „schneller auf den Punkt zu bringen“. Zudem bieten die Nummern in Callcenter­n zusätzlich­e Möglichkei­ten, Anrufe zu steuern. Sie können verschiede­nen Mitarbeite­rn etwa nach dem Ort des abgehenden Anrufs zugeteilt werden.

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FOTO: DPAL Service-Anrufe sollen in Zukunft nicht teurer als der Ortstarif sein. Das hat der europäisch­e Gerichtsho­f entschiede­n. In Zukunft könnten Verbrauche­r anders zur Kasse gebeten werden.

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