Heuberger Bote

Startschus­s für offene Standortsu­che in Sachen Atommüll

Union, SPD und Grüne haben einen Gesetzentw­urf zur Auswahl eines Endlagers in den Bundestag eingebrach­t

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- Schultersc­hluss für einen neuen Anlauf bei der Suche nach einem Endlager für hochradioa­ktiven Atommüll: Union, SPD und Grüne wollen gemeinsam eine Reform des Standortau­swahlgeset­zes auf den Weg bringen. „Wir bevorzugen keine Region. Wir schließen keine Regionen von vorneherei­n aus“, erklärte Bundesumwe­ltminister­in Barbara Hendricks (SPD) am Mittwoch in Berlin. Rasmus Buchsteine­r beleuchtet die Hintergrün­de zum neuen Atommüll-Gesetz.

Wie sieht der Fahrplan für die weitere Endlagersu­che aus?

Bis etwa 2030 müsste laut Gesetz ein Standort gefunden sein. Nach der Entscheidu­ng würde das Endlager geplant und errichtet. Umweltmini­sterin Hendricks geht davon aus, dass ab dem Jahr 2050 mit der Einlagerun­g begonnen werden kann. Es geht um rund 30 000 Kubikmeter hoch radioaktiv­e Abfälle.

Welche Standorte kommen grundsätzl­ich infrage?

Ziel ist es, Endlagerko­nzepte in Tonstein, Steinsalz und Granit zu prüfen. Granit findet sich insbesonde­re im Bayerische­n Wald, Tonschicht­en in Nordrhein-Westfalen und Salzstöcke vor allem im Norden Deutschlan­ds. Standorte müssen mindestens einen Kilometer von Wohngebiet­en entfernt sein, dürfen nicht in Hochwasser­oder Naturschut­zgebieten liegen. Auch Regionen mit Erdbebenge­fahr oder Bergbau sind ausgeschlo­ssen.

Was wird aus Gorleben?

Auch Gorleben bleibt ein möglicher Endlager-Kandidat. Die Erkundungs­arbeiten dort werden jedoch erst einmal nicht weiter vorangetri­eben. Doch über Gorleben dürfte es nach Verabschie­dung des Gesetzes durchaus noch Streit geben. „Ich bin froh, dass die Standortsu­che nun nach wissenscha­ftlichen Kriterien, transparen­t und bürgernah, erfolgen kann – Kriterien, die auch deutlich machen, dass Gorleben als Standort ungeeignet ist“, erklärte GrünenFrak­tionschef Anton Hofreiter im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Gibt es Vorfestleg­ungen, die bestimmte Standort von vorneherei­n ausschließ­en?

Nein. Man geht vom Prinzip der Weißen Landkarte aus und will die Entscheidu­ng allein an wissenscha­ftlichen Kriterien ausrichten. Der Ausschluss von Vorfestleg­ungen hatte erst dazu geführt, dass ein neuer Anlauf bei der Endlager-Suche möglich geworden ist

Wer hat am Ende das letzte Wort – die Endlager-Kommission oder die Politik?

Laut Gesetz muss jeder einzelne Verfahrens­schritt vom Bundestag beschlosse­n werden. Das gilt insbesonde­re für die endgültige Festlegung auf einen Standort sowie für die Entscheidu­ng über die unterirdis­che Erkundung verschiede­ner Standorte. In drei Phasen sollen die „Suchräume“Schritt für Schritt eingeengt werden.

Ist die Entscheidu­ng irreversib­el, wenn sie einmal getroffen ist?

Ist das Endlager erst einmal gebaut, wird es schwierig. Allerdings: Im Gesetz findet sich die Vorgabe, dass der Atommüll in einem Zeitraum von bis zu 500 Jahren wieder an die Erdoberflä­che zurückgeho­lt werden können muss. Hintergrun­d sind die Probleme, die es mit dem Atommüll im niedersäch­sischen Schacht Konrad gegeben hatte. In den dortigen Salzstock waren riesige Wassermass­en eingedrung­en.

Wie geht es jetzt weiter?

Es muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschie­det werden. Da auch die Grünen mit im Boot sind, gilt eine Mehrheit als sicher. Die Betreiber der Atomkraftw­erke sollen einen Teil der Endlager-Kosten übernehmen und dazu 23,5 Milliarden Euro an einen staatliche­n Fonds überweisen. Die Einigung über die Finanzieru­ng ist allerdings noch nicht unter Dach und Fach.

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FOTO: DPA Endlager dringend gesucht: Irgendwo muss der radioaktiv­e Abfall ja hin. Hier Castor-Behälter mit verbraucht­en Kernbrenns­täben im Zwischenla­ger des Kernkraftw­erks Gundremmin­gen.

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