Vereinte Nationen verurteilen Angriff mit Giftgas scharf
Syriens Regierungskräfte weisen jede Schuld von sich
(dpa) - Bei einem der schwersten Angriffe mit Giftgas im syrischen Bürgerkrieg sind Aktivisten zufolge mindestens 58 Menschen getötet worden, darunter elf Kinder. Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte meldete aus der von Rebellen kontrollierten Stadt Chan Scheichun im Nordwesten des Landes zudem Dutzende Verletzte.
Die Vereinten Nationen verurteilten den Angriff scharf. Frankreich und Großbritannien forderten eine Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats. Die Organisation für ein Verbot der Chemiewaffen zeigte sich zutiefst besorgt. Der britische Außenminister Boris Johnson vermutet die syrische Regierung hinter dem Giftgaseinsatz. „Das trägt alle Anzeichen eines Angriffs durch das Regime, das wiederholt chemische Waffen eingesetzt hat“, sagte Johnson. Auch Aktivisten machten für den Angriff die syrische Luftwaffe verantwortlich. Diese wies den Vorwurf zurück. Ein syrischer General erklärte, die syrische Armee habe in Chan Scheichun kein Giftgas eingesetzt.
Die Menschenrechtsbeobachter erklärten, Jets hätten am Morgen mehrere Angriffe geflogen. Menschen seien in Ohnmacht gefallen, hätten sich erbrochen und Schaum vor dem Mund gehabt. Der Zustand vieler Verletzter sei ernst. Bilder im Internet zeigten zahlreiche Leichen und Opfer, die mit Sauerstoff behandelt wurden. Ein Arzt aus der Stadt Idlib berichtete in einer Audionachricht, das Krankenhaus sei überfüllt. Es gebe zu wenig Sauerstoffgeräte, um die Patienten zu behandeln. Unter den Opfern seien viele Kinder.
Später am Tag hätten Jets Chan Scheichun erneut angegriffen, meldeten die Menschenrechtler. Andere Aktivisten erklärten, bombardiert worden sei eine Klinik, in der Verletzte behandelt worden seien. Die Syrien-Ermittler des UN-Menschenrechtsrates untersuchten den Vorfall. „Sowohl der Einsatz von chemischen Waffen als auch der bewusste Angriff auf medizinische Einrichtungen würden ein Kriegsverbrechen und eine weitreichende Verletzung der Menschenrechte bedeuten“, hieß es.