Jugendwerk erarbeitet Konzept für Kinderschutz
Durch Prävention wollen sie Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen
- Auf der Frühjahrssynode des evangelischen Kirchenbezirks Tuttlingen haben Vertreter des Landratsamts den Kinderschutz und die Prävention vor sexualisierter Gewalt erklärt. Das Bezirksjugendwerk hat das entsprechende Schutzkonzept erarbeitet und vorgestellt.
Bereits 2011 haben Bundesrat und Bundestag das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Dies trifft in einigen Punkten auch auf Jugendorganisationen zu. Der Gesetzgeber sieht ein erweitertes Führungszeugnis vor, wenn die neben- und ehrenamtlichen Tätigen in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Minderjährige beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden.
Ein vergleichbarer Kontakt ist beim Evangelischen Jugendwerk Alltag, die beispielsweise Zeltlager, Konfirmantenwochenenden und Ausflüge organisieren und durchführen. Deshalb haben sie ein vorbildliches Präventions- und Schutzkonzept erarbeitet. „Wir wollen zeigen, dass wir gegenüber Eltern ein verlässlicher Partner sind und dass uns das Wohl der Kinder am Herzen liegt“, betont Bezirksjugendpfarrer Matthias Figel und der erste Vorsitzende des Bezirksjugendwerks Tuttlingen, Christoph Glaser. Sie sind der Meinung, dass der Beitritt genauso die Haltung und die Einstellung des Jugendwerks zum Ausdruck bringe und damit ein Qualitätsmerkmal der Arbeit des Jugendwerks darstelle. Pfarrer Figel spricht von einem „sensiblen Thema, dem wir den Kindern und Jugendlichen schuldig sind“.
Wer in das erweiterte Führungszeugnis in regelmäßigen Abständen Einblick haben soll, das solle jede Organisation selbst entscheiden. Beispielsweise erledige dies bei der Feuerwehr der jeweilige Bürgermeister, erklärte der stellvertretende Jugendamtsleiter Reinhard Günther.
Der evangelische Dekan Sebastian Berghaus will damit im Vorfeld ein öffentliches Zeichen setzen. „Der Schutz der Kinder stellen wir über alles. Wir wollen im Vornherein jedes Risiko aus dem Weg räumen“, betonte Berghaus und lobte die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt ausdrücklich.
Gerade diese präventive Maßnahmen hätten das Ziel, die Selbstwahrnehmung zu schulen und zu vertiefen, damit haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter sensibel und handlungsfähig werden beim Thema sexueller Gewalt und Kinderschutz. Diese Vorbeugung ist auch Reinhard Günther und der Kreisjugendreferentin Verena Kriegisch ein großes Anliegen. Das Jugendamt ist verpflichtet, mit allen Organisationen, die öffentliche Gelder erhalten, Vereinbarungen über die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis abzuschließen. Täter soll diese zusätzliche Kinderschutzmaßnahme im Vorfeld abschrecken, damit diese erst gar keine ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein oder Organisation annehmen.
In Abstimmung mit dem Jugendamt hat das evangelische Jugendwerk Tuttlingen ein Konzept dazu erarbeitet, das beispielsweise einen Handlungsleitfaden für Krisenfälle beinhaltet und erklärt, was zu tun ist, wenn ein Verdacht in der eigenen Organisation vorliegt und verschiedene Mustertexte, wie ein Anforderungsschreiben für das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis.
Die Vereinbarung wurde bereits zwischen dem Kirchenbezirk und dem Landratsamt abgeschlossen. Nun müsse sich die Kirchengemeinde mit diesem Thema beschäftigen, um letztlich der Vereinbarung beizutreten. Dafür benötigen sie solch ein Präventions- und Schutzkonzept, wie das vom Bezirksjugendwerk.