Woran der Wahlkampf scheitern kann
Aus mehreren Gründen können Behörden und Bundesregierung Auftritte unterbinden
(dpa) - Gaggenau zieht als Kriterium für die Absage den Platzmangel der Stadthalle heran. Das Rathaus widerruft die Zulassung für die Veranstaltung zur Gründung des Vereins der Union europäisch-türkischer Demokraten (UETD) Gaggenau/Rastatt, zu der auch der Minister anreisen wollte. Die Parkplätze und Zufahrten reichten für den zu erwartenden Andrang der Besucher nicht aus.
Behördliche Kriterien zieht auch die Stadt Köln für die Ablehnung eines Auftritts von Wirtschaftsminister Nihat Zeybekci heran. Dieser wollte ursprünglich am Wochenende im Bezirksrathaus Köln-Porz auftreten. Zwar hätte die UETD den Ort für ein Theaterstück angefragt, allerdings gebe es keinen Mietvertrag, so die Stadtverwaltung. Die Veranstalter könnten nun den Ort wechseln. Wahlkämpfe ausländischer Politiker in Deutschland können aber auch aus anderen Gründen scheitern.
Rechtlich:
Nach dem Versammlungsgesetz hat grundsätzlich jeder das Recht, öffentliche Versammlungen zu veranstalten und an solchen teilzunehmen. Eine solche kann von der Polizei verboten oder aufgelöst werden, wenn etwa Ziele von Parteien oder Organisationen verfolgt werden, die verfassungsfeindlich und verboten sind, wenn das Treffen einen gewalttätigen Verlauf nimmt oder Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer besteht. Zunächst sollen aber weniger einschneidende Mittel wie Auflagen angewandt werden. Bei Versammlungen, zu denen Dritte jederzeit Zutritt haben, müssen die Behörden auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Auge behalten. Rechtlich nicht untersagt ist, für ein Wahlprogramm zu werben oder die deutsche Politik zu kritisieren. Das Grundgesetz schützt auch die freie Meinungsäußerung von Ausländern.
Politisch:
Die Bundesregierung könnte ausländischen Regierungsvertretern eine Einreise nach Deutschland verbieten. Der Bund entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen diese sich politisch äußern dürfen. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster hervor, das im Sommer 2016 ein polizeiliches Verbot bestätigte, Erdogan via Leinwand auf eine Kundgebung in Köln zuzuschalten.