Rat passt „Verfassungsstatut der Gemeinde“an
Böttinger Gemeinderäte beschäftigen sich mit Neufassung der Hauptsatzung
(pm) - In der jüngsten Gemeinderatssitzung hat sich das Böttinger Gremium mit der Neufassung der Hauptsatzung befasst. Hintergrund war, dass seit der letztmaligen Änderung zahlreiche Anpassungen der Mustersatzung des Gemeindetags vorgenommen wurden. Die Hauptsatzung gilt als das „Verfassungsstatut der Gemeinde“. Es sei daher nötig und geboten, diese Satzung neu zu fassen. In der nächsten Zeit sollen auch weitere Satzungen auf den Prüfstand gestellt und, sofern geboten, aktualisiert werden, so Bürgermeister Benedikt Buggle in der Sitzung.
Außerdem hatte der Gemeinderat bereits zum jetzigen Zeitpunkt über die organisatorischen Vorbereitungen für die Bundestagswahl zu entscheiden. So wurden der Wahlbezirk und das Wahllokal festgelegt. Gleichzeitig wurde der Gemeindewahlausschuss gebildet.
Thema Elektrofahrzeuge
Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war die Beteiligung der Gemeinde am Bundesförderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Damit will der Bund Investitionen in Ladesäulen bezuschussen.
Die Böttinger Gemeinderäte waren laut Pressemitteilung schlussendlich mehrheitlich der Meinung, zum aktuellen Zeitpunkt keinen Förderantrag zu stellen.
Vielmehr wolle man die technische Entwicklung beobachten und dann reagieren, wenn die Situation dies erfordere.
Der Gemeinderat beschloss überdies die Vergabe der Arbeiten zur ingenieurbiologischen Sicherung der Altablagerung Riederstein sowie die Satzung zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage auf dem Großen Kochelsberg – 1. Änderung“.