Durchsuchung der Kanzlei empört VW
Manager scheitert erneut mit Kautionsantrag vor US-Gericht
MÜNCHEN/WOLFSBURG (dpa) - Die Münchner Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem DieselSkandal nicht nur Audi-Standorte, sondern auch die US-Kanzlei Jones Day durchsucht. Deren Anwälte waren von VW nach dem Auffliegen der Manipulationen mit internen Ermittlungen beauftragt worden. VW reagierte empört.
„Wir halten das Vorgehen der Staatsanwaltschaft München in jeder Hinsicht für inakzeptabel“, erklärte VW am Donnerstag in Wolfsburg. Die Durchsuchung einer vom Unternehmen beauftragten Rechtsanwaltskanzlei verstoße gegen die in der Strafprozessordnung festgeschriebenen rechtsstaatlichen Grundsätze. Dies habe das Bundesverfassungsgericht im Fall einer anderen Kanzlei ausdrücklich hervorgehoben. „Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln hiergegen vorgehen.“
Am Mittwoch hatten während der Jahrespressekonferenz von Audi mehr als 100 Polizisten und Staatsanwälte unter anderem die Zentrale der VW-Tochter in Ingolstadt durchsucht. Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich sprach von einer „unglücklichen Terminkollision. Das war in keiner Weise beabsichtigt.“Zu den Vorwürfen verwies er darauf, dass die Staatsanwaltschaft Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts München vollzogen habe. Die Ermittler wollen herausfinden, wer beteiligt war an der manipulierten Abgas-Software bei Audi-Dieselmotoren und an den falschen Versprechen gegenüber Autokäufern in den USA. Der Verdacht lautet „Betrug und strafbare Werbung“.
Der Frankfurter Strafrechtsexperte Stefan Kirsch sagte, eine Anwaltskanzlei dürfe grundsätzlich nicht durchsucht werden. „Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn ein Anwalt im Verdacht steht, an einer Straftat beteiligt zu sein.“Das regle die Strafprozessordnung in Paragraf 160a.
Auch in den USA gibt es Neuigkeiten für VW. Ein Anfang des Jahres festgenommener Volkswagen-Manager, den die USA im Abgas-Skandal zur Rechenschaft ziehen wollen, bleibt in Haft. Der zuständige Richter Sean Cox lehnte in Detroit einen weiteren Antrag ab, den langjährigen VW-Mitarbeiter gegen Kaution auf freien Fuß zu setzen. Die US-Justiz beschuldigt den Deutschen, der bis März 2015 in leitender Funktion mit Umweltfragen in den USA betraut war, Teil einer Verschwörung zum Betrug und Verstoß gegen US-Umweltgesetze gewesen zu sein. Ihm droht eine lange Haftstrafe.
Anzeige gegen sieben Mitarbeiter
Der Angeklagte war am 7. Januar von der US-Bundespolizei FBI am Flughafen in Miami verhaftet worden. Seine Verteidiger hatten viel Aufwand betrieben, um den Richter vom Kautionsantrag zu überzeugen. Sein Mandant sei unschuldig, es gebe keine Beweise gegen ihn, bekräftigte Anwalt David DuMouchel. Es gehe nicht darum, ihm die Flucht nach Deutschland zu ermöglichen, sondern um die Chance zur Prozessvorbereitung in den USA.
Der Richter folgte jedoch der Argumentation der Kläger, wonach die Gefahr bestehe, dass der VW-Manager sich nach Deutschland absetze. Dort drohe ihm dann keine Auslieferung. Empfehlungsschreiben von Familie und Freunden sowie finanzielle Sicherheiten über 1,6 Millionen Dollar, die der Angeklagte und Angehörige zu hinterlegen bereit waren, überzeugten Cox nicht. Wegen des Dieselskandals ist in den USA bislang Strafanzeige gegen sieben VWMitarbeiter gestellt worden.