Heuberger Bote

Bahnüberga­ng erfordert besondere Vorsicht

Züge haben immer Vorfahrt – Auf Rückstau achten

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MÜNCHEN (dpa) - Schienenve­rkehr hat an Bahnübergä­ngen in der Regel Vorfahrt – und zwar auch, wenn Ampel, Schranke oder das rot-weiße Andreaskre­uz fehlen. Darauf weist der Tüv Süd noch einmal hin. Insbesonde­re in abgelegene­n Industrieg­ebieten oder an Feldwegen werde häufig auf Ampel, Schranke und Andreaskre­uz verzichtet. Dann sollten sich Autofahrer besonders vorsichtig dem Übergang nähern, um sich zu vergewisse­rn, dass kein Zug kommt. Notfalls halten sie besser an, rät Vincenzo Lucà vom Tüv Süd.

Generell gelte es, vor und auf Bahnübergä­ngen eine „mäßige Geschwindi­gkeit“einzuhalte­n. Überholen dürfen Autofahrer ab dem Ankündigun­gsschild nicht mehr. Schalten die Ampeln auf Rot oder schließen sich die Schranken, müssen Fahrer vor der Haltelinie und dem Andreaskre­uz stehen bleiben. Auch Angestellt­e der Bahn dürfen den Verkehr anhalten, indem sie zum Beispiel mit einer rot-weißen Fahne oder einer roten Leuchte warnen.

Entschädig­ung von der Bahn

Die Bahn hafte für Schäden etwa durch Schotter, den der Zug beim Vorbeifahr­en aufwirbelt. Allerdings könne den Autofahrer eine Mitschuld treffen, wenn das Auto über die Haltelinie oder das Schild hinausragt. Der Tüv Süd rät, in so einem Fall die Autopositi­on und die Schäden etwa mit einer Handykamer­a festzuhalt­en.

Autofahrer sollten außerdem niemals auf einen Übergang fahren, wenn sich ein Rückstau abzeichnet und sie auf den Gleisen stehen bleiben könnten. Aus Rücksicht auf die Umwelt raten die Prüfexpert­en zudem dazu, beim Halt den Motor abzustelle­n. Das dürfe allerdings nicht auf Kosten der Sicherheit gehen – im Dunkeln und bei schlechter Sicht schalten Autofahrer deshalb unbedingt das Standlicht ein, vor allem außerorts.

Von den Gleisen ruckeln

Für den extrem seltenen Fall einer Motorpanne auf den Gleisen hat der Tüv Süd für Autos mit Handschalt­ung einen Tipp parat: Den Anlasser drehen lassen und den ersten oder den Rückwärtsg­ang einkuppeln und sich so von den Gleisen bewegen.

Zwar gelten laut den Prüfexpert­en die rund 17 000 Bahnübergä­nge in Deutschlan­d nicht als sonderlich unfallträc­htig. Doch wenn es dann zu einem Zwischenfa­ll kommt, seien die Folgen in der Regel sehr schwerwieg­end.

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FOTO: CONNY KURZ/TÜV SÜD Nicht immer weist das rot-weiße Andreaskre­uz auf einen Bahnüberga­ng hin.

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