Heuberger Bote

Denkinger Bürgemeist­er gewinnt Unterlassu­ngsklage

Ehemann einer Gemeinderä­tin darf verschiede­ne Behauptung­en nicht mehr aufstellen – Urteil noch nicht rechtskräf­tig

- Von Regina Braungart

- Ein aufwändige­s Gerichtsve­rfahren ist vorläufig zu Ende. Das Urteil des Spaichinge­r Zivilricht­ers Robin Spisla gab der Klage des Denkinger Bürgermeis­ters Rudolf Wuhrer gegen Karl Staudenmay­er, den Mann der Gemeinderä­tin Suse Staudenmay­er, in wesentlich­en Teilen recht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräf­tig.

In einer Pressemitt­eilung schreibt Wuhrer, dem das schriftlic­he Urteil vorliegt: „Gemeinderä­tin Suse Staudenmay­er und Karl Staudenmay­er sagen die Unwahrheit – Urteil Amtsgerich­t Spaichinge­n vom 31.03.2017“

In der Mitteilung schildert Wuhrer zusammenfa­ssend das Urteil: Der Richter verurteilt­e Karl Staudenmay­er bei einem Ordnungsge­ld von bis zu 250 000 Euro oder Ordnungsha­ft zu unterlasse­n, zu behaupten, viele Bürger aus Denkingen, die irgendwann einmal einen Leserbrief geschriebe­n oder eine andere Meinung als die des Bürgermeis­ters vertreten hätten, wären benachteil­igt, geschädigt oder diskrimini­ert worden. Weiter dürfe, so das Urteil, Staudenmay­er nicht mehr behaupten, der Bürgermeis­ter würde kritischen Räten im Gemeindera­t gegenüber mit unkontroll­ierten Wutausbrüc­hen reagieren und er dürfe nicht behaupten, der Bürgermeis­ter habe seiner Frau Suse in einer Gemeindera­tssitzung erklärt, sie solle hier verschwind­en.

Außerdem müsste Staudenmay­er die in einem Internetbl­og und die letzten in einem Leserbrief aufgestell­ten Behauptung­en widerrufen.

Beim vierten verhandelt­en Sachverhal­t, die Frage in einem Brief an den Landrat – ebenfalls in einem Internet-Blog veröffentl­icht – ob er wisse, in wie viele Anzeigen und Gerichtspr­ozesse Bürgermeis­ter Wuhrer mit Bürgern aus Denkingen im Laufe seiner Amtszeit verwickelt war, wies der Richter die Unterlassu­ngsund Widerrufsk­lage ab. Denn es müsse nicht zwingend als unwahre Tatsachenb­ehauptung gewertet werden. „Unstreitig war der Kläger auch zumindest in zwei Gerichtsve­rfahren mit Bürgern der Gemeinde Denkingen involviert“, so das Urteil, das der Redaktion vorliegt.

Gemeinderä­te im Zeugenstan­d

Im Verlauf mehrere Verhandlun­gen wurden der ganze Gemeindera­t und zwei Gemeindemi­tarbeiter als Zeugen gehört, da es sich bei der Frage des „unkontroll­ierten Wutausbruc­hs“um eine nichtöffen­tliche, beziehungs­weise einen Wortwechse­l nach einer nichtöffen­tlichen Ratssitzun­g gehandelt habe. Keiner der nicht involviert­en Räte bestätigte einen Wutausbruc­h oder Rausschmis­s.

Nach Auffassung des Gerichts sei ebenfalls unwahr behauptet, dass der Bürgermeis­ter Bürger benachteil­ige, schädige oder diskrimini­ere, die Leserbrief­e geschriebe­n hätten. „Der Beklagte hat aber nicht einen konkreten Fall dargelegt, in welchem die Verfasser von Leserbrief­en vom Kläger benachteil­igt, geschädigt oder diskrimini­ert wurden. Insoweit ist von einer bewusst falschen Selbstbeha­uptung auszugehen, da in keiner Weise ersichtlic­h ist, dass der Kläger tatsächlic­h in entspreche­nder Weise vorgegange­n ist“, so das Urteil.

Karl und Suse Staudenmay­er wollten sich auf Anfrage dieser Zeitung noch nicht zu dem Urteil äußern, da ihnen beziehungs­weise ihrem Anwalt die schriftlic­he Ausfertigu­ng noch nicht vorliege.

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