Brandschutz für die Schule soll besser werden
Der Gemeinderat Böttingen vergibt erste Arbeiten – Bestattungsgebühren der Gemeinde angepasst
(pm) - Der Gemeinderat Böttingen hat in seiner jüngsten Sitzung unter anderem die Verbesserung des Brandschutz im Schulgebäude in die Wege geleitet und auf Vorschlag der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen die Bestattungsgebühren erhöht.
Nach einer Brandverhütungsschau am Schulgebäude im vergangenen Jahr hat das Böttinger Architekturbüro Lehr einen Ausführungsplan sowie eine Kostenschätzung für die komplette Brandschutzertüchtigung vorgelegt. Aufgrund des recht großen Kostenumfangs war die Gemeinde mit der Baurechtsbehörde übereingekommen, die Umsetzung in mehreren Schritten anzugehen. Zunächst sollte die Rauchmeldeanlage installiert und ein brandtechnischer Abschluss zur Lehrerwohnung eingebaut werden.
Ohne weitere Diskussion befürwortete der Gemeinderat die brandschutztechnische Ertüchtigung des Schulgebäudes und vergab die Installation der Rauchmeldeanlage an die Firma Elektro Rees, Böttingen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Herstellung des Abschlusses zur Lehrerwohnung zu vergeben.
Ein weiteres Thema der Sitzung waren die Bestattungsgebühren der Gemeinde Böttingen, die zuletzt 2005 kalkuliert worden waren. Die Stadtverwaltung Spaichingen hat angeregt, eine neue Gebührenkalkulation zu erarbeiten. Insbesondere der Vergleich mit den anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Spaichingen zeige, dass in Böttingen Nachholbedarf bestehe.
Die nun vorgelegten Zahlen bestätigten, dass eine Gebührenerhöhung notwendig sei, um einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent (zum Vergleich: Der Durchschnitt der Verwaltungsgemeinschaft liegt bei rund 38 Prozent, der Höchstsatz bei 80 Prozent) erreichen zu können.
Im Gremium entwickelt sich eine Diskussion, welcher Kostendeckungsgrad in welchem Zeitraum angestrebt werden sollte. Schließlich beschloss der Gemeinderat, den Kostendeckungsgrad zum jetzigen Zeitpunkt auf 20 Prozent festzulegen, künftig aber den Durchschnittssatz innerhalb der VG anzupeilen. Den kalkulatorischen Kosten im Rahmen der Gebührenkalkulation mit einer 3,5-prozentigen Verzinsung wurde zugestimmt und die Bestattungsgebührenordnung als Satzung neu gefasst.