Denkinger Bürgemeister gewinnt Unterlassungsklage
Ehemann einer Gemeinderätin darf verschiedene Behauptungen nicht mehr aufstellen – Urteil noch nicht rechtskräftig
- Ein aufwändiges Gerichtsverfahren ist vorläufig zu Ende. Das Urteil des Spaichinger Zivilrichters Robin Spisla gab der Klage des Denkinger Bürgermeisters Rudolf Wuhrer gegen Karl Staudenmayer, den Mann der Gemeinderätin Suse Staudenmayer, in wesentlichen Teilen recht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
In einer Pressemitteilung schreibt Wuhrer, dem das schriftliche Urteil vorliegt: „Gemeinderätin Suse Staudenmayer und Karl Staudenmayer sagen die Unwahrheit – Urteil Amtsgericht Spaichingen vom 31.03.2017“
In der Mitteilung schildert Wuhrer zusammenfassend das Urteil: Der Richter verurteilte Karl Staudenmayer bei einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft zu unterlassen, zu behaupten, viele Bürger aus Denkingen, die irgendwann einmal einen Leserbrief geschrieben oder eine andere Meinung als die des Bürgermeisters vertreten hätten, wären benachteiligt, geschädigt oder diskriminiert worden. Weiter dürfe, so das Urteil, Staudenmayer nicht mehr behaupten, der Bürgermeister würde kritischen Räten im Gemeinderat gegenüber mit unkontrollierten Wutausbrüchen reagieren und er dürfe nicht behaupten, der Bürgermeister habe seiner Frau Suse in einer Gemeinderatssitzung erklärt, sie solle hier verschwinden.
Außerdem müsste Staudenmayer die in einem Internetblog und die letzten in einem Leserbrief aufgestellten Behauptungen widerrufen.
Beim vierten verhandelten Sachverhalt, die Frage in einem Brief an den Landrat – ebenfalls in einem Internet-Blog veröffentlicht – ob er wisse, in wie viele Anzeigen und Gerichtsprozesse Bürgermeister Wuhrer mit Bürgern aus Denkingen im Laufe seiner Amtszeit verwickelt war, wies der Richter die Unterlassungsund Widerrufsklage ab. Denn es müsse nicht zwingend als unwahre Tatsachenbehauptung gewertet werden. „Unstreitig war der Kläger auch zumindest in zwei Gerichtsverfahren mit Bürgern der Gemeinde Denkingen involviert“, so das Urteil, das der Redaktion vorliegt.
Gemeinderäte im Zeugenstand
Im Verlauf mehrere Verhandlungen wurden der ganze Gemeinderat und zwei Gemeindemitarbeiter als Zeugen gehört, da es sich bei der Frage des „unkontrollierten Wutausbruchs“um eine nichtöffentliche, beziehungsweise einen Wortwechsel nach einer nichtöffentlichen Ratssitzung gehandelt habe. Keiner der nicht involvierten Räte bestätigte einen Wutausbruch oder Rausschmiss.
Nach Auffassung des Gerichts sei ebenfalls unwahr behauptet, dass der Bürgermeister Bürger benachteilige, schädige oder diskriminiere, die Leserbriefe geschrieben hätten. „Der Beklagte hat aber nicht einen konkreten Fall dargelegt, in welchem die Verfasser von Leserbriefen vom Kläger benachteiligt, geschädigt oder diskriminiert wurden. Insoweit ist von einer bewusst falschen Selbstbehauptung auszugehen, da in keiner Weise ersichtlich ist, dass der Kläger tatsächlich in entsprechender Weise vorgegangen ist“, so das Urteil.
Karl und Suse Staudenmayer wollten sich auf Anfrage dieser Zeitung noch nicht zu dem Urteil äußern, da ihnen beziehungsweise ihrem Anwalt die schriftliche Ausfertigung noch nicht vorliege.