Zwei Jahre auf Bewährung
Gericht sieht Stabilisierung eines bisher unruhigen Lebens
Junge Autofahrerin hatte in Aldingen Fußgänger gefährdet.
- Noch einmal um eine Haftstrafe herumgekommen ist eine junge Frau, die im August 2015 mit dem nicht zugelassenen Wagen ihres Freundes und ohne Führerschein in Aldingen ein parkendes Auto beschädigt und beim Wegfahren zwei Fußgänger gefährdet hatte.
Dafür war sie, angesichts mehrerer Vorstrafen und der Bewährung, in der sie sich befand, zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, die 21-Jährige hätte ins Gefängnis gehen müssen. Dagegen hatte die junge Frau Berufung eingelegt und nun in Rottweil einen verständnisvollen Richter gefunden: Karlheinz Münzer beschränkte die Bewährungsstrafe auf zwei Jahre, eine Haft bleibt ihr damit zumindest vorerst erspart.
Grund ist, dass die junge Frau in den letzten Monaten ihr bewegtes Leben offenbar in den Griff bekommen, eine Ausbildung begonnen hat und damit erstmals in ihrem Leben einer geregelten Arbeit nachgeht. Die Staatsanwaltschaft hatte auf zwei Jahre und vier Monate und damit auf Haft plädiert. Doch nun hat sie eine noch einmal eine Chance bekommen, die Vorbewährung dauert sechs Monate, dann wird erneut geprüft, wie sie sich hält.
Die junge Frau begann schon als 14-Jährige mit ersten Betrügereien, immer wieder gaukelte sie Leuten vor, ihre Busfahrkarte oder den Geldbeutel verloren zu haben und nun Geld zu brauchen, um nach Hause zu kommen. Die ergaunerten Beträge wurden im Lauf der Jahre immer höher, und offenbar war sie mit ihren Geschichten überzeugend, so gab ihr ein Bekannter gleich viermal Geld, mehrere hundert Euro jedes Mal. Immer versprach sie, das Geld zurückzuzahlen, tat das aber nie.
Ihre Eltern hatten sich früh getrennt, mal lebte sie bei der Mutter, die sich aber nicht um die Tochter kümmerte, mal beim Vater, der immer wieder umzog, bei dem sie eine Zeitlang auch in Berlin lebte.
Ob es gemeinsame Ausflüge gegeben habe, sich jemand darum gekümmert hätte, dass sie ihre Hausaufgaben machte, wollte Münzer in der gründlichen Befragung wissen. Nein, gab es nicht, so die Angeklagte. Die ersten beiden Jahre sei sie in der Hauptschule gut mitgekommen, doch dann sei die Mutter mit dem Stiefvater umgezogen, sie habe die Schule gewechselt, so kam am Ende nur ein schlechter Hauptschulabschluss heraus.
Von der Berufsschule, die sie danach besuchte, flog sie wegen der vielen Fehlstunden. Der Mutter war sie da wohl schon komplett entglitten, wohnte bei verschiedenen Bekannten, „keine guten Leute“, so ihre Aussage, schlug sich mit Betrügereien durch und kam bald mit dem Gesetz in Konflikt. Termine mit dem Jugendamt und später der Bewährungshelferin ließ sie immer wieder platzen, leistete die Arbeitsstunden, zu denen sie immer wieder verurteilt wurde, nur sporadisch ab, landete schließlich im Gefängnis, was aber auch keine nachhaltigen Veränderungen bei ihr bewirkte.
Doch nun hat sie offenbar die Kurve gekriegt, Grund sei die Beziehung, in der sie seit gut zwei Jahren lebe. Der Freund habe sie auch von ihrer Spielsucht abgebracht, erzählte die 21-Jährige dem Gericht. Nachdem sie einmal sein ganzes Gehalt verspielt habe, habe er ihr gedroht, sie zu verlassen, wenn sie nicht aufhöre. Nach dem letzten Urteil „hat es bei mir Klick gemacht!“Es sei ihr da klar geworden, dass es so nicht weitergehe, sagte sie.
Das scheint nachhaltig zu sein, auch ihre Bewährungshelferin legte im Zeugenstand ein gutes Wort für sie ein. Und dem folgte das Gericht, nun hat sie ein halbes Jahr Zeit, zu zeigen, wie stabil ihre guten Vorsätze sind. Dann wird erneut über ihre Bewährung entschieden.