Kommission spricht Professor von Vorwürfen frei
Beanstandungen wegen Bewertung einer Semesterarbeit – Prüferermessen nicht überschritten
(pm) - Die Vorwürfe gegen einen Professor der Fakultät Informatik an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen sind nach dem Urteil einer unabhängigen Kommission unbegründet. Dies teilt die Hochschule in einer Pressemitteilung mit.
Ende 2016 sah sich die Fakultät Informatik der Hochschule AlbstadtSigmaringen mit Beanstandungen bezüglich der Durchführung und Bewertung einer Semesterprüfung eines Professors konfrontiert. Eine unabhängige Kommission unter Leitung des Hochschulrechts-Experten Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch ging diesen Beanstandungen nach. Die Kommission konnte dabei weder eine Überschreitung des nach der Rechtsprechung prüfungsrechtlich zustehenden Prüferermessens noch einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen feststellen.
In dem untersuchten Fall ging es um eine Klausur im ersten Semester Informatik, die im Wintersemester 2014/15 durchgeführt wurde. Von Anfang Dezember bis Ende Januar ging die von Rektorin Ingeborg Mühldorfer und dem Dekan der Fakultät Informatik, Prof. Holger Morgenstern, eingesetzte Kommission diesen Beanstandungen unter prüfungsrechtlichen Gesichtspunkten nach. Die Kommission unter Leitung des externen Experten für Hochschulrecht Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch setzte sich aus Professoren, Mitarbeitern und Studierenden der Fakultät Informatik, Dekanen von nicht betroffenen Fakultäten sowie dem Vorsitzenden des zentralen Prüfungsausschusses und Prorektor Lehre zusammen.
Ziel der Kommission war die „Klärung des Sachverhalts hinsichtlich der Vorgänge im Zusammenhang mit der Prüfung der Lehrveranstaltung im Wintersemester 2014/ 15“. Ausgehend von dieser Klärung wurden die Vorgänge im Anschluss unter prüfungsrechtlichen Gesichtspunkten erörtert.
Im Abschlussbericht der Kommission heißt es: „Insgesamt konnte die Kommission keine Verstöße von Professor A. (Name geändert) gegen die Bestimmungen der Studienund Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen und auch keine Überschreitung des ihm nach der Rechtsprechung prüfungsrechtlich zustehenden Prüferermessens feststellen.“
Empfehlungen der Kommission folgend diskutieren die zuständigen Gremien der Hochschule dennoch, wie unter Berücksichtigung des im Artikel 5 Grundgesetz garantierten Rechts auf Freiheit von Forschung und Lehre die Vorgehensweise bei der Bewertung von Klausuren weiter optimiert werden kann.
Eine beim Wissenschaftsministerium eingegangene Dienstaufsichtsbeschwerde wurde zwischenzeitlich abgelehnt. Die Aufklärung im Prüfungsprozess durch die Hochschulleitung sei korrekt durchgeführt worden, so das Ministerium.