Schuhmacher äußert sich zu Tagespflege
Der Spaichinger Bürgermeister bestreitet Standortvorteil und stellt seine Sicht der Dinge dar
- Zu unserer Berichterstattung samt Kommentierung zur Entscheidung der Sozialstation Spaichingen-Heuberg, nicht wie ursprünglich gewünscht in Spaichingen, sondern in Balgheim eine neue Tagespflege zu bauen, meldete sich Spaichingens Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher am Freitag zu Wort. Auf unsere Bitte um Information und Stellungnahme vor Erscheinen des Berichts am Donnerstag hatte er nicht geantwortet.
Schuhmacher widerspricht in seiner Stellungnahme in einem Punkt den dargestellten Fakten: Spaichingen habe auf Anfrage der Sozialstation zwei städtische Grundstücke angeboten, nicht wie berichtet eines. Auf unsere Rückfrage beim Geschäftsführer der Sozialstation sagt dieser, er wisse von keinem zweiten Grundstück, allerdings habe die Sozialstation von sich aus ihre Fühler bei mehreren weiteren privaten Grundstücken in Spaichingen ausgestreckt und diese geprüft.
Ansonsten schreibt Schuhmacher, er habe einst die Idee gehabt, eine Tagespflege in Spaichingen zu bauen. Aus politischen Gründen habe das damals die Mehrheit abgelehnt, „weil man Spaichingen nicht zusätzlich neben der Sozialstation eine Tagespflegeeinrichtung gönnen wollte. Seinerzeit war davon die Rede, dass die sonstigen Einrichtungen des Trägervereins nicht in Spaichingen, sondern in den anderen Mitgliedsgemeinden sein müssten.“
Zum Thema des Standortbeitrags von drei Euro je Einwohner schreibt Schuhmacher: „Ich habe darauf hingewiesen, dass mir bitte der Standortvorteil einer solchen Einrichtung näher dargelegt werden soll. Eine Einrichtung mit einem Versorgungsgrad von 12-15 Personen in der Tagespflege stellt noch keinen Vorteil dar, der den Steuerzahler dazu veranlassen müsste, einen Zuschuss zu einer Einrichtung zu gewähren. Ein Zuschuss ist rechtlich ohnehin nur dann möglich, wenn es sich um eine öffentliche Aufgabe handelt. Zudem darf für eine Privateinrichtung nur dann ein Zuschuss gewährt werden, wenn ein Bedarf an der Aufgabenwahrnahme gegeben ist.“
„Wettbewerbsverzerrung“
In Spaichingen gebe es neben dem Angebot des Trägervereins die Tagespflege Holzer und die Tagespflege der Stiftung Heiligenbronn. Es bestehe kein Bedarf und es sei keine öffentliche Aufgabe zu erkennen, es dürfe „mit Steuermitteln keine Subvention geschaffen werden, die eine einseitige Wettbewerbsverzerrung herbeiführt.“
Außerdem sei der Beschluss, die Bezuschussung an die Zahl der Einwohner zu binden, nicht sinnhaft und Spaichingen habe bereits beim Bau der Sozialstation selbst 31 000 Euro geleistet. Damit sei ein eventueller Standortvorteil ohnehin abgegolten. Dazu komme, dass die Sozialstation genügend eigenes Geld habe, um eine neue Tagespflege ohne Zuschüsse zu bauen.