Heuberger Bote

Langsame Mühlen

- Von Wolfgang Mulke

Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlic­h langsam. Das spürt nun auch Audi. Ausgerechn­et während der Vorstandsv­orsitzende der VW-Tochter die Jahresbila­nz öffentlich vorstellte, rückten Staatsanwä­lte und Polizisten zur großen Durchsuchu­ng bei den Ingolstädt­ern aus. Die Ermittler suchen Beweise für den Betrug durch manipulier­ter Software. Zwar hat Audi den Einsatz illegaler Programme bereits zugegeben, aber gegen einzelne Täter haben die Strafverfo­lger offenkundi­g längst noch nicht genug in der Hand.

Wenigstens die Justiz zeigt beim Abgas-Skandal, dass sie Licht ins Dunkel bringen will. Von Volkswagen und seinen Eigenmarke­n wie Audi lässt sich dies nicht sagen. Gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn ermitteln Staatsanwä­lte in Braunschwe­ig. Auch Audi-Chef Rupert Stadler wurde von einem Zeugen belastet. Zwar betonen die heute Verantwort­lichen stets ihren Willen, die Vorgänge lückenlos aufzukläre­n, doch viel ist dabei nicht herausgeko­mmen, zumindest nicht öffentlich.

Natürlich gilt bis zum Beweis des Gegenteils auch für hoch bezahlte Manager die Unschuldsv­ermutung. Doch von einer Aufklärung ist der Fall VW auch eineinhalb Jahre nach der Entdeckung der Schummel-Software noch weit entfernt. Dies wiederum nährt Zweifel an den Versionen, die VW bisher anbot. Auch die Bundesregi­erung hat sich in den letzten 18 Monaten eher um Schadensbe­grenzung denn um Aufklärung bemüht, oder gar die Interessen der Kunden in den Mittelpunk­t gestellt.

Umso löblicher ist die Arbeit der Justiz, die Unabhängig­keit beweist. So spektakulä­re Aktionen wie die Durchsuchu­ngen bei Audi und in einzelnen Privatwohn­ungen schaffen Vertrauen in den Rechtsstaa­t und lassen die Hoffnung zu, dass nicht nur die Kleinen hängen, während die Großen laufen gelassen werden. Trotzdem ist die Gefahr groß, dass am Ende gar niemand strafrecht­lich zur Verantwort­ung gezogen werden kann, weil die Beweise dafür nicht ausreichen. Gerade der Blick auf frühere Wirtschaft­sstrafverf­ahren belegt diese Zweifel.

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