Heuberger Bote

„Ich war ein Junkie“Ein Urteil, ein Freispruch

Illegale Droge im Internet bestellt

- Von Helena Golz

- Zwei vorbestraf­te 38-Jährige sollen in mehreren Fällen unerlaubt Betäubungs­mittel nach Deutschlan­d eingeführt haben. Während der eine Angeklagte die Tat zugab, sagte der andere, er habe mit der Sache nichts zu tun. Der Fall wurde am Montag vor dem Amtsgerich­t Spaichinge­n verhandelt.

Methylendi­oxypyroval­eron nennt sich das Wortungetü­m, das Gegenstand der Verhandlun­g war. Die Staatsanwa­ltschaft warf den zwei 38-jährigen, in Tuttlingen und einer Kreisgemei­nde wohnenden, Männern vor, diese leistungss­teigernde und stimuliere­nde Droge per Internet in den Niederland­en bestellt zu haben. Aufgefloge­n war die illegale Bestellung bei einer Paketkontr­olle am 13. Januar 2016 in Frittlinge­n, bei der ein Mitarbeite­r des Paketdiens­tes den beschädigt­en Umschlag geöffnet und zwei Päckchen mit Pulver darin gefunden hatte.

Für den Tuttlinger gab es nichts zu leugnen: „Ja, das stimmt alles. Ich war drogenabhä­ngig, ich war ein Junkie“, sagte er. Die Razzia, die auf die Paketkontr­olle folgte, habe beim ihm einen Schalter umgelegt. Seitdem habe er sein Leben in Ordnung gebracht und eine Stelle gefunden. Den Drogen habe er abgeschwor­en.

Er belastete den anderen Angeklagte­n. Die Droge, genannt MDPV, habe er nicht nur für sich, auf seine Adresse, bestellt, sondern er habe für den zweiten Angeklagte­n mitbestell­t. Dieser bestritt allerdings, bei den Bestellung­en involviert gewesen zu sein. Er habe bereits Anfang 2015 mit den Drogen aufgehört. Den Tuttlinger kenne er über seine Ex-Frau, aber „mit der Sache habe ich nichts zu tun“, sagte er. Er bestritt auch die Aussage des Tuttlinger­s, dass beide in seinem Mercedes am 13. Januar nach Frittlinge­n gefahren seien, um den bestellten Umschlag abzuholen.

Mittels Zeugen versuchte das Gericht die Rolle des zweiten Angeklagte­n zu klären. Aufgerufen wurde der Mitarbeite­r des Paketdiens­tes in Frittlinge­n. Zu dem Zeitpunkt, als noch ermittelt wurde, ob es sich um illegale Substanzen in dem Umschlag handelt, sei der angeklagte Tuttlinger in die Filiale gekommen, um die Lieferung abzuholen, bestätigte dieser. Ob die zweite Person, draußen im Auto, der andere Angeklagte war, könne er nicht sagen. Statur und Alter passe allerdings. Auch den Mercedes konnte er am Montag vor Gericht identifizi­eren.

Für den Staatsanwa­lt war diese Zeugenauss­age maßgeblich für sein Plädoyer. Der Mitarbeite­r des Paketdiens­tes habe das Auto als das des zweiten Mannes identifizi­eren können und auch die Beschreibu­ng habe auf ihn gepasst. Vom Tuttlinger habe er den Eindruck, dass dieser mit seinen alten Geschichte­n aufräumen wolle. Für beide Angeklagte­n verlangte er eine Geldstrafe. Der Verteidige­r des zweiten hingegen plädierte auf Freispruch, da die Zeugenauss­agen nicht genug stichfest seien.

Richterin Beate Philip verurteilt­e den geständige­n Tuttlinger in fünf Fällen und einem versuchten Fall der unerlaubte­n Einfuhr von Betäubungs­mitteln zu einer Geldstrafe von 30 Euro zu 100 Tagessätze­n. Die Geldstrafe begründete sie mit den geringen Mengen MDPV, die bestellt wurden. Den zweiten sprach sie letztlich frei, aber nicht „weil ich nicht glaube, dass Sie nichts damit zu tun haben, sondern weil ich Ihnen konkrete Taten nachweisen muss, dies aber nicht kann“, sagte sie.

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