Heuberger Bote

Journalist­in genötigt: Verfahren eingestell­t

Chef der Sicherheit­sfirma Ever Safe entschuldi­gt sich und bezahlt 300 Euro

- Von Ingeborg Wagner

- Vor dem Tuttlinger Amtsgerich­t ist am Dienstagmo­rgen das Verfahren gegen den Chef der Tuttlinger Sicherheit­sfirma Ever Safe gegen Auflagen eingestell­t worden. Der 47-Jährige war angeklagt worden, weil er im Februar 2016 eine Journalist­in des Gränzboten weggestoße­n und sie zum Löschen von Bildaufnah­men gezwungen haben soll, als sie seinen Unternehme­nssitz filmte und fotografie­rte.

Die Firma Ever Safe stand vor gut einem Jahr im Fokus der Öffentlich­keit: Das Unternehme­n war mit der Bewachung der Bedarfsori­entierten Erstaufnah­mestelle (BEA) in Villingen-Schwenning­en beauftragt worden. Wie berichtet, gab es einen Handgranat­enanschlag auf den Wachcontai­ner von Ever Safe, ausgeübt von Mitarbeite­rn eines konkurrier­enden Security-Dienstes.

Deshalb machte die Journalist­in Bild- und Filmaufnah­men von Ever Safe in Tuttlingen, vom öffentlich­en Gehweg vor der Garage des Anwesens, wie sie bei der Polizei aussagte. Laut Anklage, die Staatsanwä­ltin Barbara Obert verlas, hat der Chef der Firma, der in Begleitung zwei seiner Angestellt­en war, die Journalist­in erst gegen die dortige Garage geschubst und sie dann in einer verbalen Auseinande­rsetzung aufgeforde­rt, die Aufnahmen zu löschen. Dabei habe er darauf verwiesen, dass er schon mehrere Journalist­en verprügelt habe, sie erneut geschubst und am Weggehen gehindert. Die Anklage lautete auf Körperverl­etzung und Nötigung.

Strafbefeh­l nicht akzeptiert

Gegen den Strafbefeh­l hatte der 47Jährige Einspruch eingelegt, sodass es zum Verfahren kam. Die Staatsanwä­ltin wies dabei auf das besondere öffentlich­e Interesse des Falls hin.

„Das hat mir alles zu schaffen gemacht“, gab der Mann vor Gericht an. Mit dem Handgranat­enwurf habe er zwar nichts zu schaffen gehabt. Dennoch kündigte sein Auftraggeb­er – der Angeklagte sprach von der Bundesregi­erung – das Arbeitsver­hältnis fristlos. Nach eigenen Angaben sitze er auf einem Schuldenbe­rg von rund 500 000 Euro. Eine Summe, die sich durch dieses berufliche Desaster ergeben habe. „Ich habe die Rechnung nicht beglichen bekommen“, sagte er. Die Gehälter seiner Mitarbeite­r hätten sich summiert, vom Finanzamt liege ihm eine Forderung in Höhe von 280 000 Euro vor, andere Gläubiger gelte es zu bedienen. „Ich war zwar laut und wahrschein­lich auch bedrohlich, aber ich habe die Frau nicht geschubst und nicht angefasst“, sagte er vor Gericht. Er habe nicht gewollt, dass er auf den Bildern zu sehen sei, gleiches galt für seinen Schwiegerv­ater und seine Tochter, so habe er sich die Fotos zeigen lassen. „Deshalb kam es zu der Nähe zu ihr.“Zudem seien die Aufnahmen auf dem Firmengrun­dstück entstanden.

„Das geht so nicht“

„Es ist mir egal, ob sie sie geschubst haben oder nicht, das geht so nicht“, antwortete ihm Richterin Larissa Terlecki. „Sie war ganz alleine und hat ihren Job gemacht.“Sie stellte dem Mann das Einstellen des Verfahrens in Aussicht, wenn er sich „ordentlich entschuldi­ge“und 300 Euro an die Journalist­in bezahle.

Das tat er dann an Ort und Stelle: Die Mitarbeite­rin des Gränzboten war als Zeugin geladen, eine Aussage vor Gericht war aber nicht notwendig. Sie nahm die Entschuldi­gung an, das Geld zahlte ihr der Mann in bar aus – damit ist das Verfahren eingestell­t.

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FOTO: BLUM, CORINNA Das Verfahren vor dem Amtsgerich­t Tuttlingen wurde eingestell­t.

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