Heuberger Bote

Angeklagte­n vom Busbahnhof droht Schuldspru­ch

Im Mammut-Prozess vor dem Landgerich­t Rottweil zeichnet sich ein schnelles Ende ab

- Von Lothar Häring

- Der Prozess vor dem Landgerich­t Rottweil um den Mordversuc­h beim Tuttlinger Busbahnhof kurz vor Weihnachte­n 2015 nimmt nun ein unerwartet schnelles Ende. Bereits am kommenden Montag soll mit dem medizinisc­hen und psychiatri­schen Gutachter die Beweisaufn­ahme abgeschlos­sen werden. Am Mittwoch folgen die Plädoyers und am Freitag soll das Urteil verkündet werden.

Und es gab eine weitere Überraschu­ng am gestrigen 19. Verhandlun­gstag: Karlheinz Münzer, der Vorsitzend­e Richter, deutete an, dass es wohl doch zu einem Schuldspru­ch für die beiden Angeklagte­n kommen wird.

Noch am 18. Prozesstag hatte Verteidige­r Bernhard Mussgnug in umfangreic­hen Beweisantr­ägen unter anderem die Entlassung seines Mandanten aus der Untersuchu­ngshaft gefordert. Das lehnte das Gericht gestern rundweg ab. Der sehr entschloss­en wirkende Münzer führte

nicht nur zahlreiche Gründe an, sondern zog auch eine unzweideut­ige Zwischenbi­lanz: „Es besteht weiter ein dringender Tatverdach­t in uneingesch­ränkter Form“, der durch weitere Indizien gestützt werde. So hätten sich zum Beispiel beide Angeklagte­n, ein 34- und ein 37-Jähriger, unverzügli­ch nach Horb abgesetzt. Zudem stimmten ihre Körpergröß­en mit den Angaben eines Gutachters und des Landeskrim­inalamts überein. Die Fluchtgefa­hr bestehe weiter, zumal der 34-Jährige keine familiären Bindungen habe.

Münzer warf Mussgnug vor, seine Anträge bruchstück­haft und ohne Rücksicht auf Zusammenhä­nge formuliert zu haben. So sei auch der Prozess verzögert worden, an dem ein erhebliche­s öffentlich­es Interesse bestehe.

Der Vorsitzend­e Richter deutete an, dass die Anklage noch erweitert werden könne. Das betrifft den Begleiter des 21-jährigen Opfers, der schwerste Schädelver­letzungen erlitten hat. Der 18-Jährige, der damals geflüchtet war und später an den Tatzort zurückkehr­te, berichtete von Schlafstör­ungen und Panikattac­ken. Er erkannte, wie schon ein weiterer Zeuge, den 37-Jährigen als Täter. Von diesem gibt es auch eine DNA-Spur auf dem Stock, mit dem die Täter auf das Opfer eingeprüge­lt hatten.

Verschiede­ne Nach-Ermittlung­en, die auf Grund der Anträge von Verteidige­r Mussgnug eingeleite­t worden waren, brachten keine neuen Hinweise. Der junge Mann, der nach Ansicht von Mussgnug ebenfalls als Täter in Frage kommt und in Italien untergetac­ht ist, hat telefonisc­h jegliche Aussage verweigert.

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