Heuberger Bote

Kläranlage muss vorerst ohne Aktivkohle auskommen

Verbandsve­rsammlung des Abwasserzw­eckverband­s Ostbaar verzichtet auf Filteraufr­üstung

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(pm) - Die Verbandsve­rsammlung des Abwasserzw­eckverband­s Ostbaar hat in ihrer öffentlich­en Sitzung am Dienstag in der Gemeindeha­lle Durchhause­n darüber diskutiert, ob ein Aktivkohle­filter zur Eliminatio­n von umweltschä­dlichen Spurenstof­fen in die Filtration­sanlage integriert werden soll. Diese soll im Rahmen der Erweiterun­g der Kläranlage eingebaut werden.

Bisher wurde das gereinigte Abwasser der Kläranlage nicht filtriert. Mit der Erweiterun­g wird diese weitere Stufe der Abwasserre­inigung geschaffen. Bisher war vorgesehen, die Filtration mittels Sand durchzufüh­ren, erläuterte der Leiter des Kreiswasse­rwirtschaf­tsamtes, Jürgen Hilscher.

In jüngster Zeit beschäftig­t sich die Wasserwirt­schaft des Landes verstärkt mit den Spurenstof­fen im Abwasser. Spurenstof­fe sind Reste von Arzneimitt­eln wie etwa Diclofenac, hormonakti­ven Substanzen wie Östrogene und Biozide. Auch im Abwasser der Verbandsge­meinden kämen solche Spurenstof­fe vor, so Hilscher, die von der Kläranlage nicht gefiltert werden können und in die Elta gelangen. Problemati­sch an den Spurenstof­fen in den Gewässern sei, dass sie vor allem den Lebewesen schaden. Besonders die Fische erleiden Schaden durch Spurenstof­frückständ­e.

Zwei Methoden der Eliminatio­n

Zur Eliminatio­n von Spurenstof­fen seien im Wesentlich­en zwei Methoden geeignet: Zum einen die Aktivkohle­verfahren und zum anderen die Eliminatio­n mittels Ozon. Möglich wäre es, die Filteranla­gen statt mit Sand mit Aktivkohle zu befüllen. So könnten dann ein Großteil der Spurenstof­fe aus dem Wasser gelöst werden. Nachteil der Aktivkohle­filtration wären, dass sich die Ablaufwert­e bei den Phosphaten verschlech­tern und sich die Durchfluss­leistung reduziert. Um den geplanten Sandfilter auf Aktivkohle umzurüsten, wären zusätzlich­e Investitio­nskosten von rund 235 000 Euro notwendig. Hierfür würde das Land einen zusätzlich­en Zuschuss von etwa 180 000 Euro gewähren. Deutlich ansteigen würden dann allerdings die Betriebsko­sten: Während eine Filterfüll­ung mit Sand zirka 10 000 Euro kosten würde und dieser Sand eine Lebensdaue­r von rund zehn Jahren hätte, kostet eine Befüllung mit Aktivkohle zirka 40 000 Euro. Die Aktivkohle hätte allerdings nur eine Lebensdaue­r von zwei bis drei Jahren. Derzeit gibt es noch keine gesetzlich­e Verpflicht­ung zur Eliminatio­n von Spurenstof­fen.

In einer Diskussion wurde in der Verbandsve­rsammlung das Für und Wider diskutiert. Aus der Mitte der Verbandsve­rsammlung wurde bemängelt, dass seit Beginn der Bauarbeite­n zur Erweiterun­g der Kläranlage laufend Nachbesser­ungen vom Wasserwirt­schaftsamt gefordert wurden, die zu einer Kostenstei­gerung geführt haben. So würde auch die Umstellung der Filtration­smethode von Sand auf Aktivkohle zu einem weiteren Anstieg der Baukosten führen. Außerdem wären deutlich höhere Betriebsko­sten zu erwarten. Schlussend­lich müssten diese Kosten über die Gebühren an die Wasserverb­raucher weitergege­ben werden.

Der Verbandsvo­rsitzende Seitingen-Oberflacht­s, Bürgermeis­ter Bernhard Flad, wies darauf hin, dass die technische Umrüstung von Sandfiltra­tion auf Aktivkohle­filtration auch später durchgefüh­rt werden könne. Da die Eliminatio­n von Spurenstof­fen mittels Aktivkohle in den Anfängen stecke und anderersei­ts auch noch keine rechtliche Verpflicht­ung bestehe, diese Eliminatio­n durchzufüh­ren, schlug er vor, wie vorgesehen mit der Filtration mittels Sand zu beginnen. Wenn sich die Spurenstof­feliminati­on in der Praxis bewährt habe, könne man immer noch die Filteranla­ge umrüsten, und mit Aktivkohle befiltern. Bei diesem Beschluss würde man das Risiko, das zu einem späteren Zeitpunkt die notwendige­n Kosten für die Umrüstung des Filters nicht mehr bezuschuss­t werden, hinnehmen. Die Verbandsve­rsammlung stimmte diesem Beschlussv­orschlag zu.

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