Heuberger Bote

Schläger im Fall Tugce darf doch ausgewiese­n werden

-

(AFP/dpa) - Wegen des tragischen Todes der Studentin Tugce Albayrak in Offenbach muss der Täter Sanel M. im Anschluss an seine Haftstrafe Deutschlan­d verlassen. Die Ausweisung durch die Stadt Wiesbaden ist rechtmäßig, wie der Hessische Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) in Kassel in einem am Dienstag bekannt gegebenen Eilbeschlu­ss vom Vortag entschied (Az: 7 B 409/ 17). Der Beschluss kann nicht angefochte­n werden.

Nach einem Streit auf dem Parkplatz vor einem Schnellres­taurant in Offenbach im November 2014 hatte M. die 22-Jährige Studentin geschlagen. Sie fiel auf den Asphalt und erlag wenige Tage später ihren Kopfverlet­zungen. Ihr Tod sorgte bundesweit für Entsetzen und Anteilnahm­e.

Das Landgerich­t Darmstadt verurteilt­e M. im Juni 2015 wegen Körperverl­etzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstra­fe. Die Wiesbadene­r Ausländerb­ehörde hatte Sanel M. Ende September 2016 für acht Jahre aus Deutschlan­d ausgewiese­n und ihm mit der sofortigen Abschiebun­g gedroht. Es bestehe ein besonders schwerwieg­endes öffentlich­es Interesse an der Ausweisung, habe die Behörde unter anderem argumentie­rt. Gegen die Ausweisung hatte sich der 20-Jährige vor dem Verwaltung­sgericht gewehrt.

Zur Begründung erklärten die Kasseler Richter, von M. gehe weiterhin eine Gefahr für die öffentlich­e Sicherheit aus.

Newspapers in German

Newspapers from Germany