Heuberger Bote

Deka zum Aktionärs-Musterkläg­er bestimmt

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Der Musterkläg­er im Verfahren zu Aktionärsk­lagen im VW-Abgasskand­al steht fest: Das Oberlandes­gericht Braunschwe­ig hat

die Sparkassen-Fondstocht­er

Deka Investment GmbH zum Musterkläg­er bestimmt. Alle weiteren Kläger seien Beigeladen­e des Musterverf­ahrens, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Deka wird von der Kanzlei Tilp Litigation vertreten. Es geht bei den rund 1470 Klagen um eine Schadenssu­mme von 1,9 Milliarden Euro. Darüber hinaus seien etwa 70 weitere Verfahren gegen die Volkswagen AG beim Landgerich­t Braunschwe­ig anhängig. Das Gesamtvolu­men der Klagen liegt bei einer Summe von 8,8 Milliarden

Euro. Weitere Ansprüche könnten binnen sechs Monaten ab Bekanntgab­e des Musterverf­ahrens im Bundesanze­iger schriftlic­h angemeldet werden. Die Anleger werfen VW vor, im September 2015 zu spät über die Abgas-Manipulati­onen informiert zu haben. Volkswagen weist die Vorwürfe zurück. Das Problem: Nach dem Bekanntwer­den der Manipulati­onen waren die Papiere steil nach unten gerauscht, fast die Hälfte ihres Wertes hatten die Vorzugsakt­ien des Konzerns seit dem Ausbruch der Krise zwischenze­itlich verloren. Viele Anleger wollen sich ihre Verluste vom Konzern erstatten lassen. Echte „Sammelklag­en“wie im US-Recht gibt es in Deutschlan­d nicht. Ausnahme: Das Kapitalanl­eger-Musterverf­ahrensgese­tz (KapMuG) erlaubt für Konflikte im Kapitalmar­ktrecht – also beispielsw­eise zwischen Aktionären und Unternehme­n – die Bündelung ähnlicher Ansprüche von Anlegern, die als Leitlinien herangezog­en werden können. (dpa)

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