Schläger im Fall Tugce darf doch ausgewiesen werden
(AFP/dpa) - Wegen des tragischen Todes der Studentin Tugce Albayrak in Offenbach muss der Täter Sanel M. im Anschluss an seine Haftstrafe Deutschland verlassen. Die Ausweisung durch die Stadt Wiesbaden ist rechtmäßig, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Dienstag bekannt gegebenen Eilbeschluss vom Vortag entschied (Az: 7 B 409/ 17). Der Beschluss kann nicht angefochten werden.
Nach einem Streit auf dem Parkplatz vor einem Schnellrestaurant in Offenbach im November 2014 hatte M. die 22-Jährige Studentin geschlagen. Sie fiel auf den Asphalt und erlag wenige Tage später ihren Kopfverletzungen. Ihr Tod sorgte bundesweit für Entsetzen und Anteilnahme.
Das Landgericht Darmstadt verurteilte M. im Juni 2015 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe. Die Wiesbadener Ausländerbehörde hatte Sanel M. Ende September 2016 für acht Jahre aus Deutschland ausgewiesen und ihm mit der sofortigen Abschiebung gedroht. Es bestehe ein besonders schwerwiegendes öffentliches Interesse an der Ausweisung, habe die Behörde unter anderem argumentiert. Gegen die Ausweisung hatte sich der 20-Jährige vor dem Verwaltungsgericht gewehrt.
Zur Begründung erklärten die Kasseler Richter, von M. gehe weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus.