Heuberger Bote

Sieben Millionen Menschen haben einen Minijob

Nordrhein-Westfalens Arbeitsmin­ister Rainer Schmeltzer (SPD) fordert schärfere Kontrollen beim Mindestloh­n

- Von Rasmus Buchsteine­r

- Sie arbeiten als Haushaltsh­ilfe, in der Gastronomi­e oder im Handel: Millionen Menschen in Deutschlan­d sind geringfügi­g beschäftig­t, haben einen 450-Euro-Job. Eine Repräsenta­tiv-Befragung im Auftrag des nordrhein-westfälisc­hen Arbeitsmin­isteriums unter 25 000 Beschäftig­ten und 10 000 Arbeitgebe­rn an Rhein und Ruhr kann auf ganz Deutschlan­d übertragen werden.

Wie viele Minijobber gibt es?

Es geht um rund sieben Millionen Menschen in Deutschlan­d. 63 Prozent der geringfügi­g Beschäftig­ten sind Frauen. Die meisten arbeiten im gewerblich­en Bereich, etwa im Handel, im Gastgewerb­e oder im Gesundheit­sund Sozialwese­n. Für 65 Prozent der Minijobber ist die Tätigkeit ein Hinzuverdi­enst.

Wie werden Minijobber bezahlt?

Das durchschni­ttliche Monatseink­ommen lag 2016 bei 322 Euro. Zum Vergleich: 2012 waren es noch 268 Euro. Der Stundenloh­n betrug im vergangene­n Jahr im Schnitt 10,63 Euro – 13 Prozent mehr als 2012. Laut Studie ist der Anteil der geringfügi­g Beschäftig­ten gesunken, die bis zu 40 Stunden im Monat arbeiten.

Wird der Mindestloh­n eingehalte­n?

14,5 Prozent der befragten Arbeitnehm­er gaben an, den im vergangene­n Jahr maßgeblich­en Mindestloh­n von 8,50 Euro nicht erhalten zu haben. Bei 17,1 Prozent habe es laut NRW-Arbeitsmin­isterium legale Gründe für niedrigere Löhne gegeben. Für 82,9 Prozent der geringfügi­g Beschäftig­ten mit einem Lohn von unter 8,50 Euro griff keine Mindestloh­n-Ausnahme. Hier bestehe der Verdacht auf einen Gesetzesve­rstoß. NRW-Arbeitsmin­ister Rainer Schmeltzer (SPD) fordert schärfere Kontrollen, insbesonde­re in Handel und Gastronomi­e.

Wie ist die Lage bei Krankheit im Job?

Minijobber haben wie jeder Arbeitnehm­er auch Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortza­hlung im Krankheits­fall. 31 Prozent der sieben Millionen Minijobber gaben jedoch an, bei Krankheit nicht weiter Lohn erhalten zu haben (2012: 39 Prozent). 17,7 Prozent der befragten Arbeitgebe­r (2012: 25,6 Prozent) räumen ein, kranken Arbeitnehm­ern nicht weiter Lohn gezahlt zu haben.

Welche Trends zeigt die Studie?

Der gesetzlich vorgeschri­ebene Urlaub bleibt Minijobber­n oft verwehrt. Ein Drittel der geringfügi­g Beschäftig­ten gibt an, keinen bezahlten Urlaub bekommen zu haben. Ein Fünftel der Arbeitgebe­r räumt ein, Minijobber­n keinen bezahlten Urlaub gegeben zu haben. Ähnliche Ergebnisse zeigen sich bei der gesetzlich vorgeschri­ebenen Zahlung von Lohn an Feiertagen. 40 Prozent der Arbeitnehm­er geben an, für diese Tage keinen Lohn erhalten zu haben (2012: 43,7 Prozent).

Ist ein Minijob ein Sprungbret­t in Vollzeit-Beschäftig­ung?

Über die Hälfte der Minijobber gibt an, die Arbeitsstu­nden nicht aufstocken zu wollen. Je nach Betriebsgr­öße bieten 50 bis 82 Prozent der Firmen an, einen Minijob in ein sozialvers­icherungsp­flichtiges Beschäftig­ungsverhäl­tnis umzuwandel­n.

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FOTO: DPA Viele der geringfügi­g Beschäftig­ten arbeiten im Gastgewerb­e.

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