„Ich war ein Junkie“Ein Urteil, ein Freispruch
Illegale Droge im Internet bestellt
- Zwei vorbestrafte 38-Jährige sollen in mehreren Fällen unerlaubt Betäubungsmittel nach Deutschland eingeführt haben. Während der eine Angeklagte die Tat zugab, sagte der andere, er habe mit der Sache nichts zu tun. Der Fall wurde am Montag vor dem Amtsgericht Spaichingen verhandelt.
Methylendioxypyrovaleron nennt sich das Wortungetüm, das Gegenstand der Verhandlung war. Die Staatsanwaltschaft warf den zwei 38-jährigen, in Tuttlingen und einer Kreisgemeinde wohnenden, Männern vor, diese leistungssteigernde und stimulierende Droge per Internet in den Niederlanden bestellt zu haben. Aufgeflogen war die illegale Bestellung bei einer Paketkontrolle am 13. Januar 2016 in Frittlingen, bei der ein Mitarbeiter des Paketdienstes den beschädigten Umschlag geöffnet und zwei Päckchen mit Pulver darin gefunden hatte.
Für den Tuttlinger gab es nichts zu leugnen: „Ja, das stimmt alles. Ich war drogenabhängig, ich war ein Junkie“, sagte er. Die Razzia, die auf die Paketkontrolle folgte, habe beim ihm einen Schalter umgelegt. Seitdem habe er sein Leben in Ordnung gebracht und eine Stelle gefunden. Den Drogen habe er abgeschworen.
Er belastete den anderen Angeklagten. Die Droge, genannt MDPV, habe er nicht nur für sich, auf seine Adresse, bestellt, sondern er habe für den zweiten Angeklagten mitbestellt. Dieser bestritt allerdings, bei den Bestellungen involviert gewesen zu sein. Er habe bereits Anfang 2015 mit den Drogen aufgehört. Den Tuttlinger kenne er über seine Ex-Frau, aber „mit der Sache habe ich nichts zu tun“, sagte er. Er bestritt auch die Aussage des Tuttlingers, dass beide in seinem Mercedes am 13. Januar nach Frittlingen gefahren seien, um den bestellten Umschlag abzuholen.
Mittels Zeugen versuchte das Gericht die Rolle des zweiten Angeklagten zu klären. Aufgerufen wurde der Mitarbeiter des Paketdienstes in Frittlingen. Zu dem Zeitpunkt, als noch ermittelt wurde, ob es sich um illegale Substanzen in dem Umschlag handelt, sei der angeklagte Tuttlinger in die Filiale gekommen, um die Lieferung abzuholen, bestätigte dieser. Ob die zweite Person, draußen im Auto, der andere Angeklagte war, könne er nicht sagen. Statur und Alter passe allerdings. Auch den Mercedes konnte er am Montag vor Gericht identifizieren.
Für den Staatsanwalt war diese Zeugenaussage maßgeblich für sein Plädoyer. Der Mitarbeiter des Paketdienstes habe das Auto als das des zweiten Mannes identifizieren können und auch die Beschreibung habe auf ihn gepasst. Vom Tuttlinger habe er den Eindruck, dass dieser mit seinen alten Geschichten aufräumen wolle. Für beide Angeklagten verlangte er eine Geldstrafe. Der Verteidiger des zweiten hingegen plädierte auf Freispruch, da die Zeugenaussagen nicht genug stichfest seien.
Richterin Beate Philip verurteilte den geständigen Tuttlinger in fünf Fällen und einem versuchten Fall der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 30 Euro zu 100 Tagessätzen. Die Geldstrafe begründete sie mit den geringen Mengen MDPV, die bestellt wurden. Den zweiten sprach sie letztlich frei, aber nicht „weil ich nicht glaube, dass Sie nichts damit zu tun haben, sondern weil ich Ihnen konkrete Taten nachweisen muss, dies aber nicht kann“, sagte sie.