„Das Recht muss durchgesetzt werden“
Staatssekretär Martin Jäger über Abschiebungen und die Tücken des Rechtsstaats
- Er ist verantwortlich für Abschiebungen nach Afghanistan und die Überprüfung der Polizeireform: Martin Jäger hat als Staatssekretär im Innenministerium heikle Aufgaben. Wie er damit umgeht, wenn Gerichte seine Entscheidungen kippen und was der Rechtsstaat gegen kriminelle Flüchtlinge unternehmen kann, hat er Hendrik Groth, Christoph Plate, Claudia Kling und Katja Korf erklärt.
In der Erstaufnahmestelle Sigmaringen gibt es einige Marokkaner, die für große Unruhe sorgen. Warum kann der Rechtsstaat nicht verhindern, dass es dort auch immer wieder zu Straftaten kommt?
Wir haben es in Sigmaringen mit einer kleinen, aber sehr schwierigen Gruppe von Marokkanern zu tun. Die Polizei kümmert sich sehr intensiv um sie. Wir müssen aber immer wieder erleben, dass die Polizei Anzeige wegen Ladendiebstahl oder anderer Delikte aufnimmt, die Staatsanwaltschaft die Verfahren aber einstellt. Ich würde mir wünschen, dass wir in solchen Fällen konsequenter agieren würden. Richter sollten viel öfter auch solche Menschen in Untersuchungshaft nehmen, die wiederholt vermeintlich kleinere Straftaten begehen. Es muss dann entsprechende Urteile geben und ausländerrechtliche Konsequenzen – also am Ende, wenn geboten, eine Abschiebung.
Sprechen Sie darüber mit dem zuständigen Justizminister Guido Wolf (CDU)?
Selbstverständlich. Er weist zu Recht daraufhin, dass die Staatsanwaltschaften wie auch die Polizei mehr Personal benötigen. Denn Verfahren werden ja bei kleineren Delikten oft eingestellt, weil die Staatsanwaltschaften völlig überlastet sind.
Flüchtlingshelfer, Bürgermeister und Landräte haben den Eindruck: Es werden vor allem jene abgeschoben, die sich gut integrieren – weil Sie Zahlen liefern müssen und jene nicht abschieben können, die abtauchen oder ihre Papiere verlieren. Trügt der Eindruck?
Das will ich so nicht stehen lassen. Wir schieben jene ab, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Das Recht muss durchgesetzt werden, sonst gilt es nichts. Allerdings mache ich dabei immer wieder die Beobachtung, dass oft ausgerechnet Ausreisepflichtige, die vorher schon in Konflikt mit dem Gesetzt geraten sind, dann gegen die Entscheidungen der Behörden immer neue Rechtsmittel einlegen und deshalb oft nur sehr schwer abgeschoben werden können.
Können Sie denn verstehen, wenn dieser Eindruck entsteht?
Ich kann verstehen, dass es vor Ort schwer zu begreifen ist, wenn zum Teil Menschen abgeschoben werden, die sich schon gut integriert hagründlich. ben. Andererseits haben wir im deutschen Aufenthaltsrecht Möglichkeiten für jene, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Wenn sie sich gut integriert haben und lange genug hier sind, stehen ihnen Wege offen, dennoch eine dauerhafte Bleibeperspektive zu erhalten. Es kann aber nicht sein, dass wir durch die Hintertür des Aufenthaltsrechtes ein Einwanderungsrecht etablieren. Dass würde das Asylrecht ad absurdum führen.
Sollte die CDU im Bundestagswahlkampf dann nicht für ein echtes Einwanderungsgesetz werben?
Thomas Strobl hat im vergangenen Herbst einen Vorschlag dazu gemacht. Allerdings hat er gesagt: Wir lösen all diese Fragen in einem Gesamtpaket. Wir sprechen gleichzeitig über die Höhe der Leistungen für Asylbewerber, wir sprechen über erweiterte Möglichkeiten für Abschiebungen und wir müssen gewährleisten, dass es keinen ungeordneten Zuzug nach Deutschland mehr gibt.
Die Zahlen der Afghanen, deren Asylanträge abgelehnt wurden steigt. Schon jetzt scheint es oft schwierig, diese auch zu vollziehen. Schaffen sie das?
Wir werden das bewältigen. Die Fälle, mit denen wir es demnächst zu tun bekommen, sind rechtlich oft eindeutiger. Diese Menschen leben nicht so lange in Deutschland, sie sind noch kaum integriert.
Wird es dennoch wieder Fälle geben, in denen Sie die Entscheidung zur Abschiebung persönlich geprüft haben und die Gerichte diese dennoch kassieren?
Ich prüfe jeden Einzelfall sehr Ich bin mir auch der Verantwortung bewusst, die mit einer solchen Entscheidung verbunden ist. Wir können aber dennoch nicht ausschließen, dass jemand zu Rechtsmitteln greift. Das ist ja legal. Wenn ein deutsches Gericht eine Abschiebung untersagt, dann muss ich das akzeptieren. Es ist in einem Rechtsstaat ein völlig normaler Vorgang.
Stichwort Polizeireform: Die Experten haben einen Personalmangel bei der Polizei im Land konstatiert. Wie viele Stellen fehlen?
Die Vorschläge der Lenkungsgruppe werden geprüft. Ich werde dem Minister einen Vorschlag zur Umsetzung der Empfehlungen machen. Die Experten sind in der Tat zu dem Schluss gekommen, dass die Personalausstattung nicht ausreicht. Das ist ein Befund, den wir sehr ernst nehmen müssen. Andererseits hat auch der Haushalt seine Zwänge. Das gilt es jetzt politisch zu diskutieren. Zu exakten Zahlen kann ich daher noch nichts sagen.
Die Experten empfehlen: Konstanz soll Sitz eines Polizeipräsidiums bleiben, Tuttlingen soll seines verlieren. Bleibt es dabei?
Der Bericht trifft weitgehend keine Aussagen zu Standorten von Präsidien, sondern lediglich zu Zuschnitten. In diesem einen Fall ist es anders. Das hat damit zu tun, dass wir in Konstanz eines der am besten ausgebauten und modernsten Polizeipräsidien haben. Das Land hat dort unter anderem sehr viel Geld in ein hochmodernes, landesweit vorbildliches Führungs- und Lagezentrum investiert. Es wäre nicht zu begründen, wenn wir diese Liegenschaft aufgeben, um nach Tuttlingen zu gehen. Dort bestünde erheblicher Ausbauund Nachrüstbedarf.
Guido Wolf, CDU-Landtagsabgeordneter für Tuttlingen, hat darauf hingewiesen, dass Tuttlingen zentraler liegt als Konstanz.
Aus polizeifachlicher Sicht spielt das keine Rolle. Konstanz garantiert schon heute mit seinem Zuständigkeitsbereich am See und über diesen hinweg eine genauso hohe Sicherheit wie anderswo im Land. Das Präsidium Konstanz arbeitet ausgezeichnet, wir haben dort einen sehr erfahrenen und bewährten Polizeipräsidenten, der mein ganzes Vertrauen hat. Genau das gleiche würde gelten für eine Zuständigkeit für den Raum Tuttlingen – wenn die Politik denn so entscheidet.