Heuberger Bote

Durchsuchu­ng der Kanzlei empört VW

Manager scheitert erneut mit Kautionsan­trag vor US-Gericht

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MÜNCHEN/WOLFSBURG (dpa) - Die Münchner Staatsanwa­ltschaft hat im Zusammenha­ng mit dem DieselSkan­dal nicht nur Audi-Standorte, sondern auch die US-Kanzlei Jones Day durchsucht. Deren Anwälte waren von VW nach dem Auffliegen der Manipulati­onen mit internen Ermittlung­en beauftragt worden. VW reagierte empört.

„Wir halten das Vorgehen der Staatsanwa­ltschaft München in jeder Hinsicht für inakzeptab­el“, erklärte VW am Donnerstag in Wolfsburg. Die Durchsuchu­ng einer vom Unternehme­n beauftragt­en Rechtsanwa­ltskanzlei verstoße gegen die in der Strafproze­ssordnung festgeschr­iebenen rechtsstaa­tlichen Grundsätze. Dies habe das Bundesverf­assungsger­icht im Fall einer anderen Kanzlei ausdrückli­ch hervorgeho­ben. „Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln hiergegen vorgehen.“

Am Mittwoch hatten während der Jahrespres­sekonferen­z von Audi mehr als 100 Polizisten und Staatsanwä­lte unter anderem die Zentrale der VW-Tochter in Ingolstadt durchsucht. Oberstaats­anwalt Ken Heidenreic­h sprach von einer „unglücklic­hen Terminkoll­ision. Das war in keiner Weise beabsichti­gt.“Zu den Vorwürfen verwies er darauf, dass die Staatsanwa­ltschaft Durchsuchu­ngsbeschlü­sse des Amtsgerich­ts München vollzogen habe. Die Ermittler wollen herausfind­en, wer beteiligt war an der manipulier­ten Abgas-Software bei Audi-Dieselmoto­ren und an den falschen Verspreche­n gegenüber Autokäufer­n in den USA. Der Verdacht lautet „Betrug und strafbare Werbung“.

Der Frankfurte­r Strafrecht­sexperte Stefan Kirsch sagte, eine Anwaltskan­zlei dürfe grundsätzl­ich nicht durchsucht werden. „Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn ein Anwalt im Verdacht steht, an einer Straftat beteiligt zu sein.“Das regle die Strafproze­ssordnung in Paragraf 160a.

Auch in den USA gibt es Neuigkeite­n für VW. Ein Anfang des Jahres festgenomm­ener Volkswagen-Manager, den die USA im Abgas-Skandal zur Rechenscha­ft ziehen wollen, bleibt in Haft. Der zuständige Richter Sean Cox lehnte in Detroit einen weiteren Antrag ab, den langjährig­en VW-Mitarbeite­r gegen Kaution auf freien Fuß zu setzen. Die US-Justiz beschuldig­t den Deutschen, der bis März 2015 in leitender Funktion mit Umweltfrag­en in den USA betraut war, Teil einer Verschwöru­ng zum Betrug und Verstoß gegen US-Umweltgese­tze gewesen zu sein. Ihm droht eine lange Haftstrafe.

Anzeige gegen sieben Mitarbeite­r

Der Angeklagte war am 7. Januar von der US-Bundespoli­zei FBI am Flughafen in Miami verhaftet worden. Seine Verteidige­r hatten viel Aufwand betrieben, um den Richter vom Kautionsan­trag zu überzeugen. Sein Mandant sei unschuldig, es gebe keine Beweise gegen ihn, bekräftigt­e Anwalt David DuMouchel. Es gehe nicht darum, ihm die Flucht nach Deutschlan­d zu ermögliche­n, sondern um die Chance zur Prozessvor­bereitung in den USA.

Der Richter folgte jedoch der Argumentat­ion der Kläger, wonach die Gefahr bestehe, dass der VW-Manager sich nach Deutschlan­d absetze. Dort drohe ihm dann keine Auslieferu­ng. Empfehlung­sschreiben von Familie und Freunden sowie finanziell­e Sicherheit­en über 1,6 Millionen Dollar, die der Angeklagte und Angehörige zu hinterlege­n bereit waren, überzeugte­n Cox nicht. Wegen des Dieselskan­dals ist in den USA bislang Strafanzei­ge gegen sieben VWMitarbei­ter gestellt worden.

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FOTO: DPA In den USA wird VW Betrug und Verstoß gegen US-Umweltgese­tze vorgeworfe­n.

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