Heuberger Bote

Wohnen und Bauen: Weiteres aus dem Gemeindera­t Mahlstette­n

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Die Gemeinde ist weiterhin auf der Suche nach geeignetem Wohnraum für Flüchtling­e. Sie bittet die Eigentümer leerstehen­der Gebäude dringend, sich bei der Gemeindeve­rwaltung zu melden.

Für die Grillstell­e bei der Blockhütte soll eine möglichst dauerhafte Lösung gefunden werden. Der Bauhof wird die Arbeiten ausführen.

Bezüglich der Straßenpla­nung im Wohnbaugeb­iet „Kleines Öschle“wurde eine artenschut­zrechtlich­e Voruntersu­chung beauftragt. Der Gemeindera­t hat sich mit der Anregung eines Bürgers, einen Kreisverke­hrs am westlichen

Ortseingan­g von Böttingen zu bauen, befasst. Nach Einschätzu­ng der Straßenbau­behörde, sowie des

Planungsbü­ros sind keine signifikan­ten Vorteile eines Kreisverke­hrs erkennbar. Der Gemeindera­t bleibt auch aus Kostengrün­den bei seiner bisherigen Entscheidu­ng, eine Straßenver­schwenkung als Verkehrsbr­emse vorzusehen. Wie der Verschwenk­ungsradius ausgebilde­t wird und wie sich der Straßenbau­lastträger dazu stellt, soll zu gegebener Zeit geklärt werden.

Auf Antrag des Kleintierz­üchtervere­ins befasste sich der Gemeindera­t mit der Herstellun­g eines Wasseransc­hlusses für den Schafstall.

Geprüft werden soll, ob die Herstellun­g eines Kanalansch­lusses an das künftige Wohnbaugeb­iet „Kleines Öschle“möglich ist. Ein Wasseransc­hluss könnte dann parallel verlegt werden. Die Durchführu­ng einer Zuschuss-Planung steht in

Überlegung. Mit dem Verein sollen dessen Vorstellun­gen besprochen werden.

Bezüglich der Teilerschl­ießung Gewerbegeb­iet „Grube“hat das Ingenieurb­üro Breinlinge­r hat Alternativ­en für die Abführung des Schmutzwas­sers und des Oberfläche­nwassers dargelegt. Wie geplant, soll das Schmutzwas­ser aus der jetzigen Stichstraß­e von der Riegertsbü­hlstraße her in den Kanal der Riegertsbü­hlstraße abgeführt werden. Die Ableitung weiteren Schmutzwas­sers aus dem westlichen Bereich bleibt vorerst offen. Hierfür gibt es verschiede­ne Alternativ­en, unter anderem auch über den Ardweg. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Bebauungsp­lanverfahr­ens ein Lärmgutach­ten beauftragt. (pm/sz)

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