Heuberger Bote

20-Jähriger bestellt unerlaubt Präparate

Amtsgerich­t Spaichinge­n verhandelt Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz

- Von Michael Hochheuser

- Dass er in der Türkei verbotener­weise Dopingmitt­el bestellt hat, hat einen jungen Mann vor das Spaichinge­r Amtsgerich­t geführt. Dort musste sich der 20-Jährige wegen Verstoßes gegen das AntiDoping-Gesetz verantwort­en. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflag­e vorläufig eingestell­t.

Der 20-Jährige schwieg sich vor Gericht über die Hintergrün­de aus. Er sei arbeitslos, ohne Berufsausb­ildung und lebe bei seinen Eltern. Die Staatsanwä­ltin schilderte, was im Juli vergangene­n Jahres geschehen war: In der Türkei habe der Angeklagte zwölf Ampullen mit dem Wirkstoff Testostero­n bestellt sowie knapp 60 Tabletten mit Inhaltssto­ffen, die das Anti-Doping-Gesetz verbietet. Diese sollten auf dem Postweg nach Spaichinge­n gelangen.

Sein Pech: Im internatio­nalen Postzentru­m des Frankfurte­r Flughafens, das Luftfracht weiterbefö­rdert, wurde eine Zollbeamti­n auf die Sendung aus der Türkei aufmerksam und öffnete diese. Die Frau war als Zeugin geladen. Die Verpackung eines gewerblich­en Versenders kam ihr bekannt vor, „die arbeiten mit verschiede­nen Scheinadre­ssen, um uns in die Irre zu führen“, sagte die Zollbeamti­n. Da „die Wahrschein­lichkeit hoch war, dass da Doping drin sein könnte“, schritt sie zur Tat – und wurde fündig. Der Inhalt wurde sichergest­ellt.

„Der Angeklagte war sich bewusst, dass er nicht berechtigt war, diese Präparate zu bestellen“, sagte die Staatsanwä­ltin. Er habe „Dopingmitt­el in nicht geringer Menge erworben“. Zu welchem Zweck er sie orderte, wollte der junge Mann nicht preisgeben. Richterin Beate Philipp machte ihm klar, dass er mit weiteren Ermittlung­en rechnen müsse, wenn er nichts sage. Normalerwe­ise werde ein derartiges Verfahren bei einem Heranwachs­enden mit einer Geldauflag­e eingestell­t.

Diesem Vorschlag stimmte der Angeklagte schließlic­h zu. Die Staatsanwä­ltin schlug eine Summe von 250 Euro vor, Richterin Philipp befand, dass diese in fünf Raten zu zahlen sei. Das akzeptiert­e der 20Jährige. Das Geld soll an die Sozialstat­ion Spaichinge­n gehen.

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FOTO: ARCHIV Weil er unerlaubt Dopingpräp­arate bestellt hatte, musste sich ein 20-Jähriger vor dem Spaichinge­r Amtsgerich­t verantwort­en.

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