Planänderung ermöglicht Erweiterung
Talheim ändert Bebauungsplan „Betteräcker“– Kreis hilft bei Flüchtlingsbetreuung
- Unter anderem mit der Frage, wie die Betreuungsaufgaben für die Asylbewerber, die im Rahmen der Anschlussunterbringung in der Gemeinde leben, wahrgenommen werden können, hat sich der Talheimer Gemeinderat beschäftigt. Zwei Familien, insgesamt zehn Menschen, leben derzeit in der Gemeinde. „Mit weiteren Zuweisungen ist zu rechnen“, teilte Bürgermeister Martin Hall dem Gremium mit.
Doch sie sollen nicht nur Wohnraum zugeteilt bekommen, sondern auch eine Sozialbetreuung erhalten, um eine rasche Integration zu ermöglichen. „Die Aufgaben in der Sozialbetreuung sind vielfältig“, erklärte Martin Hall. „Sie reichen von der Unterstützung bei der Anmeldung über das Ausfüllen von Anträgen bis zur Vermittlung zu relevanten Beratungsdiensten, wie Diakonie oder Caritas und der Hilfe bei der beruflichen Orientierung.“
Für die Umsetzung der Sozialbetreuung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder die Gemeinde organisiert die Betreuung selbst, oder eine interkommunale Organisation wird eingerichtet, oder aber die Gemeinde greift auf den Pool an Sozialarbeitern zu, den der Landkreis eingerichtet hat. Die Kosten dafür und für Integrationsmaßnahmen, die von der Gemeinde ergriffen werden, können aus dem Programm „Pakt für Integration“, des Landes Baden-Württemberg gedeckt werden. Mit einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat dafür, die Sozialbetreuung über den Pool des Landkreises umzusetzen.
Die Sanierung der Talheimer Festhalle schreitet voran. Bis sie fertig gestellt sein wird, ergibt sich das Thema „Gestaltung der Außenanlage“. Nach den momentanen Überlegungen könnte der Krähenbach in die Planung mit einbezogen werden, der Hartplatz ist sanierungsbedürftig und dem Spielplatz fehlen Geräte.
„Die Chance für die Aufwertung des Außenbereiches sollten wir jetzt nutzen. Hinter der Halle könnte ein schöner Treffpunkt entstehen“, sagte Bürgermeister Hall. Er habe bereits mit zwei Büros für Landschaftsarchitektur aus Villingen und aus Schömberg Kontakt aufgenommen und ein Pauschalangebot für einen Entwurf bekommen. Hall sprach sich für die Zusammenarbeit mit dem Büro aus Schömberg aus. Die Gemeinderäte konnten diesem Vorschlag folgen und entschieden einstimmig, dass dieses Unternehmen mit der Planung der Freianlagen beauftragt werden soll.
Auch der Bebauungsplan „Betteräcker“hat den Talheimer Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag beschäftigt. Eine dort ansässige Baufirma hat Erweiterungsbedarf im Anschluss an das bestehende Betriebsgelände angemeldet. Rüdiger Stehle, Mitarbeiter eines Tuttlinger Büros für Stadtplanung, war in der Sitzung anwesend, um die Rechtslage darzustellen.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung zu schaffen, muss mit der Baurechtsbehörde ein Bebauungsplanverfahren im Regelverfahren durchgeführt werden. Ein beschleunigtes Verfahren ist nicht zulässig, denn das Flurstück liegt im Außenbereich. Das bedeutet, dass eine Umweltprüfung durchgeführt werden muss und dass Ausgleichsmaßnahmen erfolgen müssen. „Für diese können sie auf ein eventuell bestehendes Öko-Konto zurückgreifen“, erklärte Rüdiger Stehle.
Die Neuausweisung von Gewerbeflächen soll sich jedoch auf diese eine Erweiterung beschränken, denn die Gemeinde hat im Gewerbegebiet Ried ausreichende Gewerbeflächen zur Verfügung. Der Bebauungsplan für „Betteräcker“ist seit dem 6. Juli 1995 rechtskräftig. Demnach wurden die östlichen Grundstücke als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Hier ist eine zweigeschossige Bebauung, mit einer maximalen Gebäudelänge von 50 Metern und einer maximalen Höhe von 12,50 Metern, zulässig. „Diese Grundsätze werden für die Erweiterungsfläche übernommen“, erklärte Stehle.
In der Beratung kamen Gemeinderäte und Bürgermeister überein, dass die rückwärtige Grundstücksgrenze so gestaltet werden soll, dass die sich anschließenden landwirtschaftlichen Flächen weiterhin ohne Einschränkung bewirtschaftet werden können. In der Abstimmung beschloss der Rat bei einer Enthaltung, dass der Bebauungsplan für die Erweiterung aufgestellt wird und dass die Öffentlichkeit, die Baubehörde und Träger sonstiger öffentlicher Belange informiert werden sollen.