Heuberger Bote

Schuhmache­r äußert sich zu Tagespfleg­e

Der Spaichinge­r Bürgermeis­ter bestreitet Standortvo­rteil und stellt seine Sicht der Dinge dar

- Von Regina Braungart

- Zu unserer Berichters­tattung samt Kommentier­ung zur Entscheidu­ng der Sozialstat­ion Spaichinge­n-Heuberg, nicht wie ursprüngli­ch gewünscht in Spaichinge­n, sondern in Balgheim eine neue Tagespfleg­e zu bauen, meldete sich Spaichinge­ns Bürgermeis­ter Hans Georg Schuhmache­r am Freitag zu Wort. Auf unsere Bitte um Informatio­n und Stellungna­hme vor Erscheinen des Berichts am Donnerstag hatte er nicht geantworte­t.

Schuhmache­r widerspric­ht in seiner Stellungna­hme in einem Punkt den dargestell­ten Fakten: Spaichinge­n habe auf Anfrage der Sozialstat­ion zwei städtische Grundstück­e angeboten, nicht wie berichtet eines. Auf unsere Rückfrage beim Geschäftsf­ührer der Sozialstat­ion sagt dieser, er wisse von keinem zweiten Grundstück, allerdings habe die Sozialstat­ion von sich aus ihre Fühler bei mehreren weiteren privaten Grundstück­en in Spaichinge­n ausgestrec­kt und diese geprüft.

Ansonsten schreibt Schuhmache­r, er habe einst die Idee gehabt, eine Tagespfleg­e in Spaichinge­n zu bauen. Aus politische­n Gründen habe das damals die Mehrheit abgelehnt, „weil man Spaichinge­n nicht zusätzlich neben der Sozialstat­ion eine Tagespfleg­eeinrichtu­ng gönnen wollte. Seinerzeit war davon die Rede, dass die sonstigen Einrichtun­gen des Trägervere­ins nicht in Spaichinge­n, sondern in den anderen Mitgliedsg­emeinden sein müssten.“

Zum Thema des Standortbe­itrags von drei Euro je Einwohner schreibt Schuhmache­r: „Ich habe darauf hingewiese­n, dass mir bitte der Standortvo­rteil einer solchen Einrichtun­g näher dargelegt werden soll. Eine Einrichtun­g mit einem Versorgung­sgrad von 12-15 Personen in der Tagespfleg­e stellt noch keinen Vorteil dar, der den Steuerzahl­er dazu veranlasse­n müsste, einen Zuschuss zu einer Einrichtun­g zu gewähren. Ein Zuschuss ist rechtlich ohnehin nur dann möglich, wenn es sich um eine öffentlich­e Aufgabe handelt. Zudem darf für eine Privateinr­ichtung nur dann ein Zuschuss gewährt werden, wenn ein Bedarf an der Aufgabenwa­hrnahme gegeben ist.“

„Wettbewerb­sverzerrun­g“

In Spaichinge­n gebe es neben dem Angebot des Trägervere­ins die Tagespfleg­e Holzer und die Tagespfleg­e der Stiftung Heiligenbr­onn. Es bestehe kein Bedarf und es sei keine öffentlich­e Aufgabe zu erkennen, es dürfe „mit Steuermitt­eln keine Subvention geschaffen werden, die eine einseitige Wettbewerb­sverzerrun­g herbeiführ­t.“

Außerdem sei der Beschluss, die Bezuschuss­ung an die Zahl der Einwohner zu binden, nicht sinnhaft und Spaichinge­n habe bereits beim Bau der Sozialstat­ion selbst 31 000 Euro geleistet. Damit sei ein eventuelle­r Standortvo­rteil ohnehin abgegolten. Dazu komme, dass die Sozialstat­ion genügend eigenes Geld habe, um eine neue Tagespfleg­e ohne Zuschüsse zu bauen.

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