Kläranlage muss vorerst ohne Aktivkohle auskommen
Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Ostbaar verzichtet auf Filteraufrüstung
(pm) - Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Ostbaar hat in ihrer öffentlichen Sitzung am Dienstag in der Gemeindehalle Durchhausen darüber diskutiert, ob ein Aktivkohlefilter zur Elimination von umweltschädlichen Spurenstoffen in die Filtrationsanlage integriert werden soll. Diese soll im Rahmen der Erweiterung der Kläranlage eingebaut werden.
Bisher wurde das gereinigte Abwasser der Kläranlage nicht filtriert. Mit der Erweiterung wird diese weitere Stufe der Abwasserreinigung geschaffen. Bisher war vorgesehen, die Filtration mittels Sand durchzuführen, erläuterte der Leiter des Kreiswasserwirtschaftsamtes, Jürgen Hilscher.
In jüngster Zeit beschäftigt sich die Wasserwirtschaft des Landes verstärkt mit den Spurenstoffen im Abwasser. Spurenstoffe sind Reste von Arzneimitteln wie etwa Diclofenac, hormonaktiven Substanzen wie Östrogene und Biozide. Auch im Abwasser der Verbandsgemeinden kämen solche Spurenstoffe vor, so Hilscher, die von der Kläranlage nicht gefiltert werden können und in die Elta gelangen. Problematisch an den Spurenstoffen in den Gewässern sei, dass sie vor allem den Lebewesen schaden. Besonders die Fische erleiden Schaden durch Spurenstoffrückstände.
Zwei Methoden der Elimination
Zur Elimination von Spurenstoffen seien im Wesentlichen zwei Methoden geeignet: Zum einen die Aktivkohleverfahren und zum anderen die Elimination mittels Ozon. Möglich wäre es, die Filteranlagen statt mit Sand mit Aktivkohle zu befüllen. So könnten dann ein Großteil der Spurenstoffe aus dem Wasser gelöst werden. Nachteil der Aktivkohlefiltration wären, dass sich die Ablaufwerte bei den Phosphaten verschlechtern und sich die Durchflussleistung reduziert. Um den geplanten Sandfilter auf Aktivkohle umzurüsten, wären zusätzliche Investitionskosten von rund 235 000 Euro notwendig. Hierfür würde das Land einen zusätzlichen Zuschuss von etwa 180 000 Euro gewähren. Deutlich ansteigen würden dann allerdings die Betriebskosten: Während eine Filterfüllung mit Sand zirka 10 000 Euro kosten würde und dieser Sand eine Lebensdauer von rund zehn Jahren hätte, kostet eine Befüllung mit Aktivkohle zirka 40 000 Euro. Die Aktivkohle hätte allerdings nur eine Lebensdauer von zwei bis drei Jahren. Derzeit gibt es noch keine gesetzliche Verpflichtung zur Elimination von Spurenstoffen.
In einer Diskussion wurde in der Verbandsversammlung das Für und Wider diskutiert. Aus der Mitte der Verbandsversammlung wurde bemängelt, dass seit Beginn der Bauarbeiten zur Erweiterung der Kläranlage laufend Nachbesserungen vom Wasserwirtschaftsamt gefordert wurden, die zu einer Kostensteigerung geführt haben. So würde auch die Umstellung der Filtrationsmethode von Sand auf Aktivkohle zu einem weiteren Anstieg der Baukosten führen. Außerdem wären deutlich höhere Betriebskosten zu erwarten. Schlussendlich müssten diese Kosten über die Gebühren an die Wasserverbraucher weitergegeben werden.
Der Verbandsvorsitzende Seitingen-Oberflachts, Bürgermeister Bernhard Flad, wies darauf hin, dass die technische Umrüstung von Sandfiltration auf Aktivkohlefiltration auch später durchgeführt werden könne. Da die Elimination von Spurenstoffen mittels Aktivkohle in den Anfängen stecke und andererseits auch noch keine rechtliche Verpflichtung bestehe, diese Elimination durchzuführen, schlug er vor, wie vorgesehen mit der Filtration mittels Sand zu beginnen. Wenn sich die Spurenstoffelimination in der Praxis bewährt habe, könne man immer noch die Filteranlage umrüsten, und mit Aktivkohle befiltern. Bei diesem Beschluss würde man das Risiko, das zu einem späteren Zeitpunkt die notwendigen Kosten für die Umrüstung des Filters nicht mehr bezuschusst werden, hinnehmen. Die Verbandsversammlung stimmte diesem Beschlussvorschlag zu.