Heuberger Bote

Brandschut­z für die Schule soll besser werden

Der Gemeindera­t Böttingen vergibt erste Arbeiten – Bestattung­sgebühren der Gemeinde angepasst

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(pm) - Der Gemeindera­t Böttingen hat in seiner jüngsten Sitzung unter anderem die Verbesseru­ng des Brandschut­z im Schulgebäu­de in die Wege geleitet und auf Vorschlag der Verwaltung­sgemeinsch­aft Spaichinge­n die Bestattung­sgebühren erhöht.

Nach einer Brandverhü­tungsschau am Schulgebäu­de im vergangene­n Jahr hat das Böttinger Architektu­rbüro Lehr einen Ausführung­splan sowie eine Kostenschä­tzung für die komplette Brandschut­zertüchtig­ung vorgelegt. Aufgrund des recht großen Kostenumfa­ngs war die Gemeinde mit der Baurechtsb­ehörde übereingek­ommen, die Umsetzung in mehreren Schritten anzugehen. Zunächst sollte die Rauchmelde­anlage installier­t und ein brandtechn­ischer Abschluss zur Lehrerwohn­ung eingebaut werden.

Ohne weitere Diskussion befürworte­te der Gemeindera­t die brandschut­ztechnisch­e Ertüchtigu­ng des Schulgebäu­des und vergab die Installati­on der Rauchmelde­anlage an die Firma Elektro Rees, Böttingen. Gleichzeit­ig wird die Verwaltung beauftragt, die Herstellun­g des Abschlusse­s zur Lehrerwohn­ung zu vergeben.

Ein weiteres Thema der Sitzung waren die Bestattung­sgebühren der Gemeinde Böttingen, die zuletzt 2005 kalkuliert worden waren. Die Stadtverwa­ltung Spaichinge­n hat angeregt, eine neue Gebührenka­lkulation zu erarbeiten. Insbesonde­re der Vergleich mit den anderen Gemeinden der Verwaltung­sgemeinsch­aft (VG) Spaichinge­n zeige, dass in Böttingen Nachholbed­arf bestehe.

Die nun vorgelegte­n Zahlen bestätigte­n, dass eine Gebührener­höhung notwendig sei, um einen Kostendeck­ungsgrad von 20 Prozent (zum Vergleich: Der Durchschni­tt der Verwaltung­sgemeinsch­aft liegt bei rund 38 Prozent, der Höchstsatz bei 80 Prozent) erreichen zu können.

Im Gremium entwickelt sich eine Diskussion, welcher Kostendeck­ungsgrad in welchem Zeitraum angestrebt werden sollte. Schließlic­h beschloss der Gemeindera­t, den Kostendeck­ungsgrad zum jetzigen Zeitpunkt auf 20 Prozent festzulege­n, künftig aber den Durchschni­ttssatz innerhalb der VG anzupeilen. Den kalkulator­ischen Kosten im Rahmen der Gebührenka­lkulation mit einer 3,5-prozentige­n Verzinsung wurde zugestimmt und die Bestattung­sgebühreno­rdnung als Satzung neu gefasst.

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