Heuberger Bote

Jugendwerk erarbeitet Konzept für Kinderschu­tz

Durch Prävention wollen sie Kinder vor sexualisie­rter Gewalt schützen

- Von Simon Schneider

- Auf der Frühjahrss­ynode des evangelisc­hen Kirchenbez­irks Tuttlingen haben Vertreter des Landratsam­ts den Kinderschu­tz und die Prävention vor sexualisie­rter Gewalt erklärt. Das Bezirksjug­endwerk hat das entspreche­nde Schutzkonz­ept erarbeitet und vorgestell­t.

Bereits 2011 haben Bundesrat und Bundestag das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlich­en beschlosse­n. Dies trifft in einigen Punkten auch auf Jugendorga­nisationen zu. Der Gesetzgebe­r sieht ein erweiterte­s Führungsze­ugnis vor, wenn die neben- und ehrenamtli­chen Tätigen in Wahrnehmun­g von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilf­e Minderjähr­ige beaufsicht­igen, betreuen, erziehen oder ausbilden.

Ein vergleichb­arer Kontakt ist beim Evangelisc­hen Jugendwerk Alltag, die beispielsw­eise Zeltlager, Konfirmant­enwochenen­den und Ausflüge organisier­en und durchführe­n. Deshalb haben sie ein vorbildlic­hes Prävention­s- und Schutzkonz­ept erarbeitet. „Wir wollen zeigen, dass wir gegenüber Eltern ein verlässlic­her Partner sind und dass uns das Wohl der Kinder am Herzen liegt“, betont Bezirksjug­endpfarrer Matthias Figel und der erste Vorsitzend­e des Bezirksjug­endwerks Tuttlingen, Christoph Glaser. Sie sind der Meinung, dass der Beitritt genauso die Haltung und die Einstellun­g des Jugendwerk­s zum Ausdruck bringe und damit ein Qualitätsm­erkmal der Arbeit des Jugendwerk­s darstelle. Pfarrer Figel spricht von einem „sensiblen Thema, dem wir den Kindern und Jugendlich­en schuldig sind“.

Wer in das erweiterte Führungsze­ugnis in regelmäßig­en Abständen Einblick haben soll, das solle jede Organisati­on selbst entscheide­n. Beispielsw­eise erledige dies bei der Feuerwehr der jeweilige Bürgermeis­ter, erklärte der stellvertr­etende Jugendamts­leiter Reinhard Günther.

Der evangelisc­he Dekan Sebastian Berghaus will damit im Vorfeld ein öffentlich­es Zeichen setzen. „Der Schutz der Kinder stellen wir über alles. Wir wollen im Vornherein jedes Risiko aus dem Weg räumen“, betonte Berghaus und lobte die Zusammenar­beit mit dem Landratsam­t ausdrückli­ch.

Gerade diese präventive Maßnahmen hätten das Ziel, die Selbstwahr­nehmung zu schulen und zu vertiefen, damit haupt- und ehrenamtli­che Mitarbeite­r sensibel und handlungsf­ähig werden beim Thema sexueller Gewalt und Kinderschu­tz. Diese Vorbeugung ist auch Reinhard Günther und der Kreisjugen­dreferenti­n Verena Kriegisch ein großes Anliegen. Das Jugendamt ist verpflicht­et, mit allen Organisati­onen, die öffentlich­e Gelder erhalten, Vereinbaru­ngen über die Einsichtna­hme in das erweiterte Führungsze­ugnis abzuschlie­ßen. Täter soll diese zusätzlich­e Kinderschu­tzmaßnahme im Vorfeld abschrecke­n, damit diese erst gar keine ehrenamtli­che Tätigkeit in einem Verein oder Organisati­on annehmen.

In Abstimmung mit dem Jugendamt hat das evangelisc­he Jugendwerk Tuttlingen ein Konzept dazu erarbeitet, das beispielsw­eise einen Handlungsl­eitfaden für Krisenfäll­e beinhaltet und erklärt, was zu tun ist, wenn ein Verdacht in der eigenen Organisati­on vorliegt und verschiede­ne Mustertext­e, wie ein Anforderun­gsschreibe­n für das erweiterte polizeilic­he Führungsze­ugnis.

Die Vereinbaru­ng wurde bereits zwischen dem Kirchenbez­irk und dem Landratsam­t abgeschlos­sen. Nun müsse sich die Kirchengem­einde mit diesem Thema beschäftig­en, um letztlich der Vereinbaru­ng beizutrete­n. Dafür benötigen sie solch ein Prävention­s- und Schutzkonz­ept, wie das vom Bezirksjug­endwerk.

Newspapers in German

Newspapers from Germany